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Corporate Governance (Fach) / Lektion 7(2) - Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis (Lektion)
Lektion 7(2) - Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis
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- Kritik am regulativen CG-Rahmen durch SOX - enormer Mehraufwand, insbesondere im Zusammenhang mit dem internen Kontrollsystem - zudem Kosten für externe Beratungsleistungen und Wirtschaftsprüfer --> Zweifel am Nutzen dieses Disziplinierungsinstruments und daran, ob damit tatsächlich Vertrauen in die Finanzmärkte aufgebaut wird --> Studien zeigen, dass eher eine fundamentale Barriere zum Finanzmarkt entsteht und bereits aktive Unternehmen sich zurückziehen
- Dodd-Frank Act Ergänzung zu den Richtlinien von SOX als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 wird als fundamentalste gesetzliche Entwicklung bezeichnet und verfügt über eine Regulierungsspannweite, die weit über das CG-Problem hinaus geht
- Merkmale des deutschen CG-Systems (nach Weimar/Pape) - durch hohe Stärke der Banken und Versicherungen gekennzeichnet --> verfügen durch Beteiligungen, Depotstimmrechte und andere Instrumente über einen großen Einfluss seitens der Anteilseigner und nutzen diesen in der Regel aktiv im Rahmen der HV - Struktur des Führungsorgans durch Two Tier System geprägt
- Regulierungsaktivitäten in der deutschen CG gehören bereits seit 1998 zum CG-Alltag und durchdringen das gesamten Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht im Gegensatz zum normenbasierten Regelwerk der USA, ist DE durch einen prinzipienbasierten Zugang zum CG-Problem geprägt zwei Regulierungsmaßnahmen, die großen Einfluss auf die aktuelle Fassung des deutschen CG-Systems haben: - KonTraG - TransPuG
- KonTraG = Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich Ziel: Etablierung eines Risikomanagements zur frühzeitigen Identifikation von Unternehmenskrisen Rechtsvorschriften veranktert im AktG und im HGB Höchst- und Mehrfachstimmrechte wurden durch das KonTraG abgeschafft, die Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute eingeschränkt Neuregelung der Abschlussprüfung
- TransPuG = Transparenz- und Publizitätsgesetz Ziel: Reformierung des Aktien- und Bilanzrechts, sowie Umsetzung der Regierungskommission Corporate Governance --> beinhaltet z.B. die Verbesserung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats, die Zulassung neuer Kommunikationsmedien im Gesellschaftsrecht sowie Deregulierungsmaßnahmen Rechtsvorschriften v.a. im AktG Hauptsächlicher Regelungsgegenstand ist die erweiterte und regelmäßige Berichterstattung des Aufsichtsrats --> vor allem Stärkung der Stellung der Insider
- 10-Punkte-Programm Maßnahmenkatalog der Regierungskommission Corporate Governance zum CG-Problem erstreckt sich auf 10 Bereiche, z.B. persönliche Haftung von Organmitgliedern und die Rolle der Abschlussprüfer Grundlage für die Deutschen Corporate Governance Kodex
- Regierungskommission Corporate Governance von Gerhard Schröder berufene Kommission, die das deutsche System der Unternehmensführung und -überwachung untersuchen und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollte Kommission schlug vor, neben Änderungen des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches auch die Formulierung eines Corporate Governance-Kodex vorzunehmen
- Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) Ziele: Höhere Orientierung an den Shareholderinteressen, höhere Transparenz regelmäßige Anpassung an die aktuellen Entwicklungen der deutschen CG in Gesetzgebung und Praxis unterteilt in 7 Themenkomplexe und umfasst dabei sechs Regelungsbereiche der deutschen CG-Praxis
- Themenkomplexe des DCGK 1 - 3 - Präambel: grundlegende Funktionen des Kodex = allgemeine Inhalte und Ziele, Leitmaxime von Vorstand und Aufsichtsrat, das duale Führungssystem deutscher Kapitalgesellschaften, Wahl Zusammensetzung und Bestimmung von Aufsichtsrat und Vorstand, sowie Verbindlichkeit, Adressaten und Überprüfung des Kodex - Aktionäre und HV: Stimmrechte, sowie Regelungen zur HV (z.B. Abwicklungsmodi der HV) - Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat: im Mittelpunkt steht die Zusammenarbeit (z.B. Aspekte der Vertraulichkeit und Abstimmung, sowie Informations- und Berichtspflichten)
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- Themenkomplexe des DCGK 4-7 - Vorstand: Aufgaben des Vorstands --> Erläuterungen zur eigenverantwortlichen Leitung des Unternehmens, die Umsetzung der strategischen Ausrichtung etc.; Vergütung - Aufsichtsrat: Aufgaben, Rechte und Vergütung des AR; Ausführungen über Zusammensetzung, Zielsetzung, Effizienzprüfung, mögliche Interessenkollision der Mitglieder - Transparenz: Veröffentlichungspflicht und -zeitpunkt; geeignete Kommunikationsmedien - Rechnungslegung und Abschlussprüfung: Erläuterungen zur Aufstellung des Konzernabschlusses, den Zwischenberichten und zum CG-Bericht
- Verankerung des DCGK gesetzliche Verankerung durch das TransPuG insbesondere im AktG und im HGB Befolgen der Empfehlungen des Kodex erfolgen auf freiwilliger Basis; die Initiative geht dabei vom Vorstand aus
- Maßgaben des DCGK - Anregung (Kann oder Soll): Gesellschaften können von den Anregungen abweichen und müssen dies auch nicht offenlegen - Empfehlungen (Soll): best-practice-Regeln; Schwerpunkt des DCGK; den UN ist es gestattet davon abzuweichen, was jedoch in der Pflicht mündet dies jährlich in einer Entsprechungserklärung offenzulegen (Grundsatz Comply or Explain) - Gesetzesauslegungen (Soll): erforderliche Auslegungs- bzw. Interpretationsarbeiten zum geltenden Recht; die UN können diesen Auslegungen folgen, müssen dies aber nicht - Gesetzeswiedergaben (Muss): geltendes Recht zum CG-Komplex; zwingende Beachtung
- Relevanz des DCGK keine gesetzliche Verbindlichkeit, aber hohe Relevanz Studien zum DCGK-Entsprechungsgrad der DAX, MDAX und TecDAX-Unternehmen werden jährlich veröffentlicht
- Bewertung des deutschen CG-Systems Mischung aus zwingenden rechtlichen Vorschriften und Gestaltungsempfehlungen --> vereint die Vorteile einer soliden Rechtsgrundlage mit flexiblen Reaktionsmöglichkeitenbei Änderung der Bedingungen des Umfelds i.d.R. Hinweis, dass bei auffälliger oder relativ dauerhafter Befolgungsresistenz der Unternehmen immer noch zum schärferen Instrument der rechtlichen Verpflichtung gegriffen werden kann negativ: z.B. hohe Interpretationsspielräume und hohe Anforderungen an Prüfungsinstanzen
- Neuregelung der Abschlussprüfung durch das KonTraG - der Aufsichtsrat ist für die Vergabe des Prüfungsauftrags verantwortlich - der Aufsichtsrat ist der Adressat des Prüfungsberichts nach Abschluss der Prüfung --> Minderheitsaktionäre sollen geschützt werden, die Position des Aufsichtsrats soll verbessert werden, die erweiterte Berichterstattung soll optimiert werden