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Wettbewerbspolitik (Fach) / 8. Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht in Deutschland und in der EU (Lektion)
8.1 Entstehung und Novellierung des GWB
8.2 Wettbewerbsrecht in Deutschland
8.3 EU-Wettbewerbsrecht: vertragliche Grundlagen
8.4 EU-Wettbewerbsrecht ggü Mitgliedsstaaten
8.5 EU-Wettbewerbspolitik ggü privaten Unternehmen
8.6 Internationale Wettbewerbspolitik
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- Gib einen sehr kurzen geschichtlichen Überblick über die Wettbewerbspolitik! US-Amerikanisches Antitrustrechts Ende des 19. Jh: Vorgehen gegen Kartelle und Monopole als Grundlage und Vorrteiterrolle In Europa: wirkungsvolle Wettbewerbspolitik erst nach dem 2. WK Inzwischen vor allem das europäische Wettbewerbsrecht gegen Wettbewerbsbeschränkungen wichtig
- Das Deutsche Wettbewerbsrecht in seinen Grundzügen: Beginn des 19.JH: Gewerbefreiheit, Abschaffung der Zunftwirtschaft Vor dem 2.WK waren Kartelle als Ausdruck der Vertragsfreiheit erlaubt. Während dem 2.WK wurde der Wettbewerb ausgeschaltet. 1957: GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Kartellverbot mit Ausnahmen und Missbrauchsaufsicht Ergänzt worden durch: Fusionskontrollen, Bundeskartellamt und schließlich Angleichung an das europäische Recht Wesentliche Säulen: Kartellverbot mit Ausnahmen, Fusionskontrolle, Missbrauchsverbot für markbeherrschende Unternehmen. Ausführendes Organ: Bundesartellamt
- Das europäische Wettbewerbsrecht in seinen Grundzügen: Ziel: Ein System zu errichten, das den Wettbewerb innerhalb des Binnemmarktes vor Verfälschungen zu schützen. 3 Säulen, Kartellverbot mit Ausnahmen, Fusionskontrolle, Missbrauchsverbot bei marktbeherrschenden Unternehmen. Außerdem Bekämpfung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen (staatliche Monopole, Subventionen, Cassis-de-Dijon-Urteil -> wechselseitige Anerkennung von nationalen Regulierungen Angewendet von der europäischen Kommission im Zweifelsfall gilt das europäische Recht. Nationale Organe können sich auf eurpäisches Recht berufen.