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Internationale Rechnungslegung (Fach) / Lek.4(1) - Finanzinstrumente (Lektion)

Lek.4(1)- Finanzinstrumente

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  • IFRS 9 regelt Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten (finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden)  regelt zudem die Abbildung von Sicherheitsbeziehungen (sog. Hedge Accounting)
  • Definition Finanzinstrumente geregelt in IAS 32  = Vertrag, der in zwei (unabhängigen) UN gleichzeitig einerseits zu einem finanziellen Vermögenswert und andererseits zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt
  • Beispiele für Finanzinstrumente Finanzielle Vermögenswerte -> Zahlungsmittel, Bankguthaben, Forderungen aus L&L, erworbene Anteile eines UN, Finanzderivate mit positivem Marktwert Finanzielle Verbindlichkeiten -> Verbindlichkeiten aus L&L, Darlehensverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber KI und Kunden, Finanzderivate mit negativem Marktwert
  • Unterteilung Finanzinstrumente a) originäre (klassische) FI aa) eigenkapitalbezogen (Aktien, stille Einlagen, GmbH-Anteile) ab) fremdkapitalbezogen (Schuldverschreibungen, Pfandbriefe) b) derivative FI -> es besteht einewertmäßige Abhängigkeit zu einer Bezugsgröße (z.B. Aktienkurs) und das Geschäft wird in der Zukunft abgewickelt ba) bedingt  bb) unbedingt 
  • Verschiedene Arten von Derivaten Bedingt -> nur einer der Vertragspartner geht eine Verpflichtung ein, der anderen erhält eine Option oder ein Recht (daher auch Bezeichnung als Optionsgeschäfte) z.B. Devisen-, Aktien-, Zins- oder Indexoptionen Unbedingt -> beide Vertragspartner gehen eine Verpflichtung ein z.B. Zins- oder Währungsswaps, Devisentermingeschäfte
  • Zeitpunkt Erfassung von finanziellen Vermögenswerten Sobald das UN Vertragspartner wird -> dann, wenn es Anspruch auf eine Leistung hat oder zu einer Gegenleistung verpflichtet werden
  • Erst- und Folgebewertung Finanzinstrumente Erstbewertung -> zum Fair Value (dies entspricht im Zugangszeitpunkt typischerweise dem Transaktionspreis, also den Anko) Folgebewertung -> richtet sich danach, welcher Bewertungskategorie das Finanzinstrument am Tag des Zugangs zugeordnet wird
  • Aufzählung Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte - Fortgeführte Anko gemäß Effektivzinsmethode (Amortised Cost, AC) - GuV-neutral (OCI) zum Fair Value (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI) mit Möglichkeit der späteren Umklassifizierung von OCI-Salden in die GuV (sogenanntes Recycling) - GuV-neutral (OCI) zum Fair Value (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI) ohne Möglichkeit der späteren Umklassifizierung von OCI-Salden in die GuV (ohne Recycling) - GuV-wirksam zum Fair Value (Fair Value through Profit and Loss, FVTPL)
  • Zuordnungskriterien von finanziellen Vermögenswerten richtet sich nach: - Art des Finanzinstruments - dem Geschäftsmodell, welches sich von der Verwendungsabsicht ableitet
  • Berechnung der fortgeführten Anko bei finanziellen Vermögenswerten Buchwert bei erstmaliger Erfassung (Auszahlungsbetrag + Transaktionskosten) - erhaltene Tilgungen - bereits realisierter Betrag aus Agio zuzüglich Transaktionskosten (oder + bereits realisierter Betrag aus Disagio abzüglich Transaktionskosten) - Wertminderungen (Impairment)
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  • Berechnung der fortgeführten Anko bei finanziellen Verbindlichkeiten Rückzahlungsbetrag - geleistete Tilgungen + noch nicht realisierter Betrag aus Agio abzüglich Transaktionskosten (oder – noch nicht realisierter Betrag aus Disagio zuzüglich Transaktionskosten)
  • Agio und Disagio bei der Berechnung der fortgeführten Anko • Agio = Rückzahlungsbetrag ist geringer als der Auszahlungsbetrag • Disagio = Rückzahlungsbetrag ist größer als der Auszahlungsbetrag
  • Transaktionskosten (Defintion; Was zählt dazu, was nicht?) = zusätzliche, direkt dem Erwerb oder der Veräußerung eines Finanzinstrumentes zurechenbare Kosten - an Vermittler, Berater, Makler und Händler gezahlte Gebühren und Provisionen - an Aufsichtsbehörden und Wertpapierbörsen zu entrichtende Abgaben - auf die Transaktion anfallende Steuern und Gebühren nicht dazu zählen: - Agio oder Disagio bei Schuldtiteln - Finanzierungskosten - interne Verwaltungs- bzw. Haltekosten
  • Beizulegender Zeitwert (+ engl.) E: Fair Value Vorgaben in IFRS 13.A = der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde Bestimmung über Bewertungstechniken
  • Bewertungstechniken beizulegender Zeitwert Inputfaktoren sollen möglichst über Märkte beobachtbar sein Bestimmung indirekt oder direkt indirekt: Nutzung der Inputfakoren in einem Berechnungsmodell (z.B. Barwertmodell) direkt: Ableitung aus notierten Marktpreisen identischer Posten
  • Zuordnungskriterien Bewertungskategorien richtet sich u.a. nach dem Geschäftsmodell (wie ein UN seine Vermögenswerte zur Erzeugung von Zahlungsströmen steuert) und dem Zahlungsstromkriterium  Das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt, wenn die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen
  • Hauptkategorien finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9 - Bewertung erfolgswirksam zum Fair Value (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL) -> Unterkategorien TRD und FVB - Bewertung zu fortgeführten Anko (Amortised Cost, AC) - Bewertung erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Ergebnis bewertet (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI) -> Unterkategorien FVOCI EK und FVOCI FK
  • Unterkategorien FVTPL a) zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte -> Held for Trading (TRD) b) Wahlrecht erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten -> Fair Value by Designation (FVBD)
  • Kategorien nach IFRS 9 - FVTPL = Fair Value through Profit or Loss Merkmale: - Derivate - originäre EK- oder FK-Instrumente UND Geschäftsmodell Verkaufen oder Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt - Designationsentscheidung mögliche Beispiele: Derivate, Aktien, Renten
  • Kategorien nach IFRS 9 - AC = Amortised Cost Merkmale: - originäre FK-Instrumente - Geschäftsmodell: Halten UND Zahlungsstromkriterium erfüllt - es erfolgt kein Recycling mögliche Beispiele: Renten, SSD, Termingelder
  • Kategorien nach IFRS 9 - FVOCI FK = Fair Value through Other Comprehensive Income Merkmale:  - originäre FK-Instrumente - Geschäftsmodell: Gemischt UND Zahlungsstromkriterium erfüllt mögliche Beispiele: SSD; Renten
  • Kategorien nach IFRS 9 - FVOCI EK = Fair Value through Other Comprehensive Income Merkmale: - originäre EK-Instrumente - Designationsentscheidung - es erfolgt kein Recycling mögliche Beispiele: Aktien (insbesondere nicht gehandelte EK-Anteile)
  • Kriterien Kategorisierung muss jederzeit nachvollzierbar sein daher Dokumentation anhand folgener Kriterien: - Art des Finanzinstrumentes (EK-Instrument, Derivat, FK-Instrument) - Geschäftsmodell (Verkaufen, Halten, Gemischt) - Zahlungsstromkriterium erfüllt (ja/nein) - Wahlrechtsausübung (OCI-Wahlrecht (EK-Instrumente), Fair Value (FK-Instrumente))
  • Definition Geschäftsmodell (+eng) E: Business Model Klassifizierung nicht auf Basis einzelner Instrumente sondern auf einer höheren Aggregationsebene (z.B. Produktportfolio) ein einzelnes UN kann mehr als ein Geschäftsmodell bei der Steuerung seiner Finanzinstrumente haben -> Halten, Gemischt, Verkaufen
  • Arten von Geschäftsmodellen Halten = Zielsetzung besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten  Gemischt = Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte Verkaufen = Residualgröße -> wenn ein finanzieller Vermögenswert weder Halten noch Gemischt zuzuordnen ist, dann ist er Gegenstand des Geschäftsmodells Verkaufen
  • Was ergibt sich aus der Zuordnung eines Finanzinstruments zu einer der Bewertungskategorien? die jeweilige Zugangs- und Folgebewertung
  • Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten (Passiva) a) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL) - zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente inklusive Derivate mit einem negativen Marktwert (Held for Trading, TRD)  - Wahlrecht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (Fair Value by Designation, FVBD), auch als Fair Value Option bezeichnet b) fortgeführte Anschaffungskosten (Amortised Cost, AC) c) Sonderregeln u.a. für Finanzgarantien
  • Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie AC Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert, wobei Transaktionskosten den Fair Value reduzieren Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode 
  • Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) gilt für Vermögenswerte (Derivate mit positivem Zeitwert) und Verpflichtungen (Derivate mit negativem Zeitwert) Anfallende Transaktionskosten sind unmittelbar GuV-wirksam als Aufwand zu erfassen