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Bürgerliches Recht (Fach) / Prüfungsfragen 2. Teil (Lektion)

I: Pflichtverletzungen - 3. Sonstige Pflichtverletzung / Gehilfenhaftung

Diese Lektion wurde von mali1994 erstellt.

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  • Im Industriebetrieb der Becker KG ist ein langjähriger Angestellter mit der Verpackung von Bohrmaschinen beschäftigt. Obwohl er immer ordentlich gearbeitet hat, verwechselt er eines Tages irrtümlich zwei Zubehörteile. Ein Kunde wird beim Ausprobieren seiner neu erworbenen Bohrmaschine verletzt, weil das Zubehörteil nicht zu seiner Maschine gehörte. Hat der Kunde einen vertraglichen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Becker KG? (nur Art der Pflichtverletzung und §§ auch zum Gehilfen) Antwort: Anspruchsgrundlage § 280 Ab. 1; Verwechslung ist eine Pflichtverletzung im Sinne des § 241 Abs. 2; KG wird Verschulden des Erfüllungsgehilfen gemäß § 276, 278 zugerechnet.
  • Ein Kunde betritt einen Supermarkt und rutscht vor einem Kühlregal in einer Wasserlache aus. Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz gegen den Ladeninhaber? (nur Art der Pflichtverletzung und §§) Antwort: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei der Vertragsanbahnung § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2
  • Der Mitarbeiter M der Firma Y bleibt bei der Lieferung eines neuen PC-Bildschirmes an einem Drucker hängen, der zu Boden fällt und zerstört wird. Welche Pflichtverletzung der Firma Y liegt vor? Haftet auch M? (nur Art der Pflichtverletzung und Anspruchsgrundlagen ohne §§ 823ff)) Antwort: Haftung von Y nach § 280 Abs. 1 wegen sonstiger Pflichtverletzung – (Zurechnung des Erfüllungsgehilfen -Verschuldens nach § 278)
  • Während mein Kunde einen Vertrag bei mir unterzeichnet fährt einer meiner Mitarbeiter dessen Auto an. Schadensersatzpflicht meinerseits? Antwort: Der Mitarbeiter ist Erfüllungsgehilfe und nimmt eine Pflicht wahr (Sorgfaltspflicht), die mir obliegt und deshalb wird mir sein Fehlverhalten (Fahrlässigkeit) nach § 278 zugerechnet.
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