Arbeitsrecht (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)

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Grundlagen

Diese Lektion wurde von francine_m erstellt.

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  • Öffentliches Recht ist? (Arbeitsgesetz, grünes Buch) - ZWINGEND, NICHT VERHANDELBAR (Arbeitnehmerschutz)
  • Privatrecht ist? (OR) - IST VERHANDELBAR - Streitigkeiten zwischen privaten - Sachverhalt wird durch private geführt  
  • Was sind Gesetze? Was sind Verordnungen? - Gesetze sind allgemein - Verordnungen präzisieren
  • Verordnungen (im Arbeitgesetz, grünes Buch) 1 Allgemeines Bundesgesetz 2 Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von   Betrieben, oder ArbeitnehmerInnen 3 Gesundheitsvorsorge 4 Industrielle Betriebe, Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen 5 Jugendarbeitsschutzverordnung
  • Was wird erklärt in den Art. 1 der Verordnungen? Jede Verordnung erklärt in Art. 1 um was es genau geht
  • Was wird im OR 361 und 362 erklärt? Es wird om OR 361.362 erkärt wie die Bestimmungen zu verstehen sind, ob zwingend oder nicht zwingend   °° ist zwingend °  ist nicht zwingend
  • Welche Rechtsquellen dienen als Regelung von Arbeitsverhältnissen? - OR - ArG - Datenschutzgesetz - Urheberrechtsgesetz - Mitwirkungsgesetz - Gleichstellungsgesetz
  • Welche Vertragsformen gibt es? - EAV Einzelarbeitsvertrag - GAV Gesamtarbeitsvertrag - NAV Normalarbeitsvertrag  
  • Aus was setzt sich das Betriebsrecht zusammen? - Personalreglement - Betriebsreglement - Allg. Anstellungsbedinungen  
  • Rangordnung der Rechtsquellen: 1 Verfassung 2 Zwingendes Gesetzesrecht (z.b. OR Art. 361.362) 3 Zwingendes Verordnungsrecht 4 GAV 5 Betriebsordnung 6 EAV / NAV 7 Dispositives Gesetzesrecht (nicht zwingende Bestimmungen) 8 Weisungen des Arbeitgebers 9 Gewohnheitsrecht Die Rangordnung kann dur das "Günstigkeitsprinzip" abgeändert werden, dass heisst, wenn es für den AN günstiger ist, kann eine rangniedere Regelung an eine höhere Stelle treten. ( z.b. wenn die Firma 6 Wochen Ferien gewährt, und im GAV stehen 4 Wochen).
  • Was ist eine paritätische Kommission? Der Begriff paritätische Kommission wird häufig verwendet für Gremien, in welchen zwei (selten mehr) Gruppierungen vertreten sind, die grundsätzlich gegensätzliche Positionen vertreten. Beispiel: Im Mietrecht: Schlichtungskommission für Mietstreitigkeiten