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Mediensystem (Fach) / Stöber (Lektion)

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  • . Was ist im Art. 5 GG bezogen auf Medien festgehalten? Erläutern Sie kurz die wichtigsten Inhalte. - Presse und Rundfunkfreiheit - Schranken im Bezug auf Jugendschutz - Persönlichkeitsschutz - Freiheit von Kunst und Wissenschaft  
  • 44. Erläutern Sie kurz den Zweck der Medienselbstkontrolle. Abbau oder Verhinderung von Gesetzesverschärfung Selbstversicherung Schutz der Pressefreiheit durch Vorbeugen
  • 62. Das Monopol der ARD dauerte von…bis… 1949 bis 1961  
  • 63. das Duopol von ARD und ZDF dauerte von ……bis… 1961 bis 1984
  • 64. Welches Gesetz regelt welchen Bereich des Rundfunks? -Landesrundfunkgesetze, öffentlich-rechtliche Einlandes-Anstalten, -Rundfunkstaatsverträge, Mehrländeranstalten, Rahmenregelung des dualen Systems -Landesmediengesetze ,Veranstaltung von privatem Rundfunk    
  • 65. Aus welchen Gruppen (allgemeine Formulierung) setzen sich die Rundfunkräte zusammen? Wer legt fest, welche Gruppen in einem Rundfunkrat sitzen? Gesellschaftlich relevante Gruppen (Parteien, Kirchen, Verbände, kulturelle Organisationen, Universitäten, wirtschaftliche Organisationen…) Landesparlamente legen das fest  
  • 66. Wo wird im Medienbereich das Akzessoritätsprinzip angewandt? Solange es öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit hohen Anforderungen an die Programm-Vielfalt gibt (Binnenpluralität), können die Anforderungen an die privaten niedriger sein (Außenpluralität) Abhängigkeit eines Nebenrechts von einem Hauptrecht  
  • 67. Bei Diskussionen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern benutzen die Privaten oft die Konvergenz als Argument. Wie setzen die Privaten dieses Argument ein? Bei Annäherung der öffentlich-rechtlichen an Private und der privaten an die öffentlich-rechtlichen wäre die Gebührenfinanzierung zur Vielfaltssicherung überflüssig.      
  • 68. Worum geht es im aktuell diskutierten 12. Rundfunkstaatsvertrag? Was ist die Position der Gegner der ÖR? Es geht darum, was den ÖR bei ihren Internetauftritten erlaubt ist und was nicht. Die gegner argumentieren, dass die ÖR mit gebührenfinanzierten Internetangeboten zu starke und unfaire Konkurrenz seien und fordern Beschränkungen für die ÖR im Internet. (Beschluss: „Abrufangebote der ÖR Sender dürfen nicht länger als 7 Tage im Netz abrufbar sein. Für Abrufangebote, die länger online stehen sollen, sowie für senderbezogene Telemedien müssen längere Verweilzeiten vom Sender beantragt und vom Rundfunk- oder Fernsehrat des Senders genehmigt werden.)  
