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BUchf (Fach) / Buchf (Lektion)

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  • Aktivierung selbst erstellte immaterielle Anlagegüter aktivierte Eigenleistung an Löhne Immaterielle VW an aktivierte Eigenleistung - Nach HGB aktivierungswahlrecht - IFRS nur Entwicklungskosten unter bestimmten Vor.
  • Rahmengrundsätze - Richtigkeit (Willkürfreiheit/Objektivität) - Vergleichbarkeit (Stetigkeit / Intersubjektive Nachprüfbarkeit) - Klarheit / Übersichtlichkeit - Vollständigkeit; Stichtags- und Periodisierungsprinzip - Wirtschaftlichkeit; Relevanz 
  • Ausprägung des Grundsatzes der Klarheit - eindeutige Bezeichnungen - hinreichende Gliederung - Übersichtlichkeit - Sichtbarmachung der Inhalte  
  • Definition: Grundsatz der Wahrheit - Wenn die Abbildung den wiedergegebenen Sachverhalt in allen Punkten entspricht  
  • Definition: Richtigkeit - Wenn die Wirklichkeit im Sinne der bei der Abbildung geltenden Normen so dargestellt wird, dass sich Aussage und Realität decken
  • Definition: Willkürfreiheit Bestehende Ermessensspielräume sind so auszuüben, dass das Ergebnis die bestmögliche Aussage über die Wirklichkeit darstellt
  • Systemgrundsätze - Going Concern (Fortführung der Unternehmenstätigkeit) - Pagatorik (Periodisierung: Basis: Zahlung) - Einzelbewertung (Saldierungsverbot: Außnahme: Bewerungsvereinfachung)
  • Definition: Vermögensgegenstände - selbständig veräußerbare (verkehrsfähige) - Sachen / Rechte / Rechtsähnliche Werte  
  • selbständige Veräußerbarkeit - einzeln erfassbar und bewertbar - über den Bilanzstichtag hinaus ragender Wert
  • Anschaffungskosten §255 I HGB Kaufpreis - Preisminderung (Skonti, Rabatte) + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche AK = AK
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  • Ermittlung der Herstellungskosten Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten (direkt zurechenbare Entgelte) + Sondereinzelkosten der Fertigung + angemessene Teile der Materialgemeinkosten + angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten + Werteverzehr des eingesetzten AV = HK
  • selbst erstellte Sachanlage Zurechenbares Material = 3000 Zurechenbare Löhne = 2500 1. Schritt aktivierte Eigenleistung 5.500 / Material 3000 und Löhne 2500 2. Schritt: Maschine 5.500 / aktivierte Eigenleistung 5.500
  • Verbuchung Ratenkauf zuzüglich 19% USt (Wenn keine Verzinsung angegeben: Zinssatz aus §6EStG 5,5% 1. Aktivierung der Maschine: Maschine (Barwert) +n Vorsteuer an Verbindlichkeiten 2. Verbuchung der Ratenzahlung: Ratenaufwand an Bank 3. Jahresabschluss: Verbindlichkeiten (nur Tilgung) an Ratenaufwand
  • Verkauf eines Anlagegutes zum Buchwert von 160.000 1. Forderungen 190.400 an Erlöse aus AV 160.000 und USt. 30.400   2. Erlöse aus AV an Maschinen 160.000  
  • Finanzierungsleasing - Leasingobjekt wird von LG erworben und an LN für feste Grundmietzeit vermietet - Unkündbarkeit während Grundmietzeit - Objektbezogene Risiken werden auf LN übertragen Unterteilung in Voll- und Teilamortisationsleasing
  • Vollarmotisationsleasing Leasingraten decken sämtliche kosten des LG (AK, HK, NK, Finanzierungskosten und Gewinnspanne)  
  • Teilarmortisationsleasing - Leasingratenzahlungen armotisieren sich nur anteilig - Volle Deckung der Kosten gewährleistet durch Verkaufserlös des Leasingobjekts oder Schlußzahlung von LN
  • Operating-Leasing - Mietverhältnis jederzeit von beiden Mietparteien kündbar - Leasinggeber trägt objektbezogene Risiken - Um Kosten zu decken muss LG das Objekt mehrmals vermieten
  • Herstellerleasing Hersteller = LG
  • Sale-and-lease-back - LN verkauft WG LG zur Erhöhung der Barliquidität und mietet es anschließend zurück  
  • Spezialleasing Leasinggut ist auf Bedürfnisse des LN zugeschnitten  - Nur er kann es nach Ablauf der Leasingzeit sinnvoll weiternutzen  
  • wirtschaftliches Eigentum Wenn er den Eigentümer für die gewöhnliche ND von der Einwirkung auf das WG wirtschaftlich ausschließen kann
  • Teilamortisationsverträge (Leasing) mit Andienungsrecht - LG kann LN am Ende der Grundmietzeit zum Kauf verpflichten, das Leasinggut zu kaufen (Restarmortisationsdeckend) => Bei LG zu bilanzieren
  • Verbuchung der Leasingraten beim LG, wenn LG Gut aktiviert hat Bank an Leasingverträge und Mehrwertsteuer
  • Verbuchung beim LN, wenn LG Gut aktiviert hat Leasingaufwendungen und Vorsteuer an Bank
  • Übergabe des Leasinggegenstandes an LN Verbuchung beim LG Leasingforderungen  und Mehrwertsteuerforderungen gegenüber LN an  Maschinen und Mehrwertsteuer
  • Aktivierung des Leasingobjektes nach Übergabe bei LN Maschinen und Vorsteuer an Leasingverbindlichkeiten und Mehrwertsteuerverbindlichkeiten gegenüber LG
  • Zieleinkauf mit Skonto 1. Rechnungseingang: Wareneinsatz und Vorsteuer an Verb   2. Bezahlung: Verbindlichkeiten an Bank und Skonto und Vorsteuer
  • Verbuchung Boni Forderungen an Erhaltene Boni und Vorsteuer
  • VErkauf verbuchen Forderungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer
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  • Verkäufer bekommt Rechnung abzüglich Skonto überwiesen Bank und Skonto und Umsatzsteuer an Forderungen
  • Verkäufer zahlt Bonus Erlösminderung Boni und USt an Bank
  • Kommissionär bucht Lieferung der Ware an Händler Kommissionsforderung an Kommissionsware und USt und Provisionserlöse
  • Händler verbucht LIeferung von Kommissionär Kommissionsware und Provisionsaufwand und Vorsteuer an Verbindlichkeiten
  • Kommissionär verbuch den Verkauf und dann seine Provision 1. Verkauf: Ford an Kommissionsverb und USt 2. Provisionsforderung: Kommissionsverb an Provisiosnserlöse 3. Vorsteuer an KOmmissionsverbindlichkeit
  • Regeln für Privatentnahmen 1. Wurde bei Einkauf Vorsteuer gezahlt, dann ist bei Verkauf USt fällig 2. Entnahmen stets zu Wiederbeschaffungskosten 3. Entnahme von AV ist wie Verkauf zu buchen 4. Bei Entnahme von UV ist Aufwand zu korrigieren  
  • U kauft Unternehmen B 100 EUR + Notarkosten und Vermittlungsprovision 5 EUR am Bilanzstichtag ist das gekaufte U aber nur noch 80 EUR wert 1. Anteile an Verbundenen U des AV 105 an Kasse 2. Außerplanmäßige Abschr auf Finanzanlagen des AV 25 an Anteile an Verbundenen U des AV gemildertes Niederstwertprinzip findet Anwendung: Voraussichtlich dauerhafte Wertminderung =>muss abgeschrieben werden, wenn es nur eine kurzfristige Schwankung ist besteht bei Finanzanlagen des AV ein Wahlrecht. §253 III HGB  
  • Der Wert des gekauften U (für 105) steigt von 80 auf 130 Anteile an verbundenen U des AV an Erträge aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen des AV 25
  • Anteile an einem verbundenem Unternehmen des UV haben am Bilanzstichtag nur noch einen Wert von 10 (vorher 15) Außerplanmäßige Abschreibung 5 an Anteile an verbunenen U der UB 5 strenges Niederswertprinzip: Finanzanlagen des UV MÜSSEN am Bilanzstichtag auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden.
  • Verbuchung von Steuern 1. aktivierungspflichtige Betriebssteuern sind solche, die als Anschaffungsnebenkosten nötig sind, den VW in einen Betriebsbereiten Zustand zu setzen. 2. sofort abzugsfähige Steuern werden als Aufwand verbucht
  • Verbuchung von Investitionszuschüssen (zeitgleich mit Erwerb der Maschine) Von AK abziehen jedoch die Vorsteuer auf originalbetrag rechnen und von verminderten Betrag abschreiben  
  • Investitionszulage: ZUschuss kommt VOR dem Erwerb 1. Bank an Zuschussrücklage 2. Kauf der Maschine: Maschinen und Vorsteuer an Bank 3. Zuschussrücklage an Maschinen
  • Investitionszuschuss kommt NACH Erwerb 1. Erwerb: Maschinen und Vorsteuer an Bank 2. Abschreibung auf Anlagen an Maschinen (Investitionsbetrag/ND) 3. Investitonsbetrag trudelt ein: Bank an Maschinen 
  • Bestandsminderung Bestandsveränderung an Warenbestand
  • Abschluss des Kontos Bestandsveränderung GuV an Bestandsveränderung
  • Abschluss Bestandskonte "Warenbestand" wird  über SBK abgeschlossen
  • Uneinbringliche Forderung buchen Abschreibungen auf Ford und USt an Ford
  • Eingang einer uneinbringlichen Ford Bank an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen und USt
  • Eine Forderung wir zweifelhaft Zweifelhafte Ford and Ford
  • Voraussichtlich werden wir nur 60% der Forderung bekommen Abschreibungen auf Ford an Zweifelhafte Ford (40% des Betrages)