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Internationale Rechnungslegung (Fach) / Lek.1 - Grundlagen (Lektion)

Lek.1 - Grundlagen

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  • Zentrales Gesetz in DE zur Rechnungslegung + Zielgruppe -> HGB ein dort definierter Kaufmann unterliegt der Buchführungspflicht und der Pflicht zur Aufstellung eines Abschlusses nach den HGB-Bilanzierungsvorschriften -> Jahresabschluss
  • Kaufmann nach HGB -> v.a. Kapitalgesellschaften bereits per Form
  • Jahresabschluss (Definition + Zweck) bildet Geschäftsvorfälle zwischen der Person und der Umwelt ab -> daher auch: Einzelabschluss Zweck: Gewinnverteilung, Steuerbemessung, Informationsvermittlung
  • Konzernabschluss (Wer?/Zweck) muss von Mutterunternehmen aufgestellt werden -> liegt vor wenn Kapitalgesellschaften anderen Unternehmen beherrschen -> rechtlich selbstständige Unternehmen werden im Konzern als eine wirtschaftliche Einheit zusammengefasst -> Erstellung Konzernabschluss zusätzlich zum Jahresabschluss Zweck: Informationsvermittlung
  • kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen (Definition + Rechnungslegungspflicht) -> Mutterunternehmen, deren WP am jeweiligen Abschlussstichtag in einem beliebigen EU-Staat zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind Rechnungslegungspflicht: Konzernrechnungslegung nach IFRS (HGB-Konzernabschluss entfällt dann) für nicht-kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen: Wahlmöglichkeit zwischen HGB und IFRS
  • Standards enthalten konkrete Regelungen zur Bilanzierung und Offenlegung im Hinblick auf bestimmte Posten (z.B. Sachanlagevermögen) oder Themengebiete (z.B. Unternehmenszusammenschlüsse) sind nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Verabschiedung nummeriert -> Frühere Standards = IAS -> Neuere Standards = IFRS --> zeigt Veränderung in der Schwerpunktsetzung von der reinen Bilanzierung hin zur gesamten finanziellen Berichterstattung
  • Rahmenkonzept (Definition + Ziel) beinhaltet allgemeine Grundsätze zur IFRS-Rechnungslegung -> enthält die Grundlagen für die Erstellung und Abbildung der Finanzberichterstattung für externe Adressaten Ziel: Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen (Decision Usefulness) für die (potenziellen) Kapitalgeber des Unternehmens
  • Wann sind Informationen entscheidungsrelevant? -> wenn deren Kenntnis bzw. Unkenntnis unterschiedliche Erwartungen der Adressaten in Bezug auf künftige Zustände weckt, was unterschiedliche Entscheidungen der Adressaten zur Folge hat Durch die Anwendung der qualitativen Anforderungen des Rahmenskonzepts, sowie der Standards ist davon auszugehen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Unternehmens gezeichnet wird
  • Relevanz finanzielle Informationen weisen dann Relevanz auf, wenn sie die Entscheidungen der Adressaten beeinflussen dies ist gegeben, wenn die finanziellen Informationen als Grundlage für Prognosen relevant sind, Daten der Vergangenheit bestätigen oder beide Kriterien erfüllen
  • Prognoserelevanz und Bestätigungsrelevanz Prognoserelevanz -> Informationen sind nützlich zur Vorhersage zukünftiger Ergebnisse Bestätigungsrelevanz -> Informationen lassen Rückschlüsse auf vorherige Einschätzungen zu
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  • Wesentlichkeit (Materiality) Informationen sind wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre Falschdarstellung die Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnte
  • Vollständigkeit -> Completeness = alle Informationen, die zum Verständnis des Abschlusses benötigt werden sind enthalten 
  • Neutralität -> Neutrality = liegt vor, wenn die Informationen bezüglich der Auswahl und Darstellung frei von verzerrenden Einflüssen sind
  • materielle Fehlerfreiheit -> Freedom from Error = liegt vor, wenn keine Fehler in der Beschreibung und dem Erstellungsprozess der Finanzinformationen gemacht wurden
  • Vergleichbarkeit -> Comparability Informationen sind umso nützlicher, wenn diese mit den entsprechenden Informationen vonanderen Unternehmen oder über die Zeit hinweg verglichen werden können --> die Anwendung identischer Methoden für gleiche Sachverhalte (Consistency) unterstütztdie Vergleichbarkeit --> Durch Bilanzierungswahlrechte wird die Vergleichbarkeit eingeschränkt
  • Verständlichkeit -> Understandability = liegt vor, wenn Informationen durch Gruppierung, durch Charakterisierung sowie durch eindeutige und stetige Darstellung verständlich gemacht werden können
  • Mindestinhalt der Gesamtergebnisrechnung - Umsatzerlöse - Finanzierungsaufwendungen - Gewinn- oder Verlustanteile von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden - Steueraufwendungen - ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme der aufgegeben Geschäftsbereiche
  • Kapitalflussrechnung (engl.) (Definition und Ziel) E: Statement of Cashflows = Überleitung des Zahlungsmittelbestandes am Anfang einer Periode bis zum Bestand liquider Mittel am Ende einer Periode Ziel: Bereitstellung quantitativer Informationen über die Zusammensetzung der Zahlungsströme
  • Unterscheidung Zahlungsströme - betriebliche Tätigkeit - Investitionstätigkeit - Finanzierungstätigkeit