Wirtschaftsrecht (Fach) / Betriebswirtschaft Unterstufe (Lektion)
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Deliktfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Rechtsfähigkeit
Diese Lektion wurde von hellboy erstellt.
- Rechtsordnung - Unterscheidung Privat Recht und Öffentliches Recht 1. Privatrecht Def.: Regelt auf der Grundlage der Selbstbestimmung und Gleichrangigkeit, die Rechtsbeziehung der Rechtssubjekte (Personen) zueinander Basis: BGB, HGB, etc 2. Öffentliches Recht Def.: Regelt die Organisation des Staates und bestimmt da öffentliche Handeln. Basis: GG, EstG, StGB, etc.
- Aufbau des BGB Es besteht aus fünf Büchern,es gliedert sich vom Allgemeinen zum Besonderen. Hier befinden sich allgemeine Regeln, die für das bürgerliche Recht Gültigkeit haben, sofern keine abweichenden Spezialregelungen bestehen) Regelungen: z.B. Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Anfechtung
- Was ist Rechtsfähigkeit? (Wer und Wann?) Rechstfähig ist die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Personen (§1 BGB) Rechtsfähig sind alle lebenden Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht und Geisteszustand Beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Juristische Personen (§21BGB) z.B. Zusammenschluß von Personen (Sportverein) Sie Handeln durch Ihre Organe 2 Gruppen: JP Öffentlichen Rechtes (Gemeinden) JP privaten Rechtes (AG). Beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister und endet mit der Löschung
- Rechtsordnung (Wer will was von wem woraus?) Was sind Rechtssubjekte und Rechtsobjekte? Rechtssubjekte: Nartürliche Personen, Juristische Personen (JP öffentlich / JP privat) Rechtsobjekte: Sind alle Gegenstände, die rechtlich von Bedeutung sind. Es git 2 Arten von Rechtsobjekten: Sachen (körperliche Gegenstände) und Rechte (unkörperliche Gegenstände).
- Zu welchem Recht gehört das BGB? Privatrecht
- Welche Beziehungen werden im BGB geregelt? Privatrechtliche Beziehungen der Rechtssubjekte
- Nennen Sie die Bücher des BGB und deren Inhalte Allgemeiner Teil - allgemeine Regeln Schuldrecht - Personen zu Personen Sachrecht - Personen zu Sachen Familienrecht - Ehe Erbrecht - wer was wann
- Welche Arten der JP des öffentlichen Rechts zu unterscheiden. Welche? Körperschaft Anstalt Stiftung
- Welche Formen von Rechtsgeschäften gibt es? einseitiges RG- nichtempfangsbedürftige Willenserklärung (z.B. Testament, Auslobung)- empfangsbedürftige Willenserklärung (z.B. Kündigung) mehrseitige RG- Vertrag = Antrag, Angebot > Annahme
- Angebot im juristischen Sinne? Angebot liegt vor, wenn die Erklärung mit Handlungswillen und Rechtsbindungswillen abgegeben wurde und bestimmt ist
- Was ist eine Annahmeerklärung? Eine mündliche Erklärung ist zugegangen, wenn sie so geäußert wurde, dass der Empfänger sie verstehen konnte. (Felatio-Prinzip) Die schriftliche Erklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich (z.B. Briefkasten) des Empfängers gelangt ist, das unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme durch diesen zu rechnen ist. Schweigen auf ein Angebot ist grundsätzlich keine Annahme
- Grundsatz der Vertragsfreiheit Def.: Rechtliche Verpflichtungen können nur dann entstehen, wenn die Rechtssubjekte dies aus freiem Entschluß auf sich genommen haben. Die Vertragsfreiheit umfasst: Abschlussfreiheit= ob und mit wem ein Vertrag geschlossen wird Inhaltsfreiheit= Inhalt des Vertrages ist frei wählbar Formfreiheit= Ist frei bestimmbar Einschränkungen durch: Kontrahierungszwang (z.B. öffentliche Versorgung) Gesetze Formvorschriften
- Was ist Deliktfähigkeit? Def.: Fähigkeit für unerlaubte Handlungen verantwortlich zu sein und daraus Schadensersatzpflichtig zu werden. (§ 828) Deliktunfähig - bis 7 Jahre oder geisteskrank beschränkt Deliktfähig - 7 - 18 Lj. voll Deliktfähig - vollendung des 18. Lebensjahres
- Was ist Geschäftsfähigkeit? Def.: Ist die Fähigkeit mit einer eigenen Willenserklärung rechtsgeschäftliche Handlungen vornehmen zu können. Im Gegensatz zur Rechtsfähigkeit wird die Geschäftsfähigkeit differenziert. Geschäftsunfähigkeit - bis 7 Jahre oder geisteskrank beschränkt Geschäftsunfähigkeit - 7 - 18 Jahre volle Geschäftsfähigkeit - vollendung des 18 Lj.
- Abstraktionsprinzip Durch den schuldrechtlichen Kaufvertrag nach BGB §433 wird der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum zu übertragen. Erst durch die Verfügung, also die Eigentumsübertragung nach §929 BGB, wird der Käufer Eigentümer.