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Wertpapiere (Fach) / Wertpapierrecht (Lektion)

Einführung, Grundlagen

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  • Grundlagen des Wertpapierrechts 1. Def Jede schriftliche Festlegung hat Beweisfunktion. Das in einer Urkundeersichtliche Recht zb eine Kaufpreisforderung ist eine unkörperliche Sache,somit sind die Inhaberschaft am Recht, der Bestand und der Inhalt des Rechtsoft ungewiss. Es ist daher nicht so -bestandsfest, wie wenn es sich um einekörperliche Sache handeln würde.Um dem entgegen zu wirken, gibt es das Instrument der Festhaltung einesRechts in einer Urkunde, der die Qualität eines Wertpapiers zukommt. DasInstrument Wertpapier, ermöglicht es den Parteien, ein zwischen ihnenbegründetes unkörperliches Recht in dem Papier, der Urkunde als einerkörperlichen und beweglichen Sache so festzuhalten, dass es einzig und alleindem Inhaber der Urkunde, also des Papiers zusteht und ihm alleine verbrieftist. Mit der wertpapiermäßigen Verbriefung eines Rechts in einer Urkunde alseiner körperlichen Sache, wird das unkörperliche Recht verdinglicht. Es wirdzur körperlichen Sache und somit ist nurmehr ihr Inhaber berechtigt, darüberzu verfügen. Das Recht ist durch die Verbriefung körperlich existent geworden.Es bestehen auch verschiedene Urkunden des täglichen Lebens, die mit dengesetzlich geregelten klassischen Wertpapieren gewisse Funktionen gemeinsamhaben. Dabei handelt es sich um Inhaberzeichen ohne spezielle gesetzlicheGrundlage. Es gilt dann im Einzelfall zu prüfen, ob sie Wertpapiere sind=Fahrkarten, Eintrittskarten..die Kapitalmarktpapiere sind heute von größerer Bedeutung als die klassischenWertpapiere wie Wechsel oder Scheck. Der Scheck hat seine praktischeBedeutung weitgehend verloren und ist durch andere Formen desZahlungsverkehrs abgelöst worden. Der Wechsel als klassischesForderungspapier hat seine praktische Bedeutung noch einigermaßen behalten.
  • Wertpapierbegriff: der Wertpapierbegriff ist gesetzlich nicht definiert. Nach der heuteherrschenden Definition ist ein Wertpapier eine Urkunde, in der ein privatesRecht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechts dieInnehabung der Urkunde erforderlich ist. Das entspricht einem weitenWertpapierbegriff.Ein zentrales Merkmal eines Wertpapiers, ist also das Festhalten eines Rechtsin einer Urkunde. Weiters ist entscheidend, dass in der Urkunde ein privatesRecht verbrieft ist. Die Verkörperung erfolgt in Schriftform, die Form derUrkunde ist grundsätzlich belanglos. _____________________ Eine wesentliche Bedeutung liegt darin, die Umlauffähigkeit der Forderungsicherzustellen. Handelt es sich um eine Forderung kommt eine Übertragungdieser Forderung zunächst nach den Regeln der Zession in Betracht §§ 1392-1399 ABGB. Daraus ergeben sich aber oft Rechtsfolgen, die dem Umlaufhinderlich sind. Zb können dem neuen Gläubiger Einwendungen gegen denbisherigen Gläubiger entgegen gehalten werden. Bei einer mehrmaligenAbtretung oder der massenhaften Begründung von Forderungen kann es fürden Schuldner schwierig sein, die materielle Berechtigung des Gläubigersnachzuprüfen. Es besteht somit Gefahr, dass er an den falschen leistet undnochmal in Anspruch genommen werden kann.Mit der Verbriefung der Forderung in einem Papier können bestimmteRechtsfolgen verbunden werden, die eine leichtere Übertragbarkeit derForderung und eine Erhöhung der Umlauffähigkeit bewirken.
  • Bsp Wertpapiere Beispiel:Forderung: Zahlung von 1000 Euro= Recht aus dem Papier= weil dieForderung im Papier festgehalten ist. Auf der anderen Seite ist das Papier eineSache=daher bestehen Sachenrechte= insb gibt es ein Eigentum an derUrkunde= Recht am Papierdie Verbindung der beiden Rechtsfolgen ermöglicht es, aufgrund gesetzlicherAnordnung mit der Übertragung des Eigentums am Papier auch die Forderungübergehen zu lassen. Die verbriefte Forderung wird dann wie eine Sacheübertragen. Der Papierbesitz begründet auch eine ausreichendeVertrauensgrundlage. Der gutgläubige Erwerber erwirbt alleine aufgrund seinesguten Glaubens nicht nur Eigentum am Papier, sondern auch die Forderung.Dadurch wird die Umlauffähigkeit des Papiers erheblich gesteigert.
  • Der enge Wertpapierbegriff: hier wird die Art der Übertragung zum entscheidenden Kriterium für das Wertpapier gemacht. Nur solche Urkunden werden als Wertpapier angesehen, die nach den sachenrechtlichen Grundsätzen übertragen werden. Damit zählen nach der Lehre vom engen Wertpapierbegriff nur die Inhaber und Orderpapierezu den Wertpapieren. Gegen diesen Begriff spricht aber, dass alle Papiere, die sich nicht auf diese Weise übertragen lassen aus dem Kreis der Wertpapiere herausfallen. Zb die Rektapapiere, da diese nur durch Zession übertragen werden. Diese wären dann nur wertpapierähnliche Urkunden. Der enge Wertpapierbegriff ist somit nicht zweckmäßig.
  • Der weite Wertpapierbegriff Die hA fasst den Wertpapierbegriff weiter. Sie stellt für den Begriff desWertpapiers auf die Verknüpfung der Geltendmachung des Rechts aus der   Urkunde mit der Vorlage des Papiers ab und bezieht damit auch Papiere in denWertpapierbegriff mit ein, bei denen die Übertragung der Forderung nichtsachenrechtlichen Grundsätzen folgt.
  • Wertpapierfunktionen:Die zentrale, das Wertpapier von anderen Urkunden abhebende Funktion ist, dass das verbriefte Recht nur gegen Vorlage des Papiers geltend gemacht werden kann.= Sperrfunktion Beweisfunktion:wie jede schriftliche Festhaltung dient die Verbriefung eines Rechts dazu, denNachweis des Bestands des Rechts zu erleichtern. Das trifft auf alleBeweisurkunden zu und auch auf die Wertpapiere. Das Papier ist einBeweismittel. Das Recht ist nicht notwendig mit der Urkunde verknüpft. DerVerlust einer reinen Beweisurkunde zieht keine materielle Beeinträchtigung desRechts nach sich.Liberationsfunktion:der Schuldner kann mit befreiender Wirkung an jeden Inhaber der Urkundeleisten. Er muss nicht in jedem Fall die materielle Berechtigung nachprüfen.Vielmehr reicht es aus, dass jemand das Papier in der Hand hat. Dadurch daser schuldbefreiend leistet, entfällt das Risiko, unter Umständen noch einmal anden wahren Berechtigten leisten zu müssen. Der Schuldner kann alleineaufgrund der Papiervorlage schuldbefreiend leisten.Einlösungs- oder Vorlegungsfunktion:es kann vorgesehen sein, dass der Schuldner nur gegen die Vorlage desPapiers leisten darf. Das bedeutet, dass die Forderung nur von demjenigendurchsetzbar ist, der das Papier in der Hand hat. Damit wird die PapiervorlageVoraussetzung für die Geltendmachung des Rechts. Solange der Gläubigerdaher das Wertpapier in Händen hat, kann er sein Recht nicht verlieren. Nurder Papierinhaber und niemand anderer kann Leistung verlangen. DerSchuldner ist nur Zug um Zug gegen Herausgabe des Papiers zur Leistungverpflichtet. Solange der jeweilige Gläubiger das Papier, in dem seineForderung verbrieft ist, in der Hand hält, besteht Sicherheit, dass er dieForderung nicht verliert.Legitimationsfunktion zugunsten des Gläubigers:Der Schuldner muss an den Inhaber des Papiers leisten. Der Gläubiger brauchtseine Berechtigung nicht mehr gesondert nachzuweisen. Der Inhaber desPapiers gilt als formell legitimiert.
  • Ergänzug- WP Gutglaubensschutzfunktion:Der Übernehmer der Forderung kann sich darauf verlassen, dass derPapierinhaber der Berechtigte ist. Wegen des Besitzes der Urkunde bestehteine Vertrauensgrundlage, die es ermöglicht, die Regeln über den gutgläubigenEigentumserwerb anzuwenden. Hat der Erwerber einen gültigen Titel, soerwirbt er allein aufgrund seines guten Glaubens das Eigentum am Wertpapier.Garantie bzw. Gewährleistungsfunktion: RadierfunktionBestimmte Wertpapiere garantieren dem rechtmäßigen Inhaber, dass das Rechtin dem Umfang, der in der Urkunde verbrieft ist, tatsächlich besteht unddagegen grundsätzlich keine Einwendungen erhoben werden können. Dergutgläubige Erwerber kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass er sein Rechtfrei von rechtshindernden und rechtshemmenden Einwendungen erwirbt. Dergutgläubige Erwerber kann dann nicht nur darauf vertrauen, dass er tatsächlichEigentum am Papier und damit die Forderung erwirbt, sondern auch darauf,dass er die Forderung in dem Umfang erwirbt, in dem sie im Papier verbrieftist. Nicht aus dem Papier ersichtliche Einwendungen, sind grundsätzlichausradiert.
  • Inhaberpapiere: Der Berechtigte tritt in der Urkunde überhaupt nicht in Erscheinung. Der Textverweist auf den Inhaber als Berechtigten. Sie lauten also auf Inhaber. DieWertpapierfunktionen sind voll ausgebildet. Die Übertragung folgt densachenrechtlichen Grundsätzen, also durch Übereignung des Papiers.•Gutglaubensschutzfunktion•Sperrfunktion•Legitimationsfunktion zugunsten des Gläubigers•Liberationsfunktion•Radierfunktion = unterschiedlich stark ausgeprägtbei bestimmten Inhaberpapieren genügt die Vorlage des Papiers nicht= derVorleger muss seine Berechtigung noch auf eine andere Art nachweisen,derartige Urkunden werden als hinkende Inhaberpapiere bezeichnet.Orderpapiere:Orderpapiere bezeichnen den Berechtigten nicht anonym, sondern lauten aufden Namen des ersten Berechtigten oder dessen Order. Die Übertragungerfolgt nach den sachenrechtlichen Grundsätzen. Der erste Berechtigte kanndurch schriftliche Anordnung auf dem Papier einen nächsten Berechtigtenbezeichnen, dieser wieder einen anderen.. die Übertragung der Urkunde erfolgt  
  • DOT Com Blase/ 2002 und 1978 und Schwarzer Freitag September 2008/ Rettungspakete und in Keller// Bewährungsfonds 12 000 Mrd. Börsen Crash- Thema- auch wenn man nicht beteiligt ein wenig zu befassen Alle Fragen stellen zum komplexen Themen wie Börse Fonds, Derivate, Leerverkäufe, Wetten, Geldverdienen wenn Kurse fallen; BörsenCrash. Experten: Warren Buffet/ BANKKAUFFRAU; BWL DIPLOMKAUFFRAU; CHEF Börse __________________________ 1x Jahr Lang Kurstabellen und Charts , Versuch als Spekulanten. Anfangs verstand sie fast nichts. Versuch, obwohl man nichts versteht. In Gold investieren, 2007 Buch über Finanzkrise. Eigenes Geld investieren und hinterher reisen. Teil der Ersparnisse investieren. Damals sehr selbstbewusst und selbstsicher. Macht abhängig, wie spielbank fieber. Wenn man drin steckt, man hört und schaut Kurse 10x am Tag. Börsenfieber. ______________ Gute Nerven, 1-2 Risiko papiert Erstmals Depot Demo, dann echte Depot- Goldmine in Afrika, Märkte investieren die noch niemand auf schirm hat  Ziel: in einem Jahr die Investition verdoppeln-> wie ich versuchte reich zu werden, Heike Faller- Kapitalismus für Anfänger. Spielgelddepot- sofort losgehen. Üben, schauen wie man kurzfristig spekuliert. An bankfiliale -> geschäftsfähig, hochrisiko Papier handeln. -> Welche Papiere kaufe ich? Papiere welche in krise profitieren, wenn kurs der Börse fällt dann mach ich gewinn -gold,  -brit. pfandleihunternehmen, wenn krisen menschen davon leihen... Risikopapiere gekauft, manche normale Kurse mit Hebelfaktoren. -Wovon hat sie mehr profitiert= Risiko papiere. ____________________ Ich hingegen: Autobauer, Elektroauto.
  • Zahlen- Fakten- Stand 2017 5,40 Mio. Menschen investieren direkt. = 7% aller über 18 Jahre. 5 Börsengänge in Dt. 1800 Mrd. Aktien in Handel. HochfrequenzHandel- Rafinierter Computer in Millisekunden- Automatische Reaktion des Computers- sehr riskant??? Maschinen- Programmierfehler. George Soros- komplexe Investition -wirtschaft studiert. 1992- wettete auf zusammenbruch einer Währung. So gewann er 2 Mrd. €  -gewagt: ob Gold steigt in Finanzkrise. Anlagetipps- Kurse stark beeinflusst. Nochmals verstehen: Staatsanleihe, Fonds, Blue Chips und Derviate.
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