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Definitionen (Fach) / Hehlerei, § 259 (Lektion)
Strafrecht
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- Absatzhilfe Absatzhilfe bedeutet das im wirtschaftl. Interesse des Vortäters liegende unselbstständige, in gewisser Weise somit weisungsgebundene Unterstützen des Vortäters bei seinen Absatzbemühungen.
- Absetzen Absetzen bedeutet, die Sache im Einverständnis und im Interesse des Vortäters selbstständig und entgeltlich wirtschaftlich zu verwerten.
- "Einem Dritten verschaffen" "Einem Dritten verschaffen" liegt vor, wenn der Täter aus eigenen Interessen die bemakelte Sache unmittelbar einem Dritten zukommen lässt, ohne zuvor selbst Besitz erlangt zu haben.
- Sichverschaffen Sichverschaffen ist die Herstellung eigener unmittelbarer Verfügungsgewalt über die Sache zu eigenen Zwecken und im Einverständis (synallagmatische Einigkeit) mit dem Vortäter.
- Erlangen Erlangen bedeutet das Erringen der tatsächlichen (Mit-)-Verfügungsgewalt, die auch durhc mittelbaren Besitz hergestellt werden kann.
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