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Bildungssystem (Fach) / Historische Entwicklung (Lektion)
- Warum hatte der Preußische Staat ein Interesse an der Durchsetzung der Schulpflicht? 1. Etatisches Interesse: Staats- und Nationalbewusstsen2. Ökonomisches Interesse: Wirtschafts- und Verwaltungsentwicklung 3. Emanzipatorisches Interesse: Erweiterung der Lebensmöglichkeiten des Bürgertums
- Auf welche Weise und mit welchen Folgen reguliert der Preußische Staat das höhere Schulwesen Anfang des 19.Jh? -Regulierung des Abiturs in 3 Reglements: (1) einheitliche Prüfungsvorgaben (2) Abi verbindlich für Zugang Studium mit Staatsexamen - (3) Abi verbindlich für alle Studiengänge -Kopplung Abschlüsse und Berufskarrieren —> Abitur —> Staatsdienst-Etablierung von Behörden (Sektion für Unterricht und Kultus) -Festlegung von Fächern, Lernzeiten, Lerninhalten und Prüfungsanforderungen
- Was sind wichtige Merkmale der Entwicklung des Höheren und Niederen Schulwesens im 19. Jahrhundert? - Etablierung von steuernden und kontrollierenden Behörden (Berechtigungssystem)- Festlegung von Fächern, lernzeiten, Lerninhalten und Prüfungsanforderungen - Kopplung von Abschlüssen und Berufskarrieren (Staatsdienst)
- Was bedeutet gewollte Bildungsbegrenzung der Volksschulen in Preußen im 19. Jahrhundert und was sind ihre Gründe? - herrschaftskonforme Glaubenserziehung (protestantisch) - Bildungsbegrenzung nach Revolution —> einklassig, Lehrer ohne akad. Abschlüsse, Realien - Fortschritte. Bürger wie Diesterweg wehrten sich
- Aus welchen Gründen kam es zu den Stiehlschen Regulativen und was beinhalten sie? -Regulierung der Seminarlehrerausbildung nach revolution von 1948 / 49 —> Preußische Regulative / Stiehlsche Regulative:-Gesamtstaatlicher Steuerungs- und normierungsversuch -Einheitliche Bestimmung über die gesinnungsethische Ausrichtung der Volksschulererbildung -Vereinheitlichung Lehrpläne, geminderte Ausbildung der Lehrkräfte (Realien), Stärkung von Religion, Einklassenschule, Stärkung kirchliche Schulaufsicht
- Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Schulwesen in der Weimarer Republik vor und nach 1920? VOR - Volksschule (niederes Schulwesen), mittleres Schulwesen (nicht Abiturführend), Höheres Schulwesen (Altsprachlich) —> nebeneinanderstehende multifunktionale Schulen- Intellektuelle Einseitigkeit - Passivität der Schüler - Keine verbindliche und gemeinsame Grundschulzeit NACH - Gemeinsame Grundschule (Volksschule), Mittelschule und Gymnasium ab Klasse 5 -> Zweigliedrigkeit - Hilfsschule- Gymnasium bis Klasse 13- Drei-gliedriges Schulsystem- Aufnahme eines Kindes durch Anlage, Neigung, Leistung und nicht durch Stellung- Demokratisierung
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