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Grundrechte (Fach) / Staatsrecht II (Lektion)

Grundrechte

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  • Meinungsfreiheit - Jedermann - Stellungnahme/Dafürhalten/Meinen in Wort, Schrift und Bild im Rahmen geistiger Auseinandersetzung - Schranken: Art. 5 II - 1. Allg. Gesetze, 2. Pers. Ehre, 3. Jugendschutzbestimmung - Schranken-Schranke: Verhältnismäßigkeit