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Grundstrukturen des Strafrechts 1. Sem (Fach) / Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB) (nicht abschließend) (Lektion)

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  • Notlage Gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit für den Täter selbst oder einen Angehörigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder einer anderen ihm nahestehenden Person (etwa Freund, Lebensgefährtin oder -fährte etc.)