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Bürgerliches Recht (Fach) / Prüfungsfragen 2. Teil (Lektion)

I: Pflichtverletzungen - 4. Gewährleistung

Diese Lektion wurde von mali1994 erstellt.

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  • Die Radaufhängung des bei L neu gekauften Anhängers ist wegen eines Materialfehlers gebrochen. Welche Pflichtverletzung liegt vor? (nur Art der Pflichtverletzung - keine Detailprüfung) Antwort: Mangelhaftung
  • Gibt es eine Reihenfolge der Gewährleistungsrechte? Antwort: Primär ist die Nacherfüllung zu fordern, sekundär Rücktritt und Schadensersatz möglich
  • A kauft 10 neue Weingläser. Nach Öffnung des Kartons muss A. feststellen, dass 5 Gläser blind sind. Liegt ein Fehler vor? Antwort: Entspricht nicht der gewöhnlichen Verwendung nach § 434 Abs. 1 Satz 2Nr. 2 BGB.
  • Student K. kauft von seiner Kommilitonin V. einen Gebrauchtwagen, ohne dass AGB verwendet werden und ohne, dass die Gewährleistung für Mängel des Kfz ausgeschlossen wird. 3 Tage nach der Übergabe des Kfz ist eine neue Kupplung fällig. Rechte des K? Antwort: Mögliche Ansprüche sind Nacherfüllung (Reparatur) nach §§ 437 Nr.1, 439 BGB; Sachmangel bei Übergabe gegeben, da wohl schon bei der Übergabe Kupplung defekt (§§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr.2, 446 BGB).
  • Hat K. auch Rechte, wenn er schon bei der Probefahrt ein leichtes Rutschen der Kupplung bemerkt, das Kfz. aber trotzdem nimmt, weil ihm der Preis mit 1.500,00 € günstig erschien? Antwort: Gewährleistung ist nach § 442 BGB gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel kennt oder den Mangel grob fahrlässig nicht kennt. Letzteres ist hier der Fall.
  • K kauft den PKW als unfallfrei, obwohl V. weiß, dass sie damit einen schweren Unfallschaden hatte. K. erfährt nach 2 Monaten von dem Unfall und überlegt seine Rechte. Antwort.: unbehebbarer Mangel – allgemeine Vorschriften § 311a II 1 BGB Schadensersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit
  • Das neu gekaufte Auto hat einen Lackierungsmangel, was der Käufer gleich bei seiner ersten Fahrt bemerkt. Welche Rechte hat der Käufer wegen des Mangels? Antwort: Nacherfüllung (§ 439 Abs. 1 BGB). Nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; Aufwendungen trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB). Wenn Lackierungsmangel geringfügig, könnte der Verkäufer Neulieferung verweigern und Mangelbeseitigung vornehmen
  • Im Kaufrecht muss der Verkäufer bei Mängeln immer nacherfüllen, aber selten Schadensersatz leisten. Warum? Antwort: Der Verkäufer muss bei Mängeln nach §§ 437 Nr. 1, 439 ohne Vertretenmüssen nacherfüllen (Garantiehaftung), jedoch selten Schadensersatz leisten (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 bzw. Abs. 2 iVm § 281), weil er mangels Kontrollpflicht den Schaden nicht zu vertreten hat.
  • Wie unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie? Antwort: die Gewährleistung ist die Mangelhaftung des Verkäufers und die Garantie im Regelfall ein Extraversprechen des Herstellers (Garantievertrag)
  • Was ist der Regelfall eines Sachmangels? Antwort: nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 wenn die gewöhnliche Verwendung nicht möglich ist oder die übliche Beschaffenheit fehlt, die der Käufer erwarten kann
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  • Wann kann ich keine Gewährleistung geltend machen? Antwort: Ausschlussgründe sind vertraglich („Gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung“) und gesetzlich positive Kenntnis des Käufers bei Vertragsschluss
  • Wann kann ich im Falle eines Sachmangels vom Vertrag sofort zurücktreten, ohne eine angemessene Frist setzen zu müssen? Antwort: bei Verzögerung und beim zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung nach § 440 (immer beim gleichen Fehler)
  • Kann eine Autowerkstatt die Herausgabe meines reparierten Fahrzeugs verweigern, wenn ich nicht bar bezahlen kann und auch keinerlei Kreditkarte oder Debitkarte dabeihabe? Antwort ja denn das Unternehmen hat ein Pfandrecht nach § 647
  • Was sind Aufwendungen iSd §§ 634 Nr.2, 637? Antwort: Kosten, die ein Ersatzunternehmer verlangt, weil der ursprüngliche Unternehmer die Nacherfüllung verweigert