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1. semester (Fach) / Gesellschaftsrecht (Lektion)

Notthoff

Diese Lektion wurde von lilauz erstellt.

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  • 1. Wie viele Personen sind erforderlich um bestimmte Gesellschaften zu gründen? stG KG OHG GmbH AG UG 2 2 2 1 1 1
  • 2. Welche Gesellschaften werden ins HR eingetragen und welche nicht? a. Warum? Eintrag ins HR Kein Eintrag ins HR -       Kaufleute in deren Namen ein Gewerbe/Handelsgewerbe betrieben wird -       Freie Berufe (Ärzte und Fotografen) -      Gewerbe = erkennbar, planmäßig, auf Dauer ausgerichtet, Gewinnerzielung, selbstständige Arbeit -       Angestellte -       Handelsgewerbe = jedes Gewerbe à es sei denn kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich -       Leute die kein Gewerbe betreiben, keinen Handel treiben und „keinen Gewinn erzielen wollen“ -       Gesellschaften: KG, GmbH, AG, OHG, KGaA… -       Gesellschaften: stG, e.V., eG, GbR
  • 1. Bedürfen Gesellschaftsverträge der notariellen Beurkundung? a. Wenn ja, von welcher Gesellschaft? b. Welche Gründungsformalitäten sind erforderlich? a)  - GmbH - AG - KG bei Einbringung von z.B. GmbH-Anteilen und Grundstücken - OHG bei Einbringung von Grundstücken b)   - GbR, stG, KG, OHG  formfrei! - AG, GmbH  schriftlich 
  • Gesamtvertretung und Einzelvertretung unterscheiden können! Gesellschaft Gesetzlicher Vertreter Art der Vertretung GmbH Geschäftsführer Gesamtvertretung AG Vorstand Gesamtvertretung GbR Gesellschafter Gesamtvertretung GmbH & Co. KG Geschäftsführer der GmbH Gesamtvertretung OHG Gesellschafter Einzelvertretung KG Komplementär Einzelvertretung
  • Nachhaftung bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft è 5 Jahre ab Ausscheiden für bestehende Verbindlichkeiten bei OHG und KG
  • Bei welchen Personengesellschaften ist unter bestimmten Voraussetzungen die notarielle Beurkundung erforderlich? -     -    KG bei Einbringung von z.B. GmbH-Anteilen und Grundstücken -      -  OHG bei Einbringung von Grundstücken
  • Durch wen werden bestimmte Personengesellschaften vertreten und wer übernimmt die Geschäftsführung? Rechtsform Vertretung (Außenverhältnis) Geschäftsführung (Innenverhältnis) KG Komplementär(!) Komplementär(!) GmbH & Co. KG Geschäftsführer der GmbH GmbH als Komplementär(!) OHG Gesellschafter einzeln (z.B. als Einkäufer, Prokurist) Gesellschafter einzeln bei gewöhnlichen Geschäften, gemeinsam bei außergewöhnlichen Geschäften (Darlehen)
  • 8. Argumentieren ob und wie weit Beteiligten an Gesellschaften Handlungsvollmacht und Prokura erteilt werden kann! (Tipp: Kommanditgesellschaft!!!) -       KG: Kommanditisten kann Prokura und Handlungsvollmacht erteilt werden -       OHG: Jedem Gesellschafter kann Prokura und Handlungsvollmacht erteilt werden
  • 9. Kommanditgesellschaft: Wie haften Komplementär und Kommanditist a. Bis zur Eintragung ihrer Einlage? -       Beide haften unbeschränkt 
  • . Kommanditgesellschaft: Wie haften Komplementär und Kommanditist b. Nach der Eintragung ihrer Einlage? -       Komplementär = uneingeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch -       Kommanditist = bis zur Höhe ihrer Einlage
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  • 10. Regeln zur Firmenbildung! a. Unterschied früher – heute   Früher        Nur Sachfirmen und Personenfirm heute: Sach-, Personen- oder Fantasiefirma   -       Muss Rechtsform enthalten   -       Haftung muss erkennbar sein  
  • Mindeststammkapitalregeln von Gesellschaften! a. (Tipp: Bei Personengesellschaften keine Zahl eintragen!!!) AG GmbH UG 50.000,- 25.000,- 1,-
  • Welche drei Vertragsklauseln sind bei internationalen Verträgen in jedem Fall zu empfehlen? -     -   „Für den Vertrag gilt deutsches Recht!“ -       - „Gerichtsstand für den Vertrag soll … sein!“ -      -  „Für den Vertrag gilt nicht das UN-Kaufrecht!“
  • Welches Recht (deutsches oder ausländisches) gilt bei international geschlossenen Verträgen, wo keine weiteren Vertragsklauseln geschlossen wurden? -       Dann gilt die Rechtsordnung desjenigen der die Leistung zu erbringen hat o   Sitz des Lieferanten beim Kauf o   Sitz des Herstellers eines Bauwerks beim Werkvertrag o   Sitz des Luftfahrtunternehmers beim Linienflug
  • Mahnung, Verzug, Anspruchdurchsetzungsverfahren a. Welche Voraussetzungen sind einzuhalten wenn sie die Kündigung aussprechen?                                           i.    Ordentliche! -       fristgemäß, wie vertraglich vereinbart (mindestens 2 Wochen)                                           2i.    Außerordentliche!   -       nur nach Abmahnung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers -       nur bei besonderem Grund o   mögliche Gründe des Arbeitgebers: Straftaten, erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages; o   mögliche Gründe des Arbeitnehmers: gesundheitliche Gefährdung, sehr erheblicher Lohnrückstand  
  • Mahnung, Verzug, Anspruchdurchsetzungsverfahren. b. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid  wie kann man sich wehren [aus der Sicht des Antragsgegners] -       Man kann Mahnbescheid àWiderspruch (Vollstreckungsbescheid à Einspruch) einlegen à DANN Übergang in das streitige Verfahren
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzugs kennen! -       Voraussetzungen: o   Fälliger und durchsetzbarer Erfüllungsanspruch o   Nichtleistung trotz Möglichkeit der Leistung o   Mahnung bzw. Entbehrlichkeit oder Verzug nach 30-Tage-Regelung o   Vertretenmüssen der Verzögerung -       Rechtsfolgen o   Erfüllungsanspruch auf die Leistung o   Ersatz des Verzögerungsschadens o   Verzugszinsen
  • Beispiele für Vollstreckungstitel nennen! (1-2) -       Kontopfändung -       Einstweilige Verfügung
  • Bereich Betriebsrecht: Kommissionär, Handelsvertreter, Vertragshändler… a. Welche Regeln gelten für Vertragshändler? keine!
  • b. Was unterscheidet Handelsvertreter und Handelsmakler?   Handelsvertreter Ständige Vertretung eines Unternehmens -       Handel im fremden Namen und für fremde Rechnung Bekommt Provision für abgewickelte Geschäfte Handelsmakler -        -       Keine ständige Vertretung eines Unternehmens -       Handel auf eigenen Namen und Rechnung    -       Vermittlung steht im Vordergrund  
  • Nennen Sie ein Beispiel für einen Handelsmakler! -       Versicherungsmakler
  • Was ist die „Stille Gesellschaft“? a. Woran erkennt man sie? -       Im Rechtsverkehr nicht zu erkennen -       Gesellschaftsvertrag -       Vermögenseinlage o   Beteiligung am Handelsgeschäft eines Kaufmanns o   Gesellschaftszweck: Gewinnbeteiligung -       Keine Eintragung ins Handelsregister -       Nicht rechtsfähig -       Tritt nicht nach außen auf à keine Firma
  • Was hat ein Einzelhändler zu beachten in Hinblick auf Räumungsverkäufe und Sonderveranstaltungen etc.? -       Es gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten (UWG) o   Irreführungsverbot o   Unsachliche Einflussnahme ist untersagt o   Sonderverkäufe unterliegen dem Gebot der Transparenz Lockvogelwerbung ist verboten
  • 20. Für welche Berufszweige steht die Partnerschaftsgesellschaft offen? a. Stichwort: Wer kann sie gründen? -       Menschen, die kein Handelsgewerbe betreiben o   Freie Berufe -       Beispiele: o   Arzt o   Rechtsanwalt o   Notar  
  • Thema: Aktiengesellschaft – Struktur kennen! a. Generelle Struktur -       Zwingende interne Dreiteilung der Organe: Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand -       Eingeschränkte Rechte der Aktionäre und Hauptversammlung
  • ZU AG: Wer ist verantwortlich die Hauptversammlung einzuberufen? -       Vorstand
  • zu AG: Wer überwacht den Vorstand? Aufsichtsrat
  • 22. Nennen Sie den Unterschied zwischen „normaler“ KG und GmbH & Co. KG! KG GmbH & Co. KG -       Komplementär = Vollhafter -       Komplementär = GmbH = beschränkte Haftung -       Ggf. bessere Bonität -       Ggf. schlechtere Bonität (weil Vollhafter nur beschränkt haftet)
  • Wo und inwieweit ist die Unternehmergesellschaft (UG) geregelt? -       - Geregelt im Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) -       - UG = Unternehmergesellschaft -       - 1,- € Startkapital à Gewinn p.a. soll aber in die Einlagen fließen, damit auf 25.000,- € aufgestockt werden kann -       - Problem: Damit überhaupt Kreditwürdig à in Praxis keine beschränkte Haftung (persönliche Sicherheiten im Kreditvertrag)