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Bürgerliches Recht (Fach) / Prüfungsfragen 2. Teil (Lektion)

I: Pflichtverletzungen - 1. Verspätung

Diese Lektion wurde von mali1994 erstellt.

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  • Wie unterscheiden sich Verzugsschaden und Schadensersatz statt der Leistung? Antwort: der Verzugsschaden ersetzt zusätzliche Aufwendungen aufgrund der Verzögerung, z.B. Mietkosten (§§ 280 Abs. 1, 2, 286); Schadensersatz statt der Leistung ersetzt Kosten einer Ersatzbeschaffung (neue gleichwertige Ware) (§§ 280 Abs. 1, 3, 281
  • Wann ist eine Leistung fällig? Antwort: entweder wenn es im Vertrag geregelt ist oder im Zweifel sofort (§ 271 Abs. 1)
  • Wann brauche ich keine Mahnung? Antwort: wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist (berechenbar ist), § 286 Abs. 2 Nr. 1
  • Warum hat der Schuldner fast immer die Verzögerungen zu vertreten und was sind Ausnahmen? Antwort: § 280 Abs. 1 Satz 2 regelt eine Beweislastumkehr, so dass der Schuldner alles zu vertreten hat, was in seine betriebliche Sphäre fällt. Ausnahmen sind lediglich Naturkatastrophen und bei höchstpersönlichen Leistungen schwere Krankheit.
  • Ein Unternehmen bestellt im Internet Gebrauchsmaterialien (Druckerpatronen u.ä.). Die Waren werden zusammen mit einer Rechnung geliefert. Darauf befindet sich der formularmäßige Aufdruck: „7 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen“. Wann entsteht der Zahlungsverzug? Antwort: 30 Tage nach Zugang der Rechnung; § 286 Abs. 3 BGB. Skontoklausel ist keine Fälligkeitsabrede und schon gar keine Mahnung, weil die Zahlungsaufforderung fehlt.
  • Im Internet bestellt ein Privatkunde bei einem Versandhandel verschiedene Bücher und CD’s zum Gesamtpreis von 250,00 €. Am 15. Juli geht dem Kunden mit der Lieferung auch eine Rechnung zu, die eine Aufstellung der erbrachten Leistungen mit Preisangabe des Rechnungsendbetrages enthält. Wann gerät der Käufer in Zahlungsverzug? Antwort: Es bedarf zunächst einer Mahnung, da die 30-Tage-Regelung des § 286 Abs. 3 BGB nur bei entsprechender Belehrung für Privatkunden gilt.
  • Auf der Rechnung befindet sich ein formularmäßiger Aufdruck der lautet, „zahlbar innerhalb von 14 Tagen Nettokasse“. Welche Bedeutung hat diese Klausel im Hinblick auf die Regelung des Zahlungsverzugs gemäß § 286 Abs. 3 BGB? Antwort: Mahnung erforderlich, Klausel irrelevant, weil nicht Vertragsgegenstand (Rechnung!)
  • Sie haben als Mitarbeiter eines Möbelhauses Ihrem Kunden eine Karte geschrieben, dass die für die 16. Kalenderwoche anvisierten Möbel nunmehr am 30.4. geliefert werden. Der Kunde hat die Karte erhalten aber den Termin vergessen. Bei der Anlieferung der Möbel war er nicht anwesend. Welche Pflichtverletzung liegt vor? (nur Art der Pflichtverletzung - keine Detailprüfung) Antwort: Es handelt sich um Gläubigerverzug (293 ff BGB)
  • Welche Rechtsfolgen hat der Gläubigerverzug? Antwort: Aufwendungsersatz nach § 304
  • Scheidet der Gläubigerverzug aus, wenn der Gläubiger vorübergehend verhindert ist, z.B. dem Nachbarn hilft? Antwort: es kommt darauf an, bei kalendermäßig bestimmt da Lieferzeit gibt es kein Hinderungsgrund vergleiche Paragraph 299)
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