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Betriebsorganisation (Fach) / Klassenarbeit (Lektion)
Rechtsgeschäfte, Gesundheitswesen
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- Was sind Rechtsgeschäfte? Durch das äußern des Willens kann ein privates Rechtsverhältnis begründet, geändert oder beendet werden. Rechtsgeschäfte entstehen aus einer oder mehreren Übereinstimmenden Willenserklärungen.
- Arten der Rechtsgeschäfte? Einseitiges RG, empfangsbedürftiges RG, Kündigung Nicht Empfangsbedürftiges RG, Testament Zwei- oder mehrseitige RG - Verträge einseitig verpflichtendes RG, Bürgschaft, Schenkung gegenseitig verpflichtendes RG, Mietvertrag, Kaufvertrag, Ausbildungsvertrag
- Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein Die Rechtsfähigkeit beginnt mit Vollendung der Geburt Alle Personen sind rechtsfähig, trotzdem habewn sie nicht die gleiche Rechtsstellung Um Wirksam im Rechtsverkehr handeln zu können genügt die Rechtsfähigkeit nicht, es muss die sogenannte Geschäftsfähigkeit hinzukommen
- Rechtsfähigkeit, Rechte und Pflichten Rechte: Personen können Erben Kinder haben das Recht auf elterliche Fürsorge Personen können Eigentum an Sachen erwerben Pflichten: Schulpflicht Kinder müssen ihren Eltern im Haushalt helfen Eltern müssen ihre Kinder gesetzlich Vertreten
- Geschäftsfähigkeit 0 - vollendenten 7.ten Lebensjahr Geschäftsunfähig §104 7 lj - 18.ten Lebensjahr Beschränkt Geschäftsfähig Ab vollendeten18 lj Voll Geschäftsfähig
- Rechtsfolgen Geschäftsunfähigen RG sind von Anfang an nichtig. Ausnahme: Als Bote ist ein Rechtsgeschäft möglich.
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit §106 Rechtsfolgen RG sind wirksam wenn, mit Einwilligung des gesetzl. Vertreters §107 nur rechtlicher Vorteil §107 Taschengeld §110 Erwerbsgeschäft §112 Arbeitsverhältnis §113 RG sind schwebend unwirksam wenn, ohne Einwilligung des gesetzl. Vertreters §108 mit Nachträglicher Genehmigung wird das RG wirksam ohne Nachträglicher Genehmigung wird das RG unwirksam
- Volle Geschäftsfähigkeit Rechtsfolgen RG ist von Anfang an wirksam
- Definition Gesundheitswesen alle Personen die Organisation Einrichtungen die zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Menschen tätig werden
- Präventiv Kurativ Präventiv: Maßnahmen um Gesunde vor Gesundheitsschädlichen Verhalten zu bewahren z. B Impfung, Vorsorge Kurativ: Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit z. B. Verordnungen, Gips bei Fraktur, Verband bei Wunde, Blutabnahmen
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- Juristische Personen Handeln durch ihre gesetzl. Vertreter Grundform der juristischen Personen des Privatrechts ist der Verein. Daneben gehören zu den juristische Personen: Stiftungen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Genossenschaften (e.G.) Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind: Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) Anstalten Stiftungen
- Im Dienste der Gesundheit über 4 Milionen Beschäftigte Gesundheitsmarkt ist Wachstumsmarkt laut Bundesärztekammer ist der Arzt verpflichtet zu helfen, ein Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes
- Im dienste der Gesundheit Einschränkungen durch die Regierung, Senkung der Krankenkassenausgaben KV, begrenztes Budget Ansprüche der Pat, verlangen optimal Versorgung
- Zwei Arten vom Gesundheitsmarkt Traditioneller Gesundheitsmarkt, Behandlung aufgrund einer Krankheit zweiter Gesundheitsmarkt, Privat und Komfortmedizin
- Heilhilfberufe pflegerisch: Gesundheits und Krankenpfleger rehabilitativ: Physiotherapeut Hebamme, Logopäde, MTA, PTA
- Wie wird man Arzt? Studium der Humanmedizin Approbation: nach Studienabschluss ist die staatlich Zulassung zur Ausübung des Arztberufes notwendig, danach darf der Approbierte die Bezeichnung Arzt führen, und erstmal Privatpatienten behandeln, Senatsverwaltung für Gesundheit Weiterbildung, nachdem Studium kann sich ein Arzt als Facharzt weiterbilden Zulassung als Vertragsarzt, Kassenpatienten behandeln, muss bei der KV beantragt werden, Vorraussetzung ist die Eintragung im Arztregister,möglich nach Approbation und Facharztausbildung Promotion, unabhängig von Approbation und Zulassung als Vertragsarzt kann der Arzt zum Doktor der Medizin promovieren, bei der Uni eine Doktorarbeit vorlegen und eine Prüfung absolvieren
- Krankenhauswesen Akutkrankenhaus ((kurze Verweildauer) Krankenhäuser der Grund und Regelversorgung (3 klinische Abteilungen) Schwerpunktkrankenhäuser Krankenhäuser der Maximalversorgung Sonderkrankenhäuser (Nervenklinik) Fachkrankenhaus ( Lungenklinik) Belegkrankenhäuser (amb. Tätigkeit in Praxis, stationäre Behandlung im Krankenhaus