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Bilanz und Erfolgsrechnung (Fach) / Rechnungsabgrenzungsposten VL9 (Lektion)
Rechnungsabgrenzungsposten
Derivativer Geschäfts-/ Firmenwert
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- Rechnungsabgrenzungsposten-Arten (RAP) HGB / Transitorisch Abrechnungsperiode --> Einnahme/Ausgabe [Finanzvorgang]Folgeperiode --> Ertrag/AufwandEinnahme/Ausgabe für bestimmte Zeit nach Bilanzstichtag --> RAP-Ausweis
- Rechnungsabgrenzungsposten-Arten (RAP) HGB / Antizipativ Abrechnungsperiode --> Ertrag/Aufwand Folgeperiode --> Einnahme/Ausgabe [Finanzvorgang] Erträge/Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen/Ausgaben führen --> Ausweis als RAP unzulässig (=Forderung/Verbindlichkeit)
- als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auszuweisen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag (bare oder unbare Zahlung, Froderungsabgang o. Verbindlichkeitszugang) soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nachd em Abschlussstichtag darstellen (Zeitbezug der künfitgen Gegenleistungen lässt sich a priori eindeutig feslegen) Bsp.: im Voraus bezahlte Miete, Kapitalzinsen, Versicherungsprämien, Kfz-Steuern, Honorare)
- als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind auszuweisen Einnahmen vor dem Abschlusstichtag soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (eindeutig festgelegter Zeitbezug) Bsp.: erhaltene Vorauszahlungen für Miete, Kapitalzinsen, Versicherungsprämien, Honorare)
- Rechnungsabgrenzungsposten IFRS sind den IFRS als "Bilanzierungseinheit" unbekannt, sie werden von der asset- bzw. liability-Definition abgeddeckt
- Definition derivativer Geschäfts-/Firmenwert Kaufpreis (Gegenleistung für das übernommene UN) ./. Zeitwert des EK (=Summe Zeitwerte übernommener bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstände ./. Zeitwer der Schulden) = derivativer (=entgeltlich erworbener) Geschäfts-/Firmenwert Kaufpreis für das UN übersteigt den Wert der einzelnen VG abzüglich der Schulden; übersteigender Betrag = Firmenwert Ursachen für die Entstehung eines Firmenwertes: Marktstellung, Bezugs- o. Absatzquoten, Ruf des UN; Standortvorteile etc)
- Geschäftswert HGB Originärer (selbstgeschaffener) Geschäftswert ---> AKTIVIERUNGSVERBOT Derivativer (erworbener) Geschäftswert ---> VG-Fiktion AKTIVIERUNGSPFLICHT Abschreibung: planmäßig außerplanmäßig Wertaufholung: Wertaufholungsverbot (da würde Aktivierung eines selbst geschaffenen Geschäftswerts darstellen)
- Geschäfts-/Firmenwert IFRS Originärer Firmenwert: keine identifizierbare Ressource (d.h. weder separierbar noch aus vertraglicheno. gesetlichen Rechten entstanden) zudem: keine verlässliche Bewertung (reliable measurement) ---> AKTIVIERUNGSVERBOT Derivativer Firmenwert: asset-Definition und Ansatzvoraussetzungen erfüllt ---> AKTIVIERUNGSPFLICHT Planmäßige Abschreibung: Keine Außerplanmäß. Abschreibung: nur wenn impairment-test eine Wertminderung ergibt Wertaufholung: Verbot bzgl. Firmenwert
- Impairment Test Aufteilung des Firmenwerts auf sog. zahlungsmittelgenerierden Einheiten des UN (cash generating units = CGU) Prüfung ,ob der CGU > recovarable amount der CGU ; wenn Buchwert der CGU größer: a) Abschreibung des Firmenqwerts b) nach vollständiger Abschreibung des Firmenwerts: buchwerrtproportionale Abschreibung des assets der CGU
- Derivativer Geschäfts-/Firmenwert - IFRS impairment-Test sehr aufwendig Verbot planmäßiger Abschreibungen des Firmenwerts kritisch zu beurteilen: infolge fehlender planmäßiger Abschreibung Gefahr, dass der engeltlich erworbene Firmenwert im Zeitablauf durch einen originären Firmenwert ersetzt wird im Ergebnis nach IFRS tendenziell Ausweis höherer Firmenwerte als nach HGB
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