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Strafrecht (Fach) / Notwehrprovokation (Lektion)

Notwehrprovokation

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  • Absichtsprovokation Täter führt die Notwehrlage herbei, um den Angreifer sodann „unter dem Deckmantel“ derNotwehr zu verletzen.
  • Vorsatzprovokation. Täter erkennt, dass sein Verhalten eine Notwehrlage hervorrufen wird und nimmt dies billigend in Kauf.
  • Fahrlässigkeitsprovokation Täter führt die Notwehrlage in einer sonstigen vorwerfbaren Weise hervor.