Jahresabschluss (Fach) / 1 (Lektion)

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  • Rückstellungen sind auch für Gewährleistungen zu bilden, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Aussage = richtig. Siehe dazu § 249 Abs. 1 HGB und Kurs 00029, KE 2, Kap. 3.2.3.3.5.
  • Bei der Bewertung von Forderungen gilt das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht nicht. falsch. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip aus § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Bei der Bewertung von Forderungen kommt er insbesondere dadurch zum Tragen, dass ein wahrscheinlicher Forderungsausfall buchhalterisch zu einer Abschreibung führt, obwohl der Verlust zum Zeitpunkt der Abschreibung zwar vorhersehbar, aber noch nicht realisiert ist. Damit ist die Aussage falsch
  • Bei einer Scheckbürgschaft handelt es sich um eine Eventualverbindlichkeit, die nicht in einer Bilanzposition, sondern unter dem Bilanzstrich auszuweisen ist oder von Kapitalgesellschaften wahlweise im Anhang angegeben werden darf. richtig. Siehe dazu § 251 HGB und § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB
  • Das Vollständigkeitsgebot besagt, dass der vollständige Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft, bestehend aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht zum Handelsregister einzureichen ist. falsch. Siehe dazu § 246 Abs. 1 HGB und Kurs 00029, KE 2, Kap. 3.1.6, Randmarginalie Vollständigkeitsgebot und Verrechnungsverbot. Das Vollständigkeitsgebot drückt aus, dass in der Bilanz und in der GuV sämtliche betrieblich genutzten Vermögensgegenstände, sämtliche wirtschaftlich dem Unternehmen zuzurechnende Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten sein müssen.
  • Alle Kaufleute müssen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigen, auch wenn sie erst bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekanntgeworden sind richtig. Siehe dazu § 252 Abs. 1 Nr. 4 HG
  • Alle Kaufleute können Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigen, auch wenn sie erst bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekanntgeworden sind falsch. Siehe dazu § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB und  Randmarginalien Imparitätsprinzip und Wertaufhellung, Wertbeeinflussung.
  • Eine aktive latente Steuer entsteht, wenn Verbindlichkeiten in der Handelsbilanz niedriger bewertet werden als in der Steuerbilanz bzw. Verbindlichkeiten nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt sind falsch
  • Eine passive latente Steuer entsteht, wenn Verbindlichkeiten in der Handelsbilanz niedriger bewertet werden als in der Steuerbilanz bzw. Verbindlichkeiten nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt sind richtig
  • Für aktive latente Steuern besteht ein Aktivierungswahlrecht, für passive latente Steuern eine Passivierungspflicht. richtig.
  • Für passive latente Steuern besteht ein Aktivierungswahlrecht, für aktive latente Steuern eine Passivierungspflicht falsch.
  • Alle Kaufleute haben zusätzlich zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und einen Lagebericht zu erstellen. falsch. Siehe dazu § 242 HGB und Kurs 00029, KE 2, Kap. 3.1.4, Randmarginalie Bestandteile des JA von Einzel- und Personenunternehmen. Bei diesen besteht der Jahresabschluss in der Regel nur aus der Bilanz und der GuV, ein Lagebericht muss nicht aufgestellt werden.
  • Alle Kapitalgesellschaften haben zusätzlich zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und einen Lagebericht zu erstellen. falsch. Siehe dazu § 264 Abs. 1 Satz 4, 5 HGB (= Ausnahmen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften) und Kurs 00029, KE 2, Kap. 3.1.4, Randmarginalien Bestandteile des JA von Kapitalgesellschaften und Lagebericht.
  • Im Unterschied zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthält das Gesetz keine speziellen Vorgaben, wie der Anhang aufgebaut werden soll. richtig. Bei den Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und GuV ist zwar im Anhang gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB die Reihenfolge der Posten in der Bilanz und GuV einzuhalten. Allerdings geht der Inhalt des Anhangs weit über diese Erläuterungen hinaus. Siehe dazu die beiden Gliederungsvorschläge in Abb. 3.34 von Kurs 00029, KE 3, Kap. 3.5.2.3. Insofern kommt man zu Beginn des Kap. 3.5.2.3 richtigerweise ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass das Gesetz im Gegensatz zur Bilanz und zur GuV keine speziellen Vorgaben zum Aufbau des Anhangs enthält
  • Große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufstellen richtig.
  • Ein Einzelkaufmann, der in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Umsatz von 450 T€ und 34 T€ Gewinn erwirtschaftet hat, muss im zweiten Jahr eine Bilanz und eine GuV aufstellen falsch. Siehe § 241a HGB und Kurs 00029, KE 2, Kap. 3.1.3, Randmarginalie Verpflichtung zur Buchführung, letzter Satz.
  • Kaufleute müssen Handelsbücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Handelsbriefe und Buchungsbelege 7 Jahre aufbewahren. falsch. Siehe dazu § 257 Abs. 1, 4 HGB und Kurs 00029, KE 2, Kap. 3.1.5, Randmarginalie Aufbewahrung von Unterlagen (--> Aufbewahrung von Buchungsbelegen = 10 Jahre, Aufbewahrung von Handelsbriefen 6 Jahre).
  • Im Gegensatz zu Einzelunternehmen dürfen auch kleine Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss prüfen lassen. falsch. Siehe dazu § 316 Abs. 1 HGB und Kurs 00029, KE 3, Kap. 3.5.4.2, Randmarginalie generelle Prüfungspflicht (nur) für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften.
  • Neben Einzelunternehmen dürfen auch kleine Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss prüfen lassen. richtig. Siehe dazu § 316 Abs. 1 HGB und Kurs 00029, KE 3, Kap. 3.5.4.2, Randmarginalie generelle Prüfungspflicht (nur) für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften
  • Die inhaltliche Konkretisierung der GoB anhand der induktiven Methode erfolgt dadurch, dass die Ansichten und tatsächlichen Verhaltensweisen der von den Vorschriften Betroffenen ermittelt werden, um dann danach festzulegen, wie es sein soll. Die deduktive Methode versucht spezielle Bilanzierungsprobleme durch Ableitung aus den Zwecken der Rechnungslegung zu lösen. richtig
  • Die inhaltliche Konkretisierung der GoB anhand der deduktiven Methode erfolgt dadurch, dass die Ansichten und tatsächlichen Verhaltensweisen der von den Vorschriften Betroffenen ermittelt werden, um dann danach festzulegen, wie es sein soll. Die induktive Methode versucht spezielle Bilanzierungsprobleme durch Ableitung aus den Zwecken der Rechnungslegung zu lösen falsch
  • Das Aufgeld (Agio) bei der Emission von jungen Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist in die Gewinnrücklagen einzustellen. falsch.
  • Das Aufgeld (Agio) bei der Emission von jungen Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist in die Kapitalrücklage einzustellen richtig
  • Der Begriff der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit beinhaltet die Frage nach den für die Bilanzierungsfähigkeit eines Gegenstands notwendigen materiellen Voraussetzungen, der Begriff der konkreten Bilanzierungsfähigkeit bezieht sich auf die Frage nach der Zugehörigkeit eines Bilanzierungsgegenstands zum Unternehmen richtig.
  • Der Begriff der konkreten Bilanzierungsfähigkeit beinhaltet die Frage nach den für die Bilanzierungsfähigkeit eines Gegenstands notwendigen materiellen Voraussetzungen, der Begriff der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit bezieht sich auf die Frage nach der Zugehörigkeit eines Bilanzierungsgegenstands zum Unternehmen falsch
  • Die für das neue Geschäftsjahr erwarteten Ausgaben für den Umbau einer Fertigungsanlage, durch den die Einsatzmöglichkeiten der Anlage wesentlich erweitert werden, dürfen im alten Geschäftsjahr nicht als Rückstellung passiviert werden richtig. Kein Rückstellungssachverhalt allein schon deshalb, weil der Umbau zu nachträglichen HK und nicht zu Aufwand führt
  • Die für das neue Geschäftsjahr erwarteten Ausgaben für den Umbau einer Fertigungsanlage, durch den die Einsatzmöglichkeiten der Anlage wesentlich erweitert werden, dürfen im alten Geschäftsjahr als Rückstellung passiviert werden falsch. Kein Rückstellungssachverhalt allein schon deshalb, weil der Umbau zu nachträglichen HK und nicht zu Aufwand führt.
  • Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dient dem Zweck einer periodengerechten Aufwands- und Ertragserfassung. Dabei ist ein aktiver RAP zu bilden für Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ein passiver RAP ist zu bilden für Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. richtig. Siehe dazu § 250 Abs. 1, 2 HGB
  • Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dient dem Zweck einer periodengerechten Aufwands- und Ertragserfassung. Dabei ist ein passiver RAP zu bilden für Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ein aktiver RAP ist zu bilden für Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. falsch. § 250 Abs. 1, 2 HGB und Kurs 00029, KE 2, Kap. 3.2.4.1, Randmarginalie nur transitorische Posten zählen zu den Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB.
  • Alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip. richtig
  • Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip. falsch. Im Anlagevermögen unterliegen nur die Finanzanlagen dem gemilderten Niederstwertprinzip aus § 253 Abs. 3 Satz 5, 6 HGB. Siehe dazu auch Kurs 00029, KE 3, Kap. 3.3.6.2.1, Randmarginalien Bewertung im Erstjahr, dauernde Wertminderung und Abwertungswahlrecht grds. nur für Finanzanlagevermögen
  • Für das Damnum besteht ein Bilanzierungswahlrecht richtig. § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB 
  • Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften dürfen bestimmte Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu einem "Rohergebnis" zusammenfassen falsch. Nur kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften steht dieses Wahlrecht aus § 276 HGB
  • Das Ergebnis vor Steuern (nach dem GKV) erhält man, indem die Steuern vom Jahresüberschuss subtrahiert werden falsch. Das Ergebnis vor Abzug von Steuern erhält man, wenn man den Steueraufwand zum Jahresüberschuss addiert. Siehe Staffelrechnung in § 275 Abs. 2 HGB (GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  • Beim UKV zur Ermittlung der GuV werden Erhöhung und Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen falsch. Ein Merkmal des Umsatzkostenverfahrens (UKV) ist es, dass die o. a. Komponenten stattdessen positiv oder negativ in die Berechnung der HK eingehen
  • Gemischt-genutzte bewegliche Vermögensgegenstände gehören entweder ganz zum Betriebsvermögen oder ganz zum Privatvermögen. Eine teilweise Aufteilung ist nicht erlaubt. richtig.
  • Alle Kapitalgesellschaften müssen nicht bilanzierte oder nicht "unter der Bilanz" als Eventualverbindlichkeiten auszuweisende sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang angeben. falsch. Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 288 HGB von der Verpflichtung zur Angabe aus § 285 Nr. 3a HGB befreit
  • Bei der planmäßigen geometrisch-degressiven Abschreibung wird am Ende der Nutzungsdauer der Wert null erreicht falsch. Der abzuschreibende Vermögensgegenstand wird nach Ablauf der geschätzten betrriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer noch einen Restbuchwert aufweisen, also den Wert Null niemals erreichen. Daher ist mit dem Ziel der Vollabschreibung ein Übergang zur (zeitlich) linearen Abschreibungsmethode erforderlich
  • Bei der planmäßigen linearen Abschreibung wird am Ende der Nutzungsdauer der Wert null erreicht. richtig.
  • Der Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer führt zu einer höheren Abschreibung und wirkt gewinnminimierend. richtig alternativ wurde auch das Ergebnis Aussage = falsch als korrektes Ergebnis gewertet. Unter Annahme linearer AfA ist die Aussage für alle Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer richtig. Bei g.-d. AfA kann die Aussage richtig sein, muss es aber nicht.
  • Bei fallenden Preisen führt die Bewertung des Vorratsvermögens nach dem FIFO-Verfahren zum niedrigstmöglichen Wertansatz. richtig. Unterstellt sind am Bilanzstichtag wertmäßig nur noch die zuletzt eingegangenen/produzierten Vorräte im Bestand = Bestände mit niedrigen AK/HK
  • Bei fallenden Preisen führt die Bewertung des Vorratsvermögens nach dem LIFO-Verfahren zum niedrigstmöglichen Wertansatz falsch. Unterstellt sind am Bilanzstichtag wertmäßig nur noch die Vorräte des Anfangsbestands (evtl. auch nur noch teilweise) und die aus den jeweiligen ersten Lieferungen/Produktionsvorgängen des Jahres auf Lager genommenen Vorräte im Bestand = Bestände mit hohen AK/HK.
  • Die Wertobergrenze bei den Herstellkosten wird angesetzt, wenn ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden soll. falsch.  Die Alternative zur Aktivierung, hier als Herstellungskosten, ist die sofortige Buchung von Aufwand. Deshalb wird beim Ziel eines möglichst geringen Gewinns die Wertuntergrenze bei den Herstellungskosten und damit ein hoher Aufwand gewählt. Dazu kommt, dass es sich bei dem Begriff Herstellkosten, außer Betracht bleibend, um einen Begriff aus der Welt der Kostenrechnung handelt
  • Die Wertuntergrenze bei den Herstellkosten wird angesetzt, wenn ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden soll. richtig. Die Alternative zur Aktivierung, hier als Herstellungskosten, ist die sofortige Buchung von Aufwand. Deshalb wird beim Ziel eines möglichst geringen Gewinns die Wertuntergrenze bei den Herstellungskosten und damit ein hoher Aufwand gewählt. Unberücksichtigt bleibt, dass es sich bei dem Begriff Herstellkosten um einen Begriff aus der Welt der Kostenrechnung handelt.