14
Bürgerliches Recht (Fach) / Problemstellungen (Lektion)
Anzeige
- Wie unterscheiden sich Eigentum und Besitz? Antwort: Eigentum bedeutet das Recht, mit der Sache beliebig umzugehen, Besitz tatsächliche Sachherrschaft.
- Was drückt der Laie aus, wenn er davon spricht Besitzer eines Autos zu sein? Antwort: Im Regelfall meint er juristisch, Eigentümer zu sein.
- Können Sie eine Motorsäge, die Sie einem Freund geliehen habe, als Eigentümer nach § 985 BGB zurückverlangen, auch wenn dieser behauptet, sie geschenkt bekommen zu haben. Antwort: Der Besitz spricht für eine Vermutung des Eigentums nach § 1006 BGB. Sie müssen beweisen, dass Sie noch Eigentümer sind.
- Wie werden Sie nach deutschem Recht Eigentümer bei einer beweglichen Sache und wie bei einer unbeweglichen Sache? Antwort: Bei einer beweglichen Sache wird grundsätzlich durch Einigung und Übergabe (Besitzverschaffung) Eigentum verschafft (§ 929 BGB), bei einer unbeweglichen Sache durch Einigung (Auflassung) und Eintragung ins Grundbuch (§§ 925, 873 BGB)
- Wie ist die Rechtslage, wenn Sie einen Teppich haben, der gestohlen wurde, Sie allerdings nichts davon wussten, weil Sie von einem seriösen Händler gekauft haben. Antwort: Der wahre Eigentümer kann den Teppich nach § 985 BGB zurückverlangen, weil Sie trotz Ihrer Gutgläubigkeit nach 932 Abs. 2 BGB, nicht gut gläubig erwerben können (§ 932 BGB), denn es handelt sich um eine abhandengekommene Sache (§ 935 BGB)
- Werde ich Eigentümer der Tapeten, die ein Maler an die Wand meines Zimmers klebt, auch wenn ich sie nicht bezahle? Antwort: ja, mit der festen Verbindung mit dem Haus (Ablösung würde zur Zerstörung der Tapeten führen), §§ 946, 94 BGB
- Wenn ein Bäckergeselle mit Mehl der Mühle x Brot herstellt, wer wird Eigentümer? Antwort: Der Inhaber der Bäckerei, nicht der Arbeitnehmer, weil das Produktionsergebnis dem Arbeitgeber zusteht. Mit der Verarbeitung des Mehls entsteht ein neues Produkt mit neuem Namen „Brot“ (§ 950 BGB).
- Werden Sie Eigentümer einer an Ihrem Haus angebrachten Kupferdachrinne, auch wenn diese ohne Ihr Wissen gestohlen ist. Antwort: Die Dachrinne wurde fester Bestandteil des Hauses (§§ 946, 94 Abs. 2 BGB). § 935 BGB gilt für den gesetzlichen Eigentumserwerb nicht (ist beim rechtsgeschäftlichen Erwerb geregelt
- Sie haben ein frei zugängliches Grundstück. Ihr Nachbar X entsorgt darauf grundsätzlich seinen Rasenabschnitt. Was Sie dagegen tun? Antwort: Sie einen Anspruch auf Unterlassen nach § 1004 BGB. Es wird auf das Eigentum eingewirkt, indem feste Stoffe (Rasen) zugeführt werden.
- Müssen Sie es dulden, wenn eine Metzgerei ihre Räucherei so gestaltet, dass im Regelfall der Rauch auf Ihre Terrasse zieht, so dass Sie sie dann nicht benutzen können? Antwort: Der Rauch ist ein unwägbarer Stoff (Immission) im Sinne des § 906 BGB und damit eine Eigentumsbeeinträchtigung. Sie haben Anspruch auf Unterlassen. Eine Duldungspflicht ergäbe sich nur § 1004 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Nachbarschaftsrecht nach § 906 BGB. Danach wäre der Rauch weder unwesentlich noch ortsüblich.
- Anzeige
- Welche Stufen der Duldung von Einwirkungen gibt es im Nachbarschaftsrecht? Gibt es Orientierungsmaßstäbe? Antwort: Stufe 1: Hinzunehmen sind unwesentliche Einwirkung 906 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB. Stufe 2: Hinzunehmen sind auch wesentliche Einwirkung soweit sie ortsüblich und wirtschaftlich zumutbaren nicht zu beseitigen sind (Bauernhof) Maßstäbe sind die auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz beruhenden technischen Anleitungen (z.B. TA Lärm) und bezüglich der Ortsüblichkeit die Baunutzungsverordnung.
- Sie erhalten ein Schreiben vom Vermessungsamt, dass Ihre Garage 20cm auf dem Nachbargrundstück steht. Wie ist die Rechtslage, wenn Sie sich auf den Grenzstein verlassen habe, dieser aber irgendwann von irgendjemanden versetzt wurde? Antwort: Es handelt sich um einen Überbau nach § 912 BGB. Die Garage ist ein festes Gebäude und kann stehen bleiben, weil beim Bau kein Vorsatz vorlag. Der Nachbar ist zu entschädigen. Eine Handlungsalternative wäre der Kauf des Grundstücksstreifens.
- Kann eine Werkstatt sich weigern ein Fahrzeug ohne sofortige Begleichung der Rechnung (bar oder EC Karte) herauszugeben? Antwort: Ja, sie hat ein Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB)
- Was ist eine Sicherheitsübereignung? Antwort: Zur Absicherung eines Kredits kann das Eigentum an einer Sache zur Sicherheit unter der auflösen Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) übereignet werden, dass, wenn bezahlt wird, das Eigentum automatisch zurückfällt.