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Strafrecht Besonderer Teil (Fach) / Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, § 248b (Lektion)
Strafrecht BT
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- Tritt § 248b hinter einem verwirkichten Diebstahl zurück? ja
- Wann wendet man § 248b an? bei fehlendem Enteignungsvorsatz vorrübergehende Gebrauchsanmaßung
- § 248b I verdrängt seinerseits den Diebstahl des verbrauchten Benzins und Öls stimmt
- Wenn es sich nicht um Fahrzeuge iSv § 248b I oder Pfandsachen handelt, § 290, ist die Gebrauchsanmaßung straflos! stimmt
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