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Definitionen (Fach) / Gefährdung d. Straßenverkehrs, § 315c (Lektion)
Strafrecht
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- Unfall im Straßenverkehr plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren in ursächlichem Zsm.hang steht und einen nicht ganz unerheblichen Personen- und Sachschaden zur Folge hat
- Unfallbeteiligter Legaldefinition § 142 V
- konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen nicht fern liegende Möglichkeit eines entsprechend schädigenden Ergeignisses
- Fahruntüchtigkeit Fahrzeugführer nicht fähig sein Fahrzeug über längere Dauer sicher zu führen
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