  • 69. Wie viele Rundfunkanstalten gibt es derzeit in Deutschland und wie heißen sie? 9 (BR, SR, SWR, MDR, WDR, NDR, RB, RBB, HR)  
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  • 70. Nennen und erläutern Sie die Funktionen des Intendanten einer Rundfunkanstalt. Repräsentativfunktion: Vertretung nach außen (Adressat für Beschwerden, Gegendarstellungsverlangen) Exekutivfunktion: Geschäftsführung Wird durch Wahl des Rundfunkrates bestimmt  
  • 71. Wie heißt der aktuelle / die aktuelle Intendant (in) der ARD? Monika Piel (WDR)  Die Mitgliederversammlung der ARD betraut jeweils eine Rundfunkanstalt für ein Jahr mit der Geschäftsführung (Januar 2011 – voraussichtlich Dezember 2012)
  • 72. Nennen Sie fünf der gesellschaftlich relevanten Gruppen, die im Rundfunkrat vertreten sind. Parteien, Parlamente Regierungen Kulturelle Organisationen Arbeitnehmer Kirchen Unternehmer  
  • 73. Nennen Sie vier der Mitgliedsgruppen der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten). Landesrechnungshöfe (5) Medienwissenschaft- und wirtschaft (3) Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung (3) Betriebswirtschaft (2)  
  • 74. Was sind die Kompetenzen des Rundfunkrates? Und was die des Verwaltungsrates?   Rundfunkrat: Beratung des Intendanten in allen Rundfunkfragen Personalfragen Finanzwesen Verwaltungsrates: Überwachung der Geschäftsführung des Intendanten außerhalb des Programmbereichs Wirtschaftliche und technische Fragen Prüfung des Haushalts Zustimmung zu Anstellungsverträgen für Mitarbeiter in Führungspositionen  
  • 75. Welche drei besonderen Charakteristika zeichnen die ör-Anstalten in Deutschland aus? Binnenpluralität Staatsferne Grundversorgung    
  • 76. Charakterisieren Sie den Privaten Rundfunk in Deutschland anhand vier seiner Prinzipien. Meinungsvielfalt: Außenpluralität  Akzessoritätsprinzip Lizenzprinzip Verhinderung der Konzentration Landesmedienanstalten Vielfalt der Frequenzen  
  • 77. Nennen Sie drei selbst geschaffene Kooperationsformen der Landesmedienanstalten. Gesamtkonferenz Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) Direktorenkonferenz der LMA (DLM)  
  • 78. Aus welchen Mitgliedsgruppen bestehen diese drei selbst geschaffenen Kooperationsformen der LMA? Gesetzliche Vertreter der LMA Vorsitzender der Beschlussgremien der LMA Geschäftsführende Anstalt: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)  
  • 79. Nennen und erläutern Sie die beiden Kooperationsformen der LMA auf Bundesebene. -Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK): prüft, ob Bestimmungen zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt eingehalten werden, schafft Transparenz über Entwicklung des bundesweiten privaten Fernsehens, erstellt jährlich eine Programmliste, erarbeitet (mind. 3 jährig oder auf Anforderung der Länder) einen Bericht über die Konzentration und über Maßnahmen der Vielfaltssicherung im privaten Rundfunk (Verflechtungen im Medienbereich)   -Zulassungs- und Aufsichtsinstanz für bundesweite Radio- und Fernsehprogramme (ZAK): bearbeitet Fragen: der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, der Plattformregulierung und der Entwicklung des digitalen Rundfunks (z.B. Übernahme von ProSieben/Sat1 durch Axel-Springer-Verlag 2006 untersagt)      
  • 80. Was ist die ALM? Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
  • 81. Was wurde mit dem 3. Änderungsstaatsvertrag (von 1997) festgehalten? Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung nach Landesrecht.“  
  • 82. Aus welchen Mitgliedern setzt sich die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) zusammen? 6 Sachverständige des Rundfunks- und Wirtschaftsrechts, davon 3 mit Befähigung zum Richteramt, 6 Vertreter der LMA (+ jeweils zwei Vertreter)
  • 83. Nennen sie die Aufgaben der KEK prüft, ob Bestimmungen zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt eingehalten werden -schafft Transparenz über Entwicklung des bundesweiten privaten Fernsehens -erstellt jährlich eine Programmliste -erarbeitet (mind. 3 jährig oder auf Anforderung der Länder) einen Bericht über die Konzentration und über Maßnahmen der Vielfaltssicherung im privaten Rundfunk -Bericht berücksichtigt: Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevante verwandten Märkten, horizontale Verflechtungen zwischen Rundfunkveranstaltern in verschiedenen Verbreitungsgebieten, internationale Verflechtungen im Medienbereich    
  • 84. Nennen Sie die Aufgaben der LMA. Erteilung einer Lizenz Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen Richtlinien erfassen Förderung/Unterstützung offener Kanäle Medienforschung Aus- und Weiterbildung Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur
  • 85. Welche Werberegelungen bzgl. des Verhältnisses Werbung/Programm müssen private Rundfunkanbieter laut §45 RfStV beachten? Dauer der Werbung darf 20% der tägl. Gesamtsendezeit nicht überschreiten Spotwerbung darf 15% der tägl. Gesamtsendezeit nicht überschreiten Innerhalb einer Stunde darf Spotwerbung höchstens 20% betragen
  • 86. Was sind die formalen Voraussetzungen zur Erteilung einer Lizenz? Wohnsitz in der BRD Gerichtlich unbeschränkte Verfolgbarkeit Zuverlässigkeit i.S. der Einhaltung der Rundfunkgesetze Vorliegen eines Programmschemas und dessen Finanzierung      
  • 87. Welche Verordnung bzgl. der Meinungsmacht von Unternehmen ist im dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (1996, §26) geregelt? Marktanteilsmodell Programmzurechnung nach Kartellrecht Vielfaltssichernde Maßnahmen Überprüfung durch neu geschaffene KEK    
  • 90. Wer ist Zensursula? Als Reaktion auf das Vorhaben, Internetseiten zu sperren und dabei geheime Sperrlisten unter Verwaltung des BKA und ohne judikative Kontrolle zu verwenden, entstand im Frühjahr 2009 innerhalb der Netzkultur der Spitzname „Zensursula“ für die Initiatorin und damalige Familienministerin Ursula von der Leyen. Der Begriff „Zensursula“, als satirische Kombination des Vornamens der Bundesfamilienministerin und des Wortes Zensur (die Netzsperren werden von Kritikern als ineffektiv bezüglich ihres vorgeblichen Zwecks und als nicht rechtsstaatlich kontrolliert angesehen und Teile der entsprechenden Technik als potentieller Teil einer effektiveren Zensur für das Internet angesehen), fand auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes Eingang in die Berichterstattung.
  • 89. Beschreiben Sie das Zwei-Säulen Modell des Lokalrundfunks in NRW. -Erste Säule: Ähnlich wie beim öffentlich-rechtlichem Rundfunk kontrollieren "gesellschaftlich relevante Kräfte" das Programm und die Auswahl der Mitarbeiter. Diese "gesellschaftlich relevanten Kräfte" bilden als eine Säule die "Veranstaltergemeinschaft" (VG). -Zweite Säule: Die zweite Säule stellt die "Betriebsgesellschaft" (BG) dar. Diese setzt sich in der Regel aus den Zeitungsverlegern am Ort des Lokalradios und der Kommune zusammen. -Wirtschaftliche und programmliche Verantwortung sind klar getrennt -Die VG ist ein eingetragener, nicht kommerzieller Verein, in dem alle maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen am Ort (zum Beispiel Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Sport- und Jugendverbände sowie ausländische Mitbürger) mit je einem Sitz vertreten sind erhält die Zulassung für die Veranstaltung eines lokalen Hörfunkprogramms von der LfM, ist allein verantwortlich für das Programm und Arbeitgeberin der Redakteurinnen und Redakteure -Die BG ist privatwirtschaftlich organisiert. Sie hat die Aufgabe, den VG’s die erforderlichen finanziellen Mittel zur Programmveranstaltung durch Kapitaleinlagen und Werbeeinnahmen zur Verfügung zu stellen. An den Betriebsgesellschaften können die örtlichen Zeitungsverleger bis zu 75 Prozent, die Kommunen bis zu 25 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile halten. -Verknüpft sind beide "Säulen" über einen Vertrag, der die Zuständigkeiten im Detail regelt. Über die Besetzung der Chefredakteursposten entscheiden beispielsweise beide gemeinsam.  
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  • 100. Was ist Massenkommunikation? „jene Form der Kommunikation, bei der Aussagen öffentlich, durch technische Verbreitungsmittel, indirekt und einseitig an dein disperses Publikum vermittelt werden.“      
  • 107. Wie viele Tageszeitungen gibt es aktuell (Stand 1.8.2009) in Deutschland? 351(fünfthöchste Auflage ww)
  • 108. Wie viele Lokalzeitungen? 333
  • 109. Wie viele Überregionale? 10
  • 112. Was zeichnet deutsche Regional- und Lokalzeitungen aus? -Hohes Ansehen bei der Leseschaft (muss immer wieder neu behauptet werden) -Hohe Glaubwürdigkeit -Hohe publizistische Qualität -Gute Verankerung im lokalen und regionalen Kommunikationsraum              
  • Worum geht es im aktuell diskutierten 15. Rundfunkstaatsvertrag? Aenderungen: - Haushaltsabgabe, eine Gebuehr, die nicht mehr pro Geraet, sondern pro Haushalt und Betriebsstaette erhoben wird > Kontrolle durch GEZ entfallen - weitere Aenderungen im Bereich des Sponsorings von sendungen des oeffentl. rechtlichen Rundfunks vorgenommen > Hauptteil der Aenderungen tritt am 1. Januar 2013 in Kraft > Unterzeichnung des RfStv fand am 15. Dez.2010 statt
  • Was besagt der 7te RfStv ueber den Funktionsauftrag der oeffentl. rechtlichen R.? Sein Programm hat: der Information,Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten.
  • Wann war die Einfuehrung des Dualen Rundfunks? 1984
  • Was ist die DLM? Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
  • 1. Welche Freiheiten gewährt Artikel 5 GG?  Meinungs- & Äußerungsfreiheit Informationsfreiheit Presse & Rundfunkfreiheit Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei
  • 5. Was besagt das Akzessoritätsprinzip? 1986: 4. Rundfunkurteil: „Niedersachsen-Urteil“Grundversorgung durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wird zur Voraussetzung für privaten Rundfunk, an den nur verminderte Anforderungen gestellt werden  Abhängigkeit des Nebenrechts von einem Hauptrecht
  • 9. Wie viele Rundfunkanstalten gehören zu ARD? 9 (BR, SR, SWR, MDR, WDR, NDR, RB, RBB, HR)
  • ARD? Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland
  • 11. Was bedeutet Konvergenz im medienpolitischen Sinne? wechselseitige Angleichung der zuschauerstärksten Programme in struktureller, inhaltlicher und qualitativer Hinsicht (4 Indikatoren: absolutes Sendevolumen, relative Veranderung der Sparten, Sendeplatzverschiebung, Rezeptionsveränderung)  3 Arten von Konvergenz:o Private gleichen sich den öffentlich-rechtlichen ano öffentlich-rechtliche gleichen sich den Privaten ano wechselseitige Anpassung: beide Seiten bieten Ähnliches an
  • 13. Wofür stehen die Abkürzungen KEK und KEF?  KEF: Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten  KEK: Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
  • 15. Wer braucht eine Lizenz? Private Rundfunkveranstalter brauchen eine Lizenz der Landesmedienanstalt.
  • 16. Das Rundfunkgesetz, das auch als die Magna Charta des Rundfunks gilt (1961) hat welche Merkmale?  Binnenpluralismus (Programm-Vielfalt) Kulturhoheit der Länder (Rundfunk ist Ländersache) Rundfunk hat integrierende Funktion (ist nicht gewerblich), darf weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe überlassen werden
  • 17. Wie viele Programme darf ein Unternehmen ausstrahlen? Ein Unternehmen darf in der BRD selbst oder durch ihm zurechenbare Unternehmen bundesweit eine unbegrenzte Anzahl von Programmen veranstalten, es sei denn, es erlangt dadurch vorherrschende Meinungsmacht. Erreicht ein Programm im Jahresdurchschnitt einen Zuschaueranteil von 30/100, so wird vermutete, dass vorherrschende Meinungsmacht gegeben ist. Bei Beteiligung an weiteren medienrelevanten Märkten sind es nur 25 %.
  • 26. Nennen Sie die Medienverbände in Deutschland.  DJV: Deutscher Journalisten Verband (Gewerkschaft) IG Medien / verdi: DJU: Deutsche Journalisten Union (Gewerkschaft)  BDZV: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (Arbeitgeberverband) VDZ: Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (Arbeitgeberverband) VPRT: Verband Privater Rundfunk & Telekommunikationsmedien (Arbeitgeberverband)