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Internationale Rechnungslegung (Fach) / Lek.3 - Immaterielle Vermögenswerte (Lektion)
Lek.3 - Immaterielle Vermögenswerte
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- Erfassung von Ausgaben für immaterielle Ressourcen GuV-wirksam
- Definition immaterieller Vermögenswert = identifizierbarer, nichtmonetärer Vermögenswert ohne physische Substanz -> identifizierbar, wenn das UN in der Lage ist, den Zufluss wirtschaftlichen Nutzens dem jeweiligen Vermögenswert direkt zuzurechnen -> Vermögenswert --> Beherrschung/Verfügungsmacht, wenn das UN den Zugriff Dritter auf den immateriellen Vermögenswert ausschließen kann
- Definition Vermögenswert = Ressource, die aufgrund von Ereignissen aus der Vergangenheit von einem UN beherrscht wird und von der erwartet wird, dass dem UN durch sie künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt
- Wann wird ein immaterieller Vermögenswert angesetzt? - wenn der Posten die Definitionsmerkmale eine immateriellen Vermögenswertes besitzt - es ist wahrscheinlich, dass dem UN der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird - die Anko bzw. Heko können verlässlich bewertet werden
- Weitere Ansatzkriterien für selbst erstellte Posten - der Erstellungsprozess muss in eine Forschungsphase und eine Entwicklungsphase unterteilt werden -> Ausgaben der Forschungsphase --> GuV-wirksam -> Ausgaben in der Entwicklungsphase sind nur dann als immaterieller Vermögenswert zu aktivieren, wenn die Möglichkeit zur technischen Fertigstellung, die Absicht und die Fähigkeit zur Fertigstellung/Nutzung bzw. zum Verkauf und die Art der Nutzung nachweisbar sind Zudem müssen die Entwicklungskosten zuverlässig bewertbar sein
- Aktivierungsverbote bei immateriellen Vermögenswerten - selbstgeschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und dem Wesen nach ähnliche Sachverhalte - Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen - Ausgaben für Aus- und Weiterbildung - Ausgaben für Werbekampagnen und Maßnahmen der Verkaufsförderung - Ausgaben für die Verlegung oder Reorganisation vonn Unternehmensteilen
- Erstbewertung zum Zeitpunkt des Zugangs mit Anko oder Heko dazu zählen: alle Aufwendungen, die der Schaffung, Herstellung und Vorbereitung des immateriellen Vermögenswertes auf seinen beabsichtigten Gebrauch direkt (oder sofern sachgerecht indirekt) zugerechnet werden können dazu gehören auch Ausgaben für die Sicherung des Rechtsanspruchs (z.B. Patentanmeldung)
- Folgebewertung Wahl zwischen Anschaffungskostenmodell und Neubewertungsmodell Bei Anschaffungskostenmodell planmäßige Abschreibung Bei Neubewertungsmodell regelmäßige Neubewertung und ebenfalls planmäßige Abschreibung (IAS 16) -> Da das Neubewertungsmodell einen aktiven Markt voraussetzt, findet es nur selten Anwendung bei immateriellen Vermögenswerten
- Unterscheidung bei der Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten Unterscheidung in: - immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer (Finite Useful Life) - immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich unbestimmter Nutzungsdauer (Indefinite Useful Life)
- Planmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer Wahl zwischen linearer, degressiver und leistungsabhängiger Abschreibung Abschreibung beginnt mit Erreichen des betriebsbereiten Zustands des immateriellen Vermögenswerts und endet mit dessen Abgang Unterjährige Zu- und Abgänge führen zu einer zeitanteiligen Abschreibung auf Basis der ermittelten Anko oder Heko und der erwarteten Nutzungsdauer
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- Planmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit zeitlich unbegrenzter Nutzungsdauer es erfolgt keine planmäßige Abschreibung
- Außerplanmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit zeitlich unbegrenzter Nutzungsdauer das bilanzierende Unternehmen ist dazu verpflichtet mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung einen Wertminderungstest nach IAS 36 durchzuführen
- Außerplanmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer Bei Anzeichen einer Wertminderung: Durchführung eines Wertminderungstests gemäß IAS 36 (analog wie beim Sachanlagevermögen) -> Vergleich erzielbarer Betrag mit dem Buchwert -> unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert, so muss GuV-wirksam abgeschriebenwerden
- Ausbuchung bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen oder wenn kein Nutzenzufluss mehr zu erwarten ist
- Definition Forschung = die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen z.B. Suche nach Alternativen für Materialien oder Produkten
- Erfassung von Forschungsaufwendungen Ausgaben sind GuV-wirksam zu erfassen explizites Ansatzverbot, da entstehender Nutzen nicht wirklich greifbar (produktfern)
- Definition Entwicklung = Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Verfahren etc. Die Entwicklung findet dabei vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt
- Beispiel für Entwicklung Entwurf, die Konstruktion und das Testen von Prototypen und Modellen vor Beginn der eigentlichen Produktion oder Nutzung
- Erfassung von Entwicklungsaufwendungen Aufwendungen sind zu aktivieren, da produktnah, sofern es dem UN konsequent gelingt, die Anforderungen nach IAS 38.57 zu erfüllen
- Anforderungen des IAS 38.57 zum Ansatz von Entwicklungskosten - technische Realisierbarkeit der Fertigstellung - die Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung - Prognose zukünftiger wirtschaftlicher Nutzenzuflüsse durch den Nachweis marktlicher oder unternehmensinterner Verwertungsoptionen - die Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen bis zur Fertigstellung und Verwertung - verlässliche Bewertung der direkt zurechenbaren Aufwendungen
- Aktivierungsphase Entwicklungsaufwendungen Beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der immaterielle Vermögenswert die Ansatzkriterien erstmals erfüllt Endet, sobald er sich in dem betriebsbereiten Zustand befindet
- Probleme bei der Erfassung von Kosten der Forschung und Entwicklung - der Nachweis der jeweiligen Aktivitäten muss intersubjektiv nachvollziehbar sein -> häufig schwierig, da Aktivitäten häufig iterativ ablaufen -> insbesondere Informationen über die getrennten Phasen müssen daher vorgewiesen werden können - Aufteilung der Einzel- und Gemeinkosten auf die verschiedenen Projekte - es muss eine Projektbudgetierung durchgeführt werden, um den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen konkret darstellen zu können
- Ausweis immaterielle Vermögenswerte - in einem kumulierten Bilanzposten auf der Aktivseite - in der Gesamtergebnisrechnung: gegebenenfalls nichtsaldierte Werte für planmäßige Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen - in der Kapitalflussrechnung: Informationen über Zu- und Abgänge (Investitionstätigkeit) - in der EK-Veränderungsrechnung: Veränderungen aufgrund der Anwendung der Neubewertungsmethode - im Anhang: nähere Erläuterung zu den in den Rechenwerken enthaltenen Informationen (Vergleichszahlen aus dem Vorjahr sind obligatorisch!)
- Immaterielle Vermögenswerte im Anhang - grundlegende Informationen über die verwendeten Methoden in Bezug auf Ansatz und Bewertung - Anlagespiegel: Überleitung vom Anfangswert einer Periode auf den Endwert - zusätzliche Informationen sind u. a. gefordert für Wertminderungen (Impairments), die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten und die damit getroffenen Annahmen
- Goodwill – Definition und Entstehung Sonderform der immateriellen Vermögenswerte auch: Firmenwert entsteht bei der Übernahme eines UN und entspricht dem Betrag, welchen ein potenzieller Käufer bereit wäre über den Buchwert hinaus für dieses zu zahlen
- Goodwill – Bestandteile - zukünftige Ertragserwartungen und der Fair Value (Zeitwert) sämtlicher materiellen und immateriellen Werte - Schulden sind hiervon abzuziehen
- Berechnung Goodwill Differenz zwischen dem Kaufpreis für ein UN und dem Substanzwert (auch: Zeitwert des Reinvermögens) -> Goodwill = diejenige Summe, um die der Kaufpreis den eigentlichen Substanzwert eines UN übersteigt -> Substanzwert = Fair Value des AV ./. Fair Value der Verbindlichkeiten
- Goodwill – bestimmende Faktoren - Absatzorganisation - Kundenstamm - Bekanntheitsgrad - Image - Lage - Personal
- Badwill = negativer Firmenwert entsteht im Rahmen einer Kapitalkonsolidierung, wenn beim Verkauf eines Unternehmens der Kaufpreis für die Beteiligung unter dem Zeitwert des Reinvermögens liegt