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Bürgerliches Recht (Fach) / Prüfungsfragen 2. Teil (Lektion)

I: Pflichtverletzungen - 5. Rücktritt

Diese Lektion wurde von mali1994 erstellt.

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  • Herr Heinze hat das Überraschungsgeschenk für seine Freundin, einen Sportwagen, erworben, dabei hat er vorausschauend ein Rücktrittsrecht vereinbart, wenn er den Wagen innerhalb von 1 Woche zurückbringt. Als hätte er es geahnt, gefällt der Wagen seiner Freundin nicht und Herr Heinze möchte vom vertraglichen Rücktrittsrechts Gebrauch machen und die Sache zurückbringen. Auf der Fahrt zum Autohaus verursachte er vor lauter Ärger durch eigenes Verschulden einen Totalschaden. Hat der Unfall Auswirkungen auf sein Rücktrittsrecht? Antwort: Leider ja, vgl. § 346, Abs. 2 Nr. 3 BGB. Er kann zurücktreten, muss aber Wertersatz leisten, weil das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat.