98

Strafrecht Besonderer Teil (Fach) / Diebstahl, § 242 (Lektion)

Strafrecht BT

Diese Lektion wurde von nataliaboe erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Einteilung der Vermögensdelikte Natii? Eigentums- und Vermögensdelikte ( Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes iwS und gegen einzele Vermögensgüter ieS)
  • Geschützes Rechtsgut des § 242? Eigentum und Gewahrsam
  • Was gilt zu beachten beim § 242? Antragsbefugnis : §§ 247, 248a
  • Vorraussetzungen des § 242? Obj.: Wegnahme einer fremden bewegl. Sache P Subj: Vorsatz + Zueignungsabsicht ( Intention reicht aus ) P  
  • Abgrenzung §§ 242, 249 Naddi? Wegnahme mit Gewalt idR § 249 einschlägig
  • Abgrenzung § 242, 263? Gewahrsamsübertragung durch Weggabe § 263, durch Wgnahme § 242
  • Abgrenzung §§ 242, 246? Scheitern des Tb. § 242 an der Wegnahme, Unterschlagung, § 246 zu prüfen
  • Abgrenzung §§ 242, 289? Weggenomme Sache für den Täter nicht fremd, dann § 289 Pfandkehr
  • Beurteilung bei Fehlen der Zueignungsabsicht? Gebrauchsanmaßung, §§ 248b oder 290 bzw. § 303 I
  • Wie verhält sich Diebstahl zu den folgenden Delikte? § 242: Grundtb. § 243: Strafzumessungsvorschrift Unselbstständige Abwandlung + Qualifikation: §§ 244, 244a Priveligierung: § 247 Selbstständige  Abwandlung: §§ 248b, 248c
  • Anzeige
  • Was ist eine Sache iSv § 242? Sachen sind alle körperl. Gegenstände iSd § 90 BGB, und zwar unabhängig von deren wirschaftl. Wert und deren Aggregatzustand, solange sie von der außenwelt abgrenzbar ist.  
  • Was ist bewegl. iSv § 242? Bewegl. sind alle Sachen, die tatsächl. fortbewegt werden können. Unter gewissen Abweichungen vom Zivilrecht gelten auch solche Sachen als bewegl., die zum Zwecke der Wegnahme bewegl. gemacht werden können.
  • Was ist fremd iSv § 242? Fremd sind Sachen, wenn sie weder im Alleineigentum des Täters stehen noch herrenlos sind.
  • Was ist Gewahrsam iSd § 242? Gewahrsam ist die vom natürl. Herrschaftswillen getragene tatsächl. (auch gelockerte) Sachherrschaft von Menschen über eine Sache bzw. die sozial-normative Zuordnung einer Sache zur Gewahrsamssphäre eines Menschen.  
  • Wann wird Gewahrsam gebrochen? ohne oder gegen Willen des Gewahrsamsinhabers  
  • Vorgehen bei Einverständis bei § 242? Wegnahme (-) §§ 242,22, 246 zu prüfen  
  • Wann wird Gewahrsam begründet? Gewahrsam wird begründet, wenn der Täter die tatsächl. Sachherschaft derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine weiteren Hindernisse mehr entgegenstehen.
  • Genügt dolus eventualis für § 242? Jap!
  • Wann liegt Zueignungsabsicht iSv § 242 vor? (+), wenn Täter die Sache wegnimmt, um sie unter Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung zumindest vorrübergehend der eigenen Vermögenssphäre einzuverleiben (Aneignungsabsicht) und um sie der Verfügungsgewalt des Berechtigten dauerhaft zu entziehen (Enteignungsabsicht)
  • Was sollte man bei der Aneignung und der Enteignung beachten? Aneignung: bloße Sachentziehung, Sachbeschädigung un Eigenmacht Enteignung: grds. straflose Gebrauchsanmaßung
  • Wann ist die Zueignungsabsicht rewi? Rewi (+), wenn Täter keinen fälligen, einredefreien Anspruch auf die gerade weggenommene Sache
  • Zueignungsabsicht rewi bei Stück- bzw. Gattungsschulden? Bei Stückschulden Anspruch des Täters (+), rewi (-) Bei Gattungsschuld AussonderungsR beim Schuldner (§243 BGB) Sonderproblem bei Geldschulden
  • Ist es sachgerecht die Geringwertigkeitsklausel des § 248a nicht auf Sparbücher, Wertpapiere oder Zugangsschlüssel anzuwenden? Ja, da es dem Täter durch zB eine Girocard mögl. wird sich Zugang zu den darauf enthaltenen Vermögenswerten zu beschaffen (weit über der Geringwertigkeit)
  • Abgetrennte Körperteile Sachen iSv § 242? Überwiegend bejaht, da keine Träger von Menschenwürde Art. 1 I GG
  • Sind extrakorporale Körperteile, wie etwa zur Eigenblutspende vorgesehene Blutkonserven, die zum Zwecke der Reimplantation entnommen wurden, Sachen iSv § 242? Nein
  • Sind Leichen Sachen? e.A.:  Körper eines Verstorbenen wird die Sachqualität abgesprochen; Rückstand der Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen: Leichen keine Sachen h.M.: Sachqualität einer Leiche (+); bei Ableben greife die der Sacheigenschaft entgegenstehende Menschenwürde nicht mehr
  • Implantate als Sachen iSd § 242, die sich im lebenden Körper befinden? e.A.: Implantate verlieren mit Einpflanzung in den menschl. Körper ihre Sachqualität a.A.: Unterscheidung Substitutiv-Implantate und Supportiv- Implantate; Ersatz für defektes Körperteil Sache (-), Hilfsmittel Sache (+)
  • Eigentum des Patienten,§ 953 BGB analog bei Blutkonserven, die dem Patienten wieder zugeführt werden sollten? (Patient stirbt noch vor Bluttransfusion) gem. § 1922 BGB Eigentumsübergang auf Witwe? Blutkonserven eigentumsunfähig, da weiterhin funktionale Einheit mit Körper, da Patient zur Bestattung bestimmt Ausnahme: Anatomiezwecken, Mumie, Organspende
  • § 823 BGB, Körperverletzung bei vorrübergehend entnommenen Körperbestandteilen bei Lagerung außerhalb des Körpers? Beschädigung oder Vernichtung iSd § 823 (+), da Verletzung der körperl. Integrität, d.h. SchE
  • Gilt § 168 StGB nur für Körperteile, die nach dem Ableben entnommen werden und nicht für solche, die noch während der Lebzeit abgetrennt wurden? Jaaa
  • Anzeige
  • Worauf bezieht sich § 168 StGB? e.A.: nur natürl. Körperteile a.A.: auch künstl. Körperteile, Implanta erfasst
  • Eigentum und Besitz an Tieren im Schutz der Strafrechtsordnung? e.A.: selbstständiger, unabhängig vom Zivilrecht, Begriff; Strafrecht fordere Schutz einer Sache? dann auch Tiere unter diesen Sachbegriff=> gleicher Schutz wie für leblose Sachen; Gleichstellung durch Gestzgeber : " Tieren und anderen Sachen", §§ 324a I Nr.1; 325 I IV Nr.1 StGB   aA.einheitl. Sachbegriff § 90a S.1 analog; § 90a S.3 Analogieverbot steht nicht entgegen, da keine Lücke gefüllt, vielmehr ausdrückl. gesetzl Anordnung; d.h. Tiere Sachen (-), taugl Diebstahlsobj. aber aus §§ 90a S.3 iVm § 242 I
  • Tateinheit §§ 242, 303 bei Sachen, die bewegl. gemacht wurden zwecks Wegnahme? Ja
  • Was ist Mit- oder Gesamthandseigentum? Sache steht im Eigentum mehrerer Personen
  • Was ist Vorbehalts- oder Sicherungseigentum? Käufer kann die Sache noch nicht bezahlen, möchte sie aber bereits nutzen gem. §§ 455, 158 I behält sich Verkäufer Eigentum vor und kann sie gem. § 985 herausverlangen
  • Macht sich der Käufer gem. § 246 strafbar, wenn der die Sache noch nicht bezahlt hat und der Verkäufer scih den Eigentum vorbehalten hat und der Käufer die Sache nun veräußert? Bei Veräußerung an einen gutgläubigen Dritten, § 246 (+)
  • Lässt sich die Fiktion des Erbenbesitzes gem. § 857 BGB nach allg. Meinung auf den strafrechtl. Gewahrsamsbegriff übertragen? Nein
  • Wann sind Sachen nicht eigentumsfähig? Nicht eigentumsfähig sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen.
  • Was sagt die h.M. hinsichtl. der Eigentumsfähigkeit von illegalen Drogen Natalia? Bei extrem sozialschädl. Geschäften erstreckt sich nach h.M. die Nichtigkeit auch auf das sachenrechtl. Verfügungsgeschäft, sonst nicht. Beim Handel mit illegalen Drogen wie Heroin stellt sie auf eine nicht zu tolerierende Veränderung der Güterzuordnung ab. Daher extreme Sozialschädlichkeit und Verneinung der zivilrechtl. Eigentumsfähigkeit und Erklärung des sachenrechtl. Übertragungsgeschäftes als nichtig.   -Beurteilung im Zivilrecht-
  • Kann eine Sache Diebstahlsobj. sein, obwohl eine zivilrechtl. Eigentumsübertragung nicht mögl. ist? Ja zB illegale Drogen
  • Bleiben zivilrechtl. Rückwirkungsfiktionen beim Diebstahl außer Betracht? Es ist nur die tatsächl. Rechtslage im Zeitpunkt der Vornahme der tb.lichen Ausführungshandlung relevant
  • Was ist Gewahrsam nach der Verkehrsauffasung? Gewahrsam ist die vom Herrschaftswillen getragene tatsächl. Sachherschaft unter Berücksichtigung der Anschauung des tägl. Lebens.
  • Was setzt das obj. Element des Gewahrsams voraus? faktische Möglichkeit, auf die Sache ohne nenneswerte Hindernisse unmittelbar einzuwirken
  • Was setzt das subj. Element des Gewahrsams voraus? ein genereller Herrschaftswille genügt (Gewahrsamswille) Kinder, Schlafende oder Bewusstlose können einen solchen natürl. Herrschaftswillen haben Gewahrsamswille endet erst mit Tod oder bewussten aufgabe des Herrschaftswillens  
  • Was ist die Universalsukzession? gem. 1922 BGB geht das Eigentum des Verstorbenen an den Erben über, auch ohne desse Kenntnis
  • Bei Vererbung geht zwar Eigentum über, aber nicht der Gewahrsam. Stimmt
  • Was ist für das normative Element auslegungsentscheidend? Verkehrsauffasung  
  • Juristische Personen zB GmbH können keinen Sachherschaftswillen bilden Stimmt in solchen Fällen gilt es auf den Geschäftsführer, § 35 GmbHG abzustellen
  • Bei der Zuordnung des Gewahrsams kommt es nicht auf die Rechtsmäßigkeit der Gewahrsamsinhaberschaft an Stimmt
  • Was sind Sachen iSd BGB? § 90 BGB jeder körperl. Gegenstand