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Zwischenprüfung (Fach) / Krim - Vernehmung (Lektion)

Vernehmung

Diese Lektion wurde von Soulja erstellt.

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  • Belehrung -> Beschuldigten Beschuldigtenstatus Tatvorwurf Recht sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen Recht auf einen Rechtsanwalt Beweisantragsrecht Zeugnisverweigerungsrecht Pflicht zur Personalienangabe   ÄUSLÄNDER: Fragen, ob BS Benachrichtigung der Botschaft bzw. Konsulat wünscht
  • Belehrung -> Zeugen Zeugenstatus Sachverhalt Name des Beschuldigten Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht Wahrheitspflicht und strafrechtliche Konsequenzen Pflicht zur Personalienangabe
  • Inahlt der Vernehmung > Teilnehmer Beteiligte Personen müssen nachvollziehbar sein I.d.R.: Vernehmungsbeamte vernommene Erziehungsberechtigte Dolmetscher Rechtsanwalt Namen werden unter der Vernehmung aufgelistet.
  • Inhalt der Vernehmung > Beiträge Einzelne Beiträge der beteiligten Personen müssen zuzuordnen sein. Jeweilige Fragen/Antworten mit Namenskürzel versehen.  
  • Inhalt der Vernehmung > Datum/Zeit Tagesdatum muss ersichtlich sein Anfangs-, End- und Pausenzeiten sind zu verzeichnen Geschlossen mit Endzeit  
  • Inhalt der Vernehmung > Unterschrift Alle unmittelbar beteiligte Personen haben zu unterschreiben. Vernommene Person sollte auf jeder Seite unterschreiben. Vermerk über Anwesende reicht aus.
  • Inhalt einer Vernehmung Belehrung Datum/Zeit Teilnehmer Beiträge Unterschrift
  • Jgdl als BESCHULDIGTE Jgdl = 14-17 > schuldfähig  nach Geistiger u sittlicher Enwticklung reif genug, um Unrecht einzusehen persönliche und soziale Umfeld ist zu erforschen Will er Anwalt befragen, sind die Eltern einzuschalten  Bei fehlender Verstandesreife und Einsichtsfähigkeit ist der Wille der Eltern maßgeblich
  • Jgdl als ZEUGE wie Kinder, aber: Wenn entspr. Verstandesreife und Belehrung verstanden ist ihre Entscheidung maßgebend Wille der Eltern unbeachtlich Bei Zweifel an geistigen Einsichtsfähigkeit ist Einwilligung der Eltern erforderlich
  • KINDER als BESCHULDIGTE < 14 Jahren = Kinder nicht schuldfähig Keine Vernehmung, lediglich Befragung Belehrung nicht erforderlich Vernehmungsniederschrift formlos und ohne Unterschrift des Kindes
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  • Verhalten ggüber Zeugen / Beschuldigten  "Sei und bleibe höflich"  unvoreingenommen  objketiv  Opfer nicht Gefühl geben, selbst Schuld  nicht ohne Absprache per DU  Amtssprache ist deutsch - nicht auf subkulturelles Niveau begeben  Routineverhalten überdenken  keine eigene Wertung
  • Was ist eine Vernehmung? Befragung einer Person durch eine Behörde zu einem SV bzw. zu einer Wahrnehmung. Vernehmungen dienen der Wahrheitsfindung sowie auch der Entscheidungsfindung. Grundsätzlich schriftlich fixiert!
  • Welche Frageformen gibt es? Bestimmungs oder W-Fragen Auswahl- Entscheidungsfragen Anstoßfragen Lenkungsfragen Leerfragen Situationsfragen Suggestivfragen Sondierungsfragen
  • Wie sollte eine Vernehmung ablaufen?  2 Vernehmungsbeamte Schaffung einer ruhigen Umgebung Störungen jeglicher Art vermeiden Grundsätzlich 1 Person vernehmen Zeugen / Beschuldigte trennen
  • KINDER als ZEUGEN können vernommen werden Pflicht zur Aufklärung Zeugnis- und Auskunftsverweigerungspflicht Geistige Unreife entbindet nicht von der Pflicht Polbea entscheidet über Verstandesreife Keine Vernehmung, wenn ges. Vertreter oder Kind verweigert Eltern beschuldigt -> über Vormundschaftsgericht, Ergänzungspflegschaft bestellen Eltern haben Anwesenheitsrecht