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Bilanz und Erfolgsrechnung (Fach) / Aktivierungswahlrechte VL4 (Lektion)
Bilanzierung des Vermögens: Anlage-/Umlaufvermögen ; non-current assets/current assets
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- Aktivierungswahlrecht Ausnahme vom Grundsatz vollständiger Erfassung aller bilanzierungsfähigen VG
- Verbleibende Aktivierungswahlrechte nach HGB selbstgeschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB) Disagio beim Kreditnehmer = Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit (§250 Abs. 3 HGB, RAP) aktive latente Steuer (§247 Abs. 1 S. 2 HGB)
- Aktivierungswahlrechte IFRS Wietgehender Verzivht auf Aktivierungswahlrechte Grund: Informationsverzerrende Wirkung ...aber es bestehen sog. Nachweiswahlrechet = faktische verdeckte Wahlrechte
- HGB Anlagevermögen § 247 Abs. 2 HGB: VG, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen Zweckbestimmung: Bestimmung, dem Geschäft zu dienen. Zeitkomponente: auf dauer angelegte zweckbestimmung ≠ immer dauernd = wiederholte betribeliche Nutzung = mehrfach
- HGB Umlaufvermögen Negativabgrenzung: VG, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen Positivabgrenzung: Vermögensgegenstände, die sich in einem einmaligen betrieblichen Akt erschöpfen (Verbracuh, Einmalnutzung)
- Anlage-/Umlaufvermögen Abgrenzung Anlagevermögen wird gebraucht - Umlagevermögen verbraucht/verkauft Bsp.: Rohstoffe = UV ; Pkw: beim Kfz-Händler UV (zum Verkauf) oder AV (Dienstwagen) Änderung der Zweckbestimmung - Änderung der Zuordnung Bsp.: Lagerhalle (AV) wird leer geräumt und soll verkauft werden --> UV
- IFRS Anlagevermögen Non Current Assets (AV) alle Posten (items), die längerfristig im UN eingesetzt werden sollen
- IFRS Umlaufvermögen Current Assets (UV) = alle kurzfristigen Positionen Kurzfrisitgkeit ist gegeben wenn ein Vermögenswert: ein Zahlungmittel oder Zahlungsmitteläquivalent ist zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb des normalen Verlaufs des operation cycle (Geschäftszyklus) bestimmt is für Handelszwecke gehalten wird seine Realisation innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erwartet ist
- Anlagevermögen HGB Überblick 1. Immaterielle VG selbstgeschaffene und entgeltlich erworbene gewerblich Schutzrechte, Werte, Lizenzen Geschäfts-/ Firmenwert geleistete Anzahlungnen 2. Sachanlagen Grundstücke Technische Anlgen BGA Anzahlungen und Anlagen im Bau 3. Finanzanlagen Anteile und Ausleihungen an verbundenen UN Beteiligungen Wertpapiere
- IFRS Anlagevermögen/ Non-current assets 1. Intangible Assets Rechte, Patente, Lizenzen (einschl. Software) Firmenwert Entwicklungskosten 2. Property, Plant Equipment Grundstücke, BGA, TA 3. Investment Properties als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Bsp. Mietwohgebäude) 4. Non Current Financial Assets = Finanzanlagen Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assozierten UN sonst. Wetrpapiere 5. Deffered Tay Assets aktive latente Steuern
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- Definition Immaterielle VG Güter, die keine gegenständige Substanz, d.h. keine Körperlichkeit aufweisen und im Unterschied zu finanziellen Gütern (Forderungen, Verbindlichkeiten) nicht monetär sind.
- Immaterielle VG - Kategorisierung Identifizierbare VG Rechte - wirtsch. Vorteile vertraglich o. gesetzlich geschützt (Bsp.: Patente, Konzessionen) Wirtsch. Werte - nicht rechtlich geschützte wirtsch. Vorteil, die Gegenstand eines Rechtsgeschäfts sein können (Rezepte, ungeschützte Erfindungen) Nicht identifizierbare VG: Rein wirtsch. Vorteile - nicht isoliert im Rechtsverkehr übertragbare und nicht rechtlich zu schützende wirtsch. Vorteile (Bsp.: Werbeausgaben, Ausgaben für Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter)
- Immaterielle VG - HGB § 248 Abs. 2 HGB: "Selbst geschaffene immat. VG des AV können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immat. VG des AV" Grundsatz: Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immat. VG des AV. Ausnahme: aktivierungsverbot für selbst geschaffene Marke, Drucktitel, Verlagsrechte (besonders unsicher), Kundenlisten oder vergleichbare immat. VG des AV.
- Besonderheiten Immat. VG - HGB Aktivierungsverbot für Forsschungskosten --> sofortige Gewinnminderung Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten
- Folgen bzw. Ziele des Aktivierungswahlrechts Verbesserte Außendarstellung Verbesserter Informationsgehalt Bessere Vergleichbarkeit mit IFRS-Bilanzierern
- Immat. VG in der IFRS Ansatz immat. Vermögenswerte nach IAS 38.18, wenn diese: der Definition eines Asset - speziell eines intangible asset - entsprechen die konkreten Ansatzvoraussetzungen - recognition criteria - erfüllen --> Ist ein Kriterium nicht erfüllt, liegt kein immat. VG im Sinne von IAS38
- Konkretisierung der Definition abstrakte Voraussetzungen durch Kriterien 1. Identifizierbarkeit - eindeutige Abgrenzbarkeit von anderen Vermögenswerten d.h.: Separierbarkeit von anderen Posten - separability criterion Entstehung aufgrund von vertraglicher o. rechtlicher Grundlage - contractual legal criterion 2. Kontrolle durch das UN/ Beherrschung Macht zur Azsübung aller Rechte Ausschließung anderer von der Nutzung 3. Wirtschaflicher Nutzen 4. nicht physisch 5. nicht monetär
- Konkretisierung der Definition konkreteVoraussetzungen durch Kriterien Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenzuflusses > 50% Verlässliche Bewertung Kein Spezielles Aktivierungsverbot
- Besonderheiten bei selbst erstellten intangible assets: Besondere Schwierigkeiten bzgl. Bewertbarkeit Trennung der herstellung eines immat. Vermögenswertes in 2 Phasen 1. Forschungsphase - Aktivierungsverbot (Aufwendungen) 2. Entwicklungsphase - Aktivierung unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweise)
- Sachanlagen HGB = körperliche Gegenstände Grundstüke unbebaut --> erste Bilnazposition Grundstücke beabaut mit Geschäftsbauten, Fabrikgebäuden, Wohnbauten grundstücksgleiche Rechte (Bsp. erbbaurecht) TA BGA Maschinen Problem: Abgrennzung von unselbstständigen Gebäudeteilen (Klimaanlage, Personenaufzug, Heizung) und selbständigen VG, insb. Betriebsvorrichtungen (Lastenaufzug, Ladeneinbauten) Relevanz: Abschreibungsdauer Kriterium: Nutzen- und Funktionszusammenhang
- Property, PLant Equipment Sachanlagen IFRS IAS 16: Vermögenswerte die: zum Zweck der Herstellung o. Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte (Immobilien) für Verwaltungszwecke für länger als einer Periode Gesonderter Ausweis von: Grundstücken und Gebäuden TA und Maschinen Büro- und Betriebsausstattung
- Finanzanlagen HGB EK: Anteile an TochterUN Beteiligungen >20% Wertpapiere des AV FK: Ausleihungen an verbundenen UN Ausleihungen an UN, mit Beteiligungsverhältbnis sonstige Ausleihungen Wertpapiere des AV
- Investment Porperties / Finanzanlagen IFRS ≠ HGB = als Finanzivestitionen gehaltene Immobilien keine Nutzung, sondern lediglich Kapitalanlagezweck d.h. Immobilien stehen Finanzanlagen näher als Sachanlagen getrennter Ausweis: Informationsfunktion Anweichung zum HGB: Ausweis unter Sachanlagevermögen
- Non Current Financial Assets / Finanzanlagen IFRS EK: Anteile an TochterUN >50% Anteile an GemeinschaftsUN bis max 50% Anteile an assozierten UN ≥20% bis max. 50% Sonstige Wertpapiere <20% FK: Ausleihungen na TUN Ausleihungen GUN Ausleihungen assozierten UN Sonstige Ausleihungen
- Umlaufvermögen HGB Vorräte Forderungen Wetapapiere Flüssige Mittel
- Umlaufvermögen / Current Assets IFRS Inventories (Vorräte) Trade and other receivables (Forderungen) Current financial assets (kurzfristige Finanzanlagen) Prepayments (geleistete Anzahlungen) Cash and cash equivalents (liquide Mittel)