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Bürgerliches Recht (Fach) / Problemstellungen (Lektion)
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- Wann und wie verjähren grundsätzlich Ansprüche? Antwort: Nach § 195 BGB nach 3 Jahren beginnend mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsgegner bekannt ist (§ 199 Abs. 1 BGB).
- Was ist die regelmäßige Verjährung im Kaufrecht? Antwort: 2 Jahre nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
- Nennen Sie ein Beispiel für die 5-jährige Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB. Antwort: Sachen, die in einem Bauwerk vom Käufer eingebaut werden und damit das Bauwerk beschädigen z.B. Mischbatterie beschädigt Wand; Betonfundament beschädigt Gebäude
- Welche Verjährung gilt bei der Reparatur eines Autos grundsätzlich? Antwort: 2 Jahre nach § 634 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- Was ist die grundsätzliche Verjährung bei Bauwerken? Antwort: 5 Jahre nach § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- Was ist die grundsätzliche Verjährung bei Bauwerken? Antwort: 5 Jahre nach § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- Wie kann die Verjährung im Regelfall gehemmt werden? Antwort: Durch Verhandlungen nach § 203 BGB oder Klageerhebung nach § 204 Nr. 1 BGB
- Lässt sich eine Hemmung im Sinne einer Verhandlung durch ein Protestschreiben erreichen? Antwort: Nein, eine einseitige Forderung reicht nicht für einen Meinungsaustausch (Verhandlung)
- Wann verjährt der Mietanspruch aus dem August 2017? Antwort: Nach §§ 195 199 Abs. 1 BGB am 31.12.2020. Sie beginnt am 1.1.2018 und dauert 3 Jahre.
- Die Trommel ihrer Waschmaschine reißt am 30.1.2021. Gekauft haben Sie die Waschmaschine am 31.1.2019. Haben Sie noch Gewährleistungsansprüche? Besteht Handlungsbedarf? Antwort: Der Anspruch auf Nacherfüllung ist am 30.1.2021 noch nicht verjährt, weil die 2- jährige Verjährungsfrist erst am 31.1.2021 abläuft (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 1. Alt BGB). Allerdings muss der Anspruch auch bis 31.1.2021 geltend gemacht worden sein. Mögliche Reaktionen sind einen Einredeverzicht einzuholen oder Verhandlungen zu starten, gfs. Klage zu erheben.
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- Sie haben ihr Haus am 13.8.2015 übernommen (Abnahme). Am 17.9.2020 platzt eine Wasserleitung, weil ein Verbindungsstück nicht ordnungsgemäß verschraubt wurde. Haben Sie noch Gewährleistungsansprüche? Antwort: Alle Gewährleistungsansprüche sind am 13.8.2020 verjährt (§ 634 a Nr. 2, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 1. Alt BGB). Die Ansprüche sind nicht durchsetzbar (§ 214 BGB).