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Strafrecht AT (Fach) / Definitionen AT StGB (Lektion)

Definitionen AT StGB aus dem 1. Sem.

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  • Kausalität (Äquivalenztheorie) Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.