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Rechtssoziologie (Fach) / Familie im Recht (8) (Lektion)
Rechtssoziologie
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- Merkmale eine Großfamilie Natti? Ganzes Haus: Produktions-, Lebensgemeinschaft, Religions- und Konsumgemeinschaft mit zusätzlichen Erziehungs- und Bildungsfunktionen Patriarchale Ordnung Gegenseitige Abhängigkeit mit hoher Stabilität Grds. der lebenslangen Ehe
- Merkmale einer Kleinfamilie Nädi? Lebens und Konsumgemeinschaft mit eingeschränkten Erziehungs- und Bildungsfunktionen Bedingte Gleichberechtigung der Geschlechter Stärkere Autonomie, geringere Abhängigkeit, größere Flüchtigkeit sozialer Bindungen Zunahme der Scheidungen, serielle Monogamie bzw. sukzessive Polygamie
- Merkmale einer " Normalfamile"? normative Vorstellung einer Familie als bürgerl. Kleinfamilie heterosexuelle Elternpaare = Partner aus Liebe gewählt verheiratet in lebenslanger monogamer Ehe eigene=biologische Kinder, aus Liebe nicht aus wirtschatl. Überlegungen Haushaltsgemeinschaft aus unmündigen Kindern und Eltern Wohn- und Arbeitsstätte räuml. getrennt traditionelle Rollenverteilung: Vater=Haupternährer, höchste Autorität "Familenvorstand", Mutter=zuständig für Haus- und Familienarbeite
- Wie sehr war die Vorstellung einer bürgerl. Kleinfamilie im letzten Jh. verteilt? Wie hat sich diese Vorstellung in der Realität in der 2. Hälfte des 20. Jh. verändert? ideeles und gesetzl Leitbild sowie tatsächl. stark verbreitet ca. 1850-1950 ab 1950: faktischer Trend zu Abweichungen, verschiedene Formen des Allein- und Zsm.lebens: Singles, Alleinerziehende, kinderlose Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, gleichgeschlechtl. Paare, WG's-nach und nach gesetzl. verankert
- Wie verhält sich das Recht zu Familen (Familienrecht)? "Das Recht hat die Entwicklung der Familien teils nachvollzogen, teils angestoßen und durchgesetzt." genetische Betrachtung, funktionale Betrachtung Familenrecht: Ehe, Lebensgemeinschaften, nichtehel. Kinder, Sorgerecht, Adoption, Betreuungspflicht Strafrecht: Schwangerschaftsabbruch, männl. homosexuelle Handlungen
- Seit wann gibt es in Deutschland die Möglichkeit für gleichgeschlechtl. Partner ein Kindzu adoptieren? Seit 2004 gemeinsam können sie es nicht adoptieren, nur einer der beiden Partner mit der jeweiligen Einwilligung des anderen Teils
- Was ist das Zerüttungsprinzip? hat das bis 1976 geltende Schuldprinzip abgelöst Begriff überholt Beschreibung ausschließlich als Negativum, nicht als mögl. unfruchtbar gewordene Bez. zugunsten einer Neuentwicklung Stigmatisierung durch Begriff des Scheiterns/Zerüttung der trennenden Männer und Frauen = moralistische konservativ-christl. Ansatz + Zwang von der angebl. Heiligkeit und Unauflösbarkeit der Ehe
- Was war das Schuldprinzip? einer der beiden Eheleute wurde chuldig gesprochen + rechtlich-materiell benachteiligt und bestraft Schuldprinzip hat in der Geschichte der BRD 100.000de Opfer bis hin zu Suiziden gefordert
- Wo ist das Zerüttungsprinzip gestzl. verankert? Kontinuität oder Wandel? §§ 1565, 1566 BGB teilweise rechtl. und gesellschaftl. Wandel
- Was ist das Institut der Ehe nach den durch Art.6 I GG gewährleisteten Strukturprinzipien, die der Verfügungsgewalt des Gesetzgebers entzogen sind? Institut der Ehe: Vereinigung von Mann und Frau zu einer umfassenden grds. unauflösbaren Lebensgemeinschaft
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- Wo findet sich im Gesetz der Grds. der Lebenslänglichkeit der Ehe? § 1353 I BGB Leitprinzip des Eherechts: von beiden Parteien als dauernde Gemeinschaft beabsichtigt und versprochen, ihrem Inhalt nach auf Lebenszeit angelegt
- Wie kann Aufgabe der Verwirklichung der lebenslangen personalen Gemeinschaft (Ehe) scheitern oder zerbrechen? Schicksalhafte Verstrickungen zu verantwortende Verstrickungen und Ursachen Schutzgebot der Verfassung der Gwährleistung der lebenslange Ehe nicht abstrakt
- Wie kann Aufgabe der Verwirklichung der lebenslangen personalen Gemeinschaft (Ehe) scheitern oder zerbrechen? Schicksalhafte Verstrickungen zu verantwortende Verstrickungen und Ursachen Schutzgebot der Verfassung der Gwährleistung der lebenslange Ehe nicht abstrakt
- Welches Bild liegt der Verfassung über die Ehe zugrunde? "verweltlichte"-bürgerl.-rechtl. Ehe dazugehört, dass sich Ehegatten durch Gesetz normiert scheiden lassen können und ihre Eheschließungsfreiheit wiedererlangen können
- Kritik am Verschuldensprinzip/Schuldprinzip? Verschärfung persönl. Spannungen zwischen den Ehegatten bei Schuldfeststellung nach jahrzentelang geführter Ehe Verlust von Unterhaltsansrpüchen Ehescheidung durch Zerüttungsprinzip menschl., wahrhafter, und sachgemäßer
- Seit wann gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz? 2001 gleichgeschlechtl. Partner können eine Lebenspartnerschaft begründen
- Ziel des Lebenspartnerschaftsgesetzes? Diskriminierung gleichgeschlechtl. Partner abbauen Möglichkeit eröffnen ihrer Partnerschaft einen rechtl. Rahmen zu geben Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft (auf Dauer angelegt)
- Wie kommt die eingetragene Lebenspartnerschaft zustande und was Vorraussetzungen bringt sie mit sich? Vertrgasschluss zwei gleichgeschlechtl. Personen beiderseitige Erklärung des Vermögensstandes auf Antrag einer/beider Lebenspartner endet Lebenspartnerschaft durch aufhebendes Urteil
- Worauf bezieht sich das Recht der Eheschließungsfreiheit? Wesensmerkmal der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner
- Die eingertragene Lebenspartnerschaft steht nur gleichgeschlechtl. Partnern zu. Stimmt
- Institutsgarantie: verfassungsrechtl. Gebot des Art. 6 I GG, die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen. Hat der Gesetzgeber mit Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zuwider gehandelt? Nein, Regelungsgegenstand ist nicht die Ehe
- Worauf bezieht sich die Institunsgarantie? Ausschließlcih auf die Ehe
- Der Staat muss es unterlassen die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen und durch geeignete Maßnahmen fördern. Stimmt. durch Einführung des LPartG hat er dagegen nicht verstoßen
- Verstößt der Staat gegen das Gebot, die Ehe als Lebensform zu fördern, durch Einführung des neuen Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft? Nein Keine Förderung entzogen nimmt ledigl. eine andere Lebensgemeinschaft unter rechtl. Schutz+ weist ihr Rechte zu
- Ist es verfassungsrechtl. begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestalten werden sollten + mit geringeren Rechten zu versehen sind? Nein keine Herleitung andere Lebensgemeinschaften ggü. der Ehe zu benachteiligen
- Eingetragene Lebenspartnerschaft im Unterschied zur Ehe bitte Natti :) Keine Austauschbarkeit mögl. verschiedene Adressatenkreise aluid zur Ehe
- Wo sind die Vorschriften zum Sorgerecht gesetzl. geregelt? §§ 1626a I, 1672 II
- Vereinbarkeit von § 1626a II BGB mit Art.14 (Diskriminierungsverbot) und Art.8 (Schutz des Familienlebens) EMRK? Recht auf Achtung des Familienlebens und Diskriminierung unverheirateter Väter aus Gründen des Geschlecht hinsichtl. Sorgerecht und auch im Vergleich mit geschiedenen Vätern
- Worauf zielte der § 1626a? Womit rechtfertigten Gerichte ein alleiniges Sorgerecht in Fällen wo der Vater die Vaterschaft anerkannte und diese Rolle tatsächl. erfüllte? § 1626a zielt auf den Schutz der Interessen eines unehelich geborenen Kindes Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Eltern über Fragen im Zsm.hang mit Ausübung der elterl. Sorge auf Kosten des Kindes
- Womit rechtfertigten Gerichte, dass im Falle eines unehelich geborenen Kindes nur die Mutter das Sorgerecht bekommt, obwohl der Vater die Vaterschaft anerkannte und seine Vaterrolle erfüllen wollte? Sicherstellung, dass es eine Person gibt, die für das Kind in rechtsverbindl. Art handeln kann Gefährdung des Kindeswohl
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- Was sind Konventionen (EMRK)? Konventionen sind ein lebendiges Instrumentarium, welches im Lichte der heutigen Rahmenbedingungen auszulegen ist
- Wie war das Familienrecht des BGB bis Mitte der 50er Jahre weitesgehend geprägt? Hausfrauenehe patriarchalische Famile Diskriminierung unehel. Kinder
- Hatte die Weimarer Verfassung Forderungen der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehegestellt? Gleichberechtigung unehel. Kinder mit ehel. Kindern? Ja! Art.119 I WV Mann und Frau in Ehe Art.121 WV unehel. Kinder mit ehel.Kindern
- Seit wann gibt es das Gleichberechtigungsgesetz? 1957 gab den Vorrang des Mannes nicht endgültig preis
- Wie löste die DDR die bürgerl. Bez. gesetzl? 1966 Familengesetzbuch der DDR Gleichstellung der Ehegatten und der ehel. mit den unehel. Kindern
- Wandel in der Gesellschaft? Großfamilie zur Kleinfamilie patriarchalisch geführte Hausfrauenehe zu privater Lebensgemeinschaft gleichgestellter Partner
- Warum gab es das Gleichberechtigungsgesetz? vom BVerfG erzwungene Reaktion des Gesetzgebers auf Art.3 II GG Preisgabe des Verschuldensprinzips als Vorraussetzung der Ehescheidung: Reaktion auf unerträglich gewordene Diskrepanz zwischen gesellschaftl. Realität und überholter Leitvorstellung, die in festgehaltener Gesetzgebung und Judikatur bestand
- Wie wird der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland gehandhabt? In Deutschland werden Ärzte, die in den ersten 14 Wochen (nach der letzten Regelblutung) und nach einer Beratung der Schwangeren Schwangerschaftsabbrüche ausführen, nicht bestraft =Fristenlösung
- War der Beitrag der Rechtssoziologie zur Familenrechtsreform groß? verglichen mit anderen Rechtsgebieten relativ hoch Umsetzung des Gleichberechtigungsprinzips wird in zahlreichen soziologischen Forschungsprojekten untersucht = regelmäßiges Ergebnis, dass diese unbefriedigend sei Gesetzesänderungen wurden in neuerer Zeit mehrfach durch rechtssoziologisch-empirische Vorarbeiten abgesichert
- Wurde das Familengesetzbuch der DDR als moderner angesehen als das Recht der alten BRD? Ja