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Strafrecht (Fach) / Notwehrprovokation (Lektion)
Notwehrprovokation
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- Absichtsprovokation Täter führt die Notwehrlage herbei, um den Angreifer sodann „unter dem Deckmantel“ derNotwehr zu verletzen.
- Vorsatzprovokation. Täter erkennt, dass sein Verhalten eine Notwehrlage hervorrufen wird und nimmt dies billigend in Kauf.
- Fahrlässigkeitsprovokation Täter führt die Notwehrlage in einer sonstigen vorwerfbaren Weise hervor.