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Buchhaltung (Fach) / Buchhaltung Multiple Choice (Lektion)
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- Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind vollständig im HGB und BGB kodifiziert. = falsch. Nicht alle GoB sind gesetzlich fixiert, und schon gar nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB
- Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind Generalklauseln zur Auslegung und Ergänzung gesetzlicher Buchführungsvorschriften. richtig.
- Der Grundsatz der Wahrheit, der Grundsatz der Klarheit, der Grundsatz der Vorsicht und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. richtig
- Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme des Sachvermögens einer Unternehmung falsch Zum Teil erfolgt die Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen (z. B. Forderungen, Bankguthaben) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten) auch nur buchmäßig (Heranziehung von Aufzeichnungen).
- Bei einem Inventar handelt es sich um ein mengen- und wertmäßiges Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. richtig
- Das Inventar bildet eine detaillierte und umfassende Übersicht der Vermögensgegenstände und Schulden. richtig
- Mit dem Begriff "Inventur" meint der Kaufmann die körperliche und teils auch buchmäßige Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden einer Unternehmung zu einem gegebenen Zeitpunkt durch Messen, Wiegen, Zählen und Heranziehung von Aufzeichnungen richtig.
- Die Inventur eines Unternehmens oder Kaufmanns muss am 31. Dezember des laufenden Geschäftsjahres erfolgen. falsch. Einmal gibt es auch vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre. Dann muss die Inventur nicht an dem Tag durchgeführt werden, auf den sie sich bezieht. Auch dann, wenn der 31. Dezember der letzte Tag des laufenden Geschäftsjahres ist, erfolgt die Inventur nämlich bei der ausgeweiteten Stichtagsinventur, bei der vor- oder nachverlegten Stichtagsinventur und bei der permanenten Inventur nicht (nur) am Bilanzstichtag
- Im HGB ist kodifiziert, dass die Stichtagsinventur für alle Unternehmungen jeweils an jedem Quartalsersten des laufenden Quartals durchzuführen falsch. Die Stichtagsinventur nach § 240 Abs. 2 HGB ist für den Schluss jedes Geschäftsjahres durchzuführen
- Ein Aktivtausch erhöht die Bilanzsumme. Aussage = falsch. Ein Aktivtausch führt zu einer Umschichtung innerhalb der Aktiva bei unveränderter Bilanzsumme.
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- Bei einer Aktiv-Passiv-Mehrung verändert sich die Bilanzsumme nicht. falsch. Der Wert der Aktiva und der Passiva erhöht sich um den gleichen Betrag und damit auch die Bilanzsumme
- Ein Passiv-Aktiv-Tausch vermindert die Bilanzsumme falsch. Ein Buchungstyp Passiv-Aktiv-Tausch existiert nicht
- Aktiv- und Passivkonto müssen beim Kontenabschluss zwingend einen Saldo aufweisen, der auf das Bilanzkonto übertragen werden kann falsch. Durchaus nicht selten dürften auch Fälle sein, in denen aktive oder passive Konten zum Bilanzstichtag keinen Bestand aufweisen.
- Das Konto Kasse (Kto.-Nr. 100), das Postbankkonto (Kto.-Nr. 110) sowie das Bankkonto (Kto.-Nr. 113) können niemals zu einem Passivkonto werden falsch. Das ist nur richtig für das Konto Kasse, nicht aber für das Postbank- und das Bankkonto. Sind die Abgänge einer Periode größer als die Summe aus Anfangsbestand und Zugängen, wird aus dem Aktivkonto ein Passivkonto. Ebenfalls möglich ist das beim elektronischen Zahlungskonto (Kto.-Nr. 114).
- Bei Passivkonten stehen Anfangsbestände und Zugänge auf der Sollseite falsch. Sie stehen auf der Habenseit
- Bei Aktivkonten steht ein Saldo i. d. R. auf der Habenseite, bei Passivkonten auf der Sollseite. = richtig
- Ein Aktivkonto kann durch die Geschäftsvorfälle einer Periode zu einem Passivkonto werden richtig.
- Bei Aktivkonten steht ein Sollsaldo auf der Habenseite richtig. Die Bezeichnung Sollsaldo bezieht sich nicht auf die Seite, auf der der Saldo steht, sondern auf die, die er ausgleicht
- Bei Aktivkonten stehen die Anfangsbestände und die Zugänge auf der Sollseite. richtig
- Ein Buchungssatz beginnt immer mit der Sollbuchung und schließt mit der Habenbuchung ab (Soll an Haben). = richtig.
- Bei korrekt durchgeführten Buchungen gilt die Gleichung: Summe aller Sollbuchungen = Summe aller Habenbuchungen = richtig
- Die Bilanzgleichung (Summe aller Aktiva = Summe aller Passiva) ist nur in begründeten Ausnahmefällen zu durchbrechen falsch.
- Eine Buchung im Soll bedeutet immer eine Vermögensminderung, eine Buchung im Haben immer eine Vermögensmehrung. = falsch. Durch eine Buchung im Soll auf einem aktiven Bestandskonto erhöht sich der wertmäßige Bestand an Vermögensgegenständen, durch eine Buchung im Haben vermindert er sich
- Aufwand ist Wertverzehr einer Periode, Ertrag ist Wertzuwachs einer Periode. = richtig
- Eine Ausgabe in einer Periode führt immer zu einem wertmäßig gleichen Aufwand in derselben Periode falsch. Neben dem Fall Ausgabe jetzt = Aufwand jetzt (perioden- und betragsmäßige Übereinstimmung) und dem Fall Ausgabe, niemals Aufwand sind Relationen denkbar, in denen Ausgabe und Aufwand ganz oder teilweise in unterschiedlichen Perioden anfallen
- Es gibt Einnahmen, die nie Ertrag sind richtig
- In einem Geschäftsjahr ist die Summe aller Aufwendungen immer gleich mit der Summe aller Erträge. Eine Ausnahme von dieser Regel ist ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Aussage = falsch. Die Konstellation kann zufällig eintreten = „schwarze Null“. In der Regel sind aber die Summe aller Aufwendungen und die Summe aller Erträge ungleich (= Vorliegen Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag). Der Verweis auf die GoB ist hier unsinnig
- Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus Finanzanlagen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, Wertpapieren sowie dem Kassenbestand, Schecks und Sichteinlagen zusammen falsch. Die angesprochenen Bilanzposten sind Vermögensgegenstände und werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen
- Bei Fremdkapital handelt es sich um die Passiva, bei Eigenkapital um die Aktiva in einer Bilanz. falsch. Sowohl das Eigenkapital als auch das Fremdkapital gehören in der Bilanz zu den Passiva.
- Die Positionen auf der Passivseite der Bilanz sind grundsätzlich Fremdkapital. falsch. Auf der Passivseite der Bilanz wird auch das Eigenkapital ausgewiesen
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- Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden in abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter unterschieden. richtig
- Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können nur durch planmäßige Abschreibung abgeschrieben werden falsch. Zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung sind auch außerplanmäßige Abschreibungen möglich
- Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können nicht abgeschrieben werden. falsch. Es sind außerplanmäßige Abschreibungen denkbar
- Private Entnahmen vermindern den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust eines Unternehmens falsch. Durch private Entnahmen vermindert sich das Eigenkapital erfolgsneutral
- Die Entnahme von Vermögensgegenständen ist nicht umsatzsteuerpflichtig falsch. In den bisherigen Klausuren betrafen umsatzsteuerpflichtige Entnahmen Material, Handelsware, eigene Erzeugnisse und Leistungen (private Nutzung von Gegenständen, unentgeltliche Leistungserbringung für private Zwecke).
- Bei einem transitorischen Aktivum erfolgt die Ausgabe vor, der Aufwand nach dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres richtig.
- Bei einem transitorischen Passivum erfolgt der Aufwand vor, die Ausgabe nach dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres falsch. Bei einem transitorischen Passivