7

Büromanagement (Fach) / Prokura & Vollmachten (Lektion)

Unterschied von Prokura und Handlungsvollmachten

Diese Lektion wurde von beinbruch1895 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Was umfasst die Prokura? Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
  • Was umfasst eine Allgemeine Handlungsvollmacht? Alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte. (z.B. Geschäftsführer, Filialleiter)
  • Was umfasst eine Artvollmacht? Eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften. (z.B. Verkäufer, Kassierer...)
  • Welche Geschäfte sind weder für den Prokuristen noch für einen Handlungsbevollmächtigen zulässig? - Eintragungen im Handelsregister vornehmen - Bilanz und Steuererklärung unterschreiben - Rechtsgeschäfte zur Änderung oder Beendigung der Unternehmung vornehmen - Für Inhaber einen Eid leisten - Prokura erteilen oder entziehen
  • Was darf der Prokurist nur mit besonderer Ermächtigung? Grundstücke verkaufen und belasten
  • Was darf jemand mit Allgemeiner Handlungsvollmacht nur mit besonderer Ermächtigung? - Grundstücke verkaufen und belasten - Wechselverbindlichkeiten eingehen - Darlehen aufnehmen - Prozesse führen
  • Welche Vorschriften zur Erteilung der Prokura und der Handlungsvollmachten gibt es? - Die Prokura muss vom Kaufmann (Komplementär bzw. Gesellschafter) persönlich und ausdrücklich erteilt werden. - Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden. - Die Allgemeine Handlungsvollmacht kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung erteilt werden und bedarf keiner Eintragung im Handelsregister. - Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht weitere Untervollmachten erteilen.
Anzeige