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Vorbereitung mündl. StB-Prüfung (Fach) / Europarecht (Lektion)
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- die Europäische Union ist ... ein Staatenverbund .. "...zur Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas" Art. 1 UAbs. 2 EUV
- Charakteristikum der EU Supranationalität durch Übertragung von Hoheitsrechten seitens der Mitgliedstaaten und zugleich hoher Grad an verselbständigter Willensbildung Supranationalität = EU kann autonom - unabhängig von der Willensbildung ihrer Mitgliedstaaten - in bestimmten ihr übertragenen Bereichen für die Mitgliedstaaten verbindliche Rechtsregeln erlassen
- Europäische Integration Zusammenführung der einzelstaatlichen Souveränität auf die gemeinsamen Organe der EU Ziel: in bestimmten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse demokratische Entscheidungen auf europäischer Ebene zu treffen
- Organe der EU 7 Organe: - Europäisches Parlament - Europäischer Rat - Rat - Europäische Kommission - Gerichtshof der Europäischen Union - Europäische Zentralbank - Rechnungshof
- Mitgliedstaaten der EU 27 Mitgliedstaaten 1951 (Gründungsstaaten): Belgien, D, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande 1973: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich 1981: Griechenland 1986: Spanien und Portugal 1995: Österreich, Finnland, Schweden 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern 2007: Bulgarien und Rumänien
- Ziel und Aufgaben der EU Ziel: "...den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern" Art. 3 Abs. 1 EUV Aufgaben / Fragestellungen mit denen sich die EU befasst: - Handel und Wirtschaft - Wahrung der Bürggerrechte - Gewährleistung von Freiheit , Sicherheit und Gerechtigkeit - Schaffung von Arbeitsplätzen - Regionalentwicklung - Umweltschutz & diskriminierungsfreie Globalisierung
- historische Entwicklung (die wichtigsten Verträge) 23.7.1952 Gründung der europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 01.01.1958: Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Gründung der europäischen Atomgemeinschaft (Euratom bzw EAG) = "römische Verträge" 01.11.1993 Vertrag über Europäische Union (Vertrag von Maastrich) --> Umbenennung der EWG in EG 01.05.1999 Vertrag von Amsterdam = Änderung EU- u EG-Vertrag 01.02.2003 Vertrag von Nizza = institutionelle Reform zur Sicherung der Erweiterungsfähigkeit der EU 01.12.2009 Vertrag von Lissabon (Reformvertrag)
- Vertrag über die Europäische Union in Kraft getreten am 01.11.1993 "Vertrag von Maastricht" - Umbenennung EWG in EG - Einführung neue Formen der Zusammenarbeit zw Regierungen der Mitgliedstaaten (gemeinsame Außen- u Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in Innen- u Justizpolitik) --> Schaffung einer neuen Struktur mit drei politischen u wirtschaftlichen "Säulen" = Entstehung der EU
- Vertrag von Amsterdam am 01.05.1999 in Kraft getreten Änderung und neue Nummerierung des EU- u EG-Vertrags
- Vertrag von Nizza am 01.02.2003 in Kraft getreten Hauptzweck: institutionelle Reform zur Sicherstellung der Erweiterungsfähigkeit der EU zusammenführung des EU- u EG-Vertrages in konsolidierter Form
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- Vertrag von Lissabon Unterzeichnet 13.12.2007 in Kraft getreten 01.12.2009 "Reformvertrag" Handlungsfähigkeit der EU nach außen u innen zu stärken, demokratische Legitimation zu erhöhen u Entscheidungsprozesse transparenter / effizienter zu gestalten EU erhält Rechtspersönlichkeit (Art 47 EUV) und tritt damit an die Stelle der EG die bislang getrennt auf die EU und EG übertragenen Aufgaben werden einheitlich von der EU wahrgenommen --> drei Säulen-Architektur aufgehoben
- Rat der EU wichtigstes Organ der EU, da zentrales Rechtssetzungsorgan das - mit europ. Parlament - alle wesentlichen Rechtsakte der EU erlässt Aufgaben: - gesetzgebende Kraft der EU (aber kein eigenes Initiativrecht, sondern auf Initiative der Kommission tätig) - Haushaltsbefugnis - Festlegung der Politik innerhalb der EU u Koordinierung - Besetzung zahlreicher Einrichtungen der EU - aber nur in Einzelfällen Kontollrecht ggü Kommission Sitz : Brüssel
- Abgrenzung: Rat der EU Europäischer Rat Europarat Rat der EU: gemeinsam mit Europ. Parlament legislativ tätig Europäische Rat: politische Gesamtleitung der EU Europarat: ≠ Organ der EU, sondern eine 47 Staaten umfassende europäische internationale Organisation; Forum für Debatten über allg europäische Fragen
- die (europäische) Kommission Aufgaben: - Erarbeiten von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften - verantwortlich für praktische Umsetzung der EU-Aktivitäten - Überwachung des EU-Haushalts - wacht über Einhaltung der europäischen Verträge u europäischen Rechtsvorschriften
- der Gerichtshof der Europäischen Union EuGH stellt sicher, dass die gemeinsamen Regelwerke eingehalten u überall gleich ausgelegt werden besteht aus jeweils einem unabhängigen Richter aus jedem Mitgliedstaaat für D: Prof Dr v Danwitz
- die Europäische Zentralbank EZB zuständig für die einheitliche Währung besitzt Rechtspersönlichkeit u übt Befugnisse in voller Unahbhängigkeit aus entscheidet über europäische Währungspolitik, zB Höhe der Zinssätze Hauptziel: Gewährleistung der Preisstabilität Sitz : Frankfurt a.M.
- Konvergenz-Kriterien für Länder, die dem Euro beitreten wollen: - Preisstabilität: Inflationsrate max 1,5 %-Punkte über der der 3 preisstabilsten Länder der Währungsunion - Finanzlage der öffentlichen Hand: Nettoneuverschuldung max 3 % des BIP + Verhältnis zw öffentlichen Schuldenstand u BIP zu Marktpreisen nicht größer als 60 % - Wechselkurs: Nachweis 2jährige spannungsfreie Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus - Langfristige Zinssätze : der durchschnittl langfristige Nominalzinssatz max 2 %-Punkte über jenem der 3 preisstabilsten Länder
- Rechnungshof kontrolliert als externer Rechnungsprüfer die Rechtmäßigkeit u Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen u Ausgaben strebt an, dass der Steuerzahler mehr Gegenwert für das Geld bekommt, als die Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung stellen Sitz : Luxemburg
- Grundfreiheiten des Binnenmarktes Allgemeines notwendige Voraussetzung zur Verwirklichung des Binnenmarktes als Leitziel der EU ist die Gewährung von Grundfreiheiten an die Unionsbürger diese erfassen Personen, Kapital und Produkte den Grundfreiheiten gemeinsam ist, dass es sich in erster Linie um Diskriminierungsverbote handelt
- Grundfreiheiten des Binnenmarktes Freier Warenverkehr Art 28, 29 AEUV Dienstleistungsfreiheit Art 56ff AEUV Freizügigkeit der Arbeitnehmer Art 45ff AEUV Niederlassungsfreiheit Art 49ff AEUV Freier Kapital- und Zahlungsverkehr Art 63ff AEUV
- Freier Warenverkehr (Grundfreiheit des Binnenmarktes) Art 28, 29 AEUV Errichtung der Zollunion Abschaffung der mengenmäßigen Beschränkungen Umformung der staatlichen Handelsmonopole Bsp: Dt Reinheitsgebot versteckte Diskriminierung ausländ Produkte durch Verbot von Biervertrieb auf Biere, die auf andere Art u Weise als nach dem Reinheitsgebot gebraut waren
- Dienstleistungsfreiheit (Grundfreiheit des Binnenmarktes) Art 56ff AEUV aktive DL-Freiheit (Leistungserbringer begibt sich in anderen Mitgliedstaat) passive DL-Freiheit (Leistungsempfänger begibt sich in anderen Mitgliedstaat) auslandsbedingte DL (Leistungserbringer u -empfänger aus demselben Mitgliedstaat begeben sich zur Leistungserbringung in einen anderen Mitgliedstaat) Korrespondenz-DL (nur die DL überschreitet die Grenze)
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Grundfreiheit des Binnenmarktes) Art 45ff AEUV Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhende unterschiedl Behandlung in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung, sonstige Arbeitsbedingungen sog Diskriminierungsverbot
- Niederlassungsfreiheit (Grundfreiheit des Binnenmarktes) Art. 49ff AEUV Recht natürl u juristischer Personen in anderem als ihrem Heimatstaat eine dauernde selbständige Tätigkeit zu gleichen Bedingungen wie Inländer auszuüben
- Freier Kapital- u Zahlungsverkehr (Grundfreiheit des Binnenmarktes) Art 63ff AEUV freier Kapitalverkehr erfasst Vermögensverkehr u Investitionen (zB Direktinvestitionen u Immobilien) freier Zahlungsverkehr erfasst Transferierung von Bargeld, Schecks, Wechsel ua