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RVO (Fach) / Kinder-& Jugendrecht (Lektion)
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- Welche Besonderheiten gibt es bei den Formulierungen der Gesetzestexte Sie sind unbestimmt und mehrdeutig, um praktische+ inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten zu gewährleisten
- Inhalt Art. 6 Paragraph 1 Welche staatl. Funktion wird hierbei erfüllt Familie steht unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung
- Inhalt Art. 6 Paragraph 1 Welche staatl. Funktion wird hierbei erfüllt Familie steht unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung = Wächterfunktion
- Inhalt Art. 6 Abs. 1 Welche staatl. Funktion wird hierbei erfüllt Familie steht unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung = Wächterfunktion
- Inhalt Art. 6 Abs. 1 GG Welche staatl. Funktion wird hierbei erfüllt Familie steht unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung = Wächterfunktion
- Art. 6 Abs. 2 GG Wer hat Wächterfunktion? Pflege und Erz. V. Kindern ist a) natürliches Recht + b) zuvörderste Pflicht der Eltern ; Überwachung durch "staatl. Gemeinschaft"
- Art. 6 Abs. 3 GG Was heißt das bezüglich staatlicher Intervention? Trennung v. Kind & Erz.-berechtigten nur zulässig auf Basis v. Gesetzen; Gründe: a) Versagen b) andere drohende Gründe der Verwahrlosung Interventionen sind nur bei elementaren Notfällen zulässig
- Was bedeutet es, das der Staat kein Mandat hat Interventionen nur bei "elementaren Notfällen" Pädagogik wird in seinem Kern als präventive Dienstleistung verstanden
- SGB 1 Paragraph 8 Von wann? Inhalte Kritik 1975 Recht (im Rahmen des Gesetzesbuches) auf Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe durch Junge Menschen (=Förderung ihrer Entwicklung) + Personensorge berechtigte (=Unterstützung+ Ergänzung familiärer Erziehung) Kritik: impliziert aktive Inanspruchnahme, gerade seitens J.M. fragwürdig
- Definition Kind <14 Jahren
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- Def. Jugendlicher 14-einschließlich 17 J.
- Def. Junger Mensch Bis einschl. 26 Jahre
- Def. Personensorgeberechtigter Person, der die Personensorge nach Vorschrift des bürgerlichen Gesetzbuches zusteht
- Erziehungsberechtigte Personensorgeberechtigter + andere Personen über 18 J. die aufgrund v. Vereinbarungen mit den Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge übernehmen, die a) nicht nur vorübergehend b) nicht nur auf die Verrichtung einzelner Aufgaben beschränkt sind
- Welche gesetzlichen Regelungen behandeln das Thema "Kindeswohlgefährdung"? SGB 8 Artikel 16 + 66