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Raumplanung (Fach) / Raumplanung (Lektion)
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- Art der baulichen Nutzung: MI Mischgebiete: Dienen der Unterbringung von Wohnen, sowie Gewerbe dass das Wohnen nicht stört.
- Art der baulichen Nutzung: MK Kerngebiet: Mischgebiet, vorwiegend Handelsbetriebe, sowie zentrale Einrichtungen des städtischen Lebens.
- Art der baulichen Nutzung: GE Gewerbegebiete: dienen der Unterbringung von nicht erheblich belästigen Gewerbe.
- Art der baulichen Nutzung: GI Industriegebiet: Azsschließlich Gewerbe, vor allem solche die nicht in die anderen Gebiete dürfen.
- Art der baulichen Nutzung: SO Sondergebiete: Für vorhaben die nicht in die anderen Arten passen, wird dann genauer spezifiziert.
- Bauweisen o Offen (o) - Hinweis ob Einzelhäuser (E), Doppelhäuser (D) oder Hausgruppen (H) zulässig sind o Geschlossen (g) - Baulinien und Baugrenzen setzen überbaubare Grundstücksflächen fest o Abweichend
- Beteiligung FNP Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung ist in den §§ 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie dient - ebenso wie die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB - insbesondere der Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.
- Innenbereich "im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ (i) Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit (trotz Baulücken) (ii) nach Zahl der vorhandenen Bauten gewisses städtebauliches Gewicht, (iii) Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur
- Außenbereich „Bauen nur in Ausnahmefällen (z.B. für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe)“
- Vorhabenbezogener BPlan o Konzentration auf ein Projekt eines einzelnen Vorhabenträgers o Initiativrecht des Vorhabenträgers o Arbeits- und kostenmäßige Entlastung der Gemeinde o Verzicht auf strikte Bindung nach § 9 BauGB o Verpflichtung auf Fristen durch Vorhabenträger o Verpflichtung zur Übernahme von Kosten durch Vorhabenträger o Ergänzung durch städtebaulichen Vertrag
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- Obligatorische Beteiligung – Formelle Beteiligung - Wird vom ROG und BauGB vorgesehen (Beteiligung der Öffentlichkeit) - Unterrichtung über Ziele und Zwecke der Planung - Frühzeitige Gelegenheit zur Stellungnahme muss gegeben werden
- Fakultative Beteiligung – Informelle Beteiligung Runde Tische, Bürgerversammlungen etc.
- Governance ist...- „das Gesamt aller nebeneinander bestehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicherSachverhalte: von der institutionalisierten zivilgesellschaftlichen Selbstregelung über verschiedeneFormen des Zusammenwirkens staatlicher und privater Akteure bis hin zu hoheitlichem Wandel “- Also: Miteinander von Hierarchie, Partnerschaft, Zivilgesellschaft (Mayntz 2004, S. o.S.)
- Funktionen der Planung (Governance) Moderationsfunktion, Innovationstransferfunktion, kollektives Lernen
- Neoliberalismus / Ordoliberalismus Freiburger Schule der Ordoliberalisten (Walter Euken)Friedrich Hayek (Springer 2010, Hendricks 1999)Milton Friedman (Peck 2010, Brenner 2010)Verhältnis von Markt und Staat
- Neoliberalismus / Neoliberalisierung neoliberal turn (Theodore/Peck 2011)Verbreitung von markt-orientierten Logiken (Peck/Tickell, 2002: 380)Staat als Vermittler (Theodore/Peck 2011: 20), Abkehr vom keynsianischen System
- Roll-back neoliberalism in den 1980s / 1990Abbau staatlicher (wohlfahrtsstaatlicher) SicherungssystemePrivatisierungenRe-Organisation lokaler VerwaltungenRoll-back neoliberalism" refers to "the active destruction or discreditation of Keynesian-welfarist andsocial-collectivist institutions (broadly defined)" (Peck/Tickell 202: 37).
- Roll-out neoliberalism Ab 1990er, Weiterer Fokus auf ökonomische WettbewerbsfähigkeitDominanz von markt- und wachstumsorientierten ReformenFlankierung und Intensivierung von staatlichen Maßnahmen zur UnterstützungAusbildung starker sozial Ungleichheiten (Raco 2005: 324) und Polarisierungen„roll-out neoliberalism," refers to "the purposeful construction and consolidation of neoliberalized stateforms, modes of governance, and regulatory relations" (Peck/Tickell, 2002: 37).
- Technokratisierung / Expertokratie Knüpft an Planungstraditionen der 1920er/30er Jahre an (‚social engineering’, Technikglauben etc.)Planung als Steuerung großer Massen mithilfe technischer AnsätzeWideraufleben der Debatte durch Big Data und Smart (City) Ansätze„roots of technocracy are to be found in the way situated urban experiences are abstracted throughdifferent planning instruments“ (Savini, Raco, forthcoming)„tension between the relational ontology of the urban space and its abstraction into codified knowledge(programmes of action)“ (Savini, Raco, forthcoming)
- Soziale Gerechtigkeit in der Planung Susan Fainstein (Columbia University NY)- The Just City (2010)- Reaktivierung einer alten (gescheiterten)Debatte in der Planung- Equity- Diversity- Democracy
- Distributional justice (Verteilungsgerechtigkeit) refers to how (environmental) benefits are distributed across places and people (low-income residentsdisproportionately burdened with hazardous waste facilities; do wealthy populations have greater access togreen space) (Harvey, 1973)
- Procedural justice (Verfahrensgerechtigkeit) focuses on the right of all people to participate in environmental decision-making (are all residents given theopportunity to comment on the siting of a new bus depot in the neighbourhood; do community groups influenceenvironmental legislation that affects their daily lives…)
- Business Improvement Districts Verpflichtung aller Grundeigentümer*innen zur Abgabe von Mitteln, die zur Verschönerung,Belebung und Attraktivitätssteigerung der Einzelhandelsstandorte genutzt werden kann. Durch dieInvestitionen wird der Standort attraktiv, Grundeigentum wächst, die Stadt spart und und kann inbenachteiligte Standorte investieren (win-win).