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Bilanz und Erfolgsrechnung (Fach) / Konzernabschluss VL12 (Lektion)
Zweck/ Aufstellungspflicht
Grundlagen der Konzernbilanizerung / Konsolidierung
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- Konzerndefinition Konzern ist Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger UN unter dem (möglichen) beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens
- Konzernarten Verhältnis der KonzernUN untereinander Unterordnungskonzern (Mutter-Tochter) Gleichordnungskonzern Produktionsstufe der KonzernUN horizontaler Konzern (gleiche Branche / Stufe) vertikaler Konzern (einander folgende Stufen / grds. gleiche Branche) anorganischer Konzern / Mischkonzern Art des Zusammenschlusses faktischer Konzern (tats. Beherrschung) Vertragskonzern Stufen der Beteiligung einstufiger Konzern (nur Mutter u. Tochter) merstufiger (Muttergesellschaft besitzt nicht alle Anteile an den KonzernUN unmittelbar, sondern auch mittelbar über andere KonzernUN) Umfang der Auslansaktivitäten natiional international
- Zweck des Konzernabschlusses Informationsinstrument rein betriebswirtsch. Abschluss ohne Rechtswirkungen ggü. Gläubigern / Anteilseignern --> keine Ausschüttungsbemessungsfunktion keine Grundlage für die Besteurung (maßgebend: HGB-Einzelabschlüsse)
- Bestandteile des Konzernabschlusses HGB Bilanz GuV Anhang Kapitalflussrechnung EKveränderungsrechnung
- Bestandteile des Konzernabschlusses IFRS Statement of financial position statement of comprehensive income notes (accounting policies and explanatory information) statement of cashflows statement of changes in equity
- Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses §290 HGB: für Kapitalgesellschaften, die mind. eine Tochter haben und auf diese Tochter einen mittelbar oder unmittelar beherrschenden Einfluss ausüben können IFRS: ..bei möglichen beherrschenden Einfluss --> Control Konzept Beachte: Kapitalmarktorientierte Konzerne müssen IFRS-Konzernabschluss erstellen Für andere: grundsätzlich Pflicht zum HGB-Konzernabschluss, Wahlrecht zum befreienden IFRS-KOnzernabschluss
- Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses Befreiender Konzernabschluss qualifizierter Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens Zweck: Vermeidung Doppelaufstellung Größenabhängige Befreiung für kleine Konzerne nach HGB - sofern nicht Kapitalmarktorientiert
- Aufstellen der Konzernbilanz Ableitung der Handelsbilanzen II aus den Handelsbilanzen I der EinzelUN: konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften einheitliche Stichtage (ggf. Zwischenabschlüsse) Währungsumrechnung Erstellung der Handelsbilanzen III (Bilanzen der TochterUN) Neubewertung aller VG und Schulden --> Aufdeckung stiller Reserven / Lasten notwendige Vorstufe zur späteren Kapitalkonsolidierung Horizontaladdition zur Summenbilanz Konsolidierung i.e.S. Aufrechnung Konzerninterner Verflechtungen --> Konsolidierungsmaßnahmen keine bloße Addition der Einzelabschlüße, sondern Zusammenfassung unter Berücksichtigung der wirtsch. Verflechtungen zw. den rechtlich selbstst. UN
- Konsolidierungsarten Einheitstheorie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen UN so darzustellen, als ob diese UN insgesamt ein einziges UN wären --> Vollkonsolidierung Interessentheorie: ein erweiterter Abschluss des MutterUN --> Quotenkonsolidierung
- Einheitstheorie = Vollkonsolidierung wegen höherer Aussaugekraft vorzuziehen Vollkonsolidierung für verbundene UN nach HGB gesetzl. vorgesehen Kozernabschluss nach IFRS folgt für verbundene UN ebenfalls grundsätzlich der Einheitstheorie
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- Konzernabschluss Konolidierung Kapitalkonsolidierung Aufrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem EK einbezogenen TochterUN Schuldenkonsolidierung Eliminierung von Forderungen und Verbindlichkeiten zw. den einbezogenen UN Zwischengewinn-/ Erfolgskonsolidierung (bilanzielle) Eliminierung von Erfolgen aus Lieferungen und Leistungen zw. einbezogenen UN (Ansatz-AK/HK) Aufwands- und Ertragskonsolidierung Eliminierung von Umsatzerlösen, Aufwendungen, und Erträgen aus Lieferungen und Leistungen zw. den UN in GuV-Rechnung Zusätzlich: Bilanzierung latenter Steuern Ermittlung und Ausweis latenter Steuern