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Definitionen (Fach) / Gefährdung d. Straßenverkehrs, § 315c (Lektion)

Strafrecht

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  • Unfall im Straßenverkehr plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren in ursächlichem Zsm.hang steht und einen nicht ganz unerheblichen Personen- und Sachschaden zur Folge hat
  • Unfallbeteiligter Legaldefinition § 142 V
  • konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen nicht fern liegende Möglichkeit eines entsprechend schädigenden Ergeignisses
  • Fahruntüchtigkeit Fahrzeugführer nicht fähig sein Fahrzeug über längere Dauer sicher zu führen
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