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Rechtskunde (Fach) / Verein (Lektion)

Verein

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  • Wie wird die Rechtsfähigkeit erlangt? Die Rechtsfähigkeit von Vereinen wird durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt.
  • Welchen Zusatz führt der rechtsfähige Verein? Er führt den Zusatz e.V. für "eingetragener Verein".
  • Wie viele Mitglieder muss der e.V. zur Gründung haben? Bei der Eintragung muss der Verein mindestens 7 Mitglieder haben.
  • Wie lange bleibt der e.V. bestehen? Er bleibt so lange bestehen, wie noch mindestens ein Mitglied vorhanden ist.
  • Worauf sind Schadensersatzansprüche beim e.V. beschränkt? Nur auf das Vereinsvermögen.
  • Wie ist die Haftung beim nichtrechtsfähigen Verein geregelt? Verzichtet ein Verein auf die Eintragung und somit auf die Rechtsfähigkeit, so haftet jedes Mitglied mit seinem Privatvermögen.
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