BGB AT (Fach) / Gefälligkeitsverhältnisse (Lektion)

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Karteikarten zu Gefälligkeitsverhältnissen

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  • Verschuldensmaßstab bei Gefälligkeitsverhältnissen mit Sorgfaltspflichten? umstritten: Lit.: analoge Anwendung der Haftungsprivilegien aus unentgeltlichen Verträgen -> Vosatz und grobe Fahrlässigkeit m.M.: stillschweigend vereinbarter Haftungsausschluss BGH: normaler Haftungsmaßstab -> Vorsatz und Fahrlässigkeit
  • Haftungsansprüche bei Gefälligkeiten mit Sorgfaltspflichten? deliktische Ansprüche Ansprüche aus c.i.c. gem. §§ 311 II Nr. 3 i.V.m. 241 II BGB
  • Haftungsansprüche bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen nur deliktische Ansprüche
  • Voraussetzungen für Sorgfaltspflichten auslösende Gefälligkeitsverhältnisse? Vorliegen besonderer Umstände, auf Grund derer ein obj. Beobachter trotz des Vorliegens eines Gefälligkeitsverhältnisses auf den Bindungswillen des Erklärenden schließt Zumutbarkeit der Annahme einer Rechtspflicht und des daraus resultierenden Schadensersatzrisikos
  • Was versteht man unter einer Gefälligkeit mit Sorgfaltspflicht? Es liegt ein Bindungswille vor, der zwar keine echten vetraglichen Leistungspflichten begründet wohl aber eine Rechtspflicht und ein daraus resultierendes Schadensersatzrisiko.
  • Wie wird zwischen Gefälligkeitsverhältnis und vertraglichem Verhältnis abgegrenzt? Durch Auslegung an Hand der Umstände des Einzelfalls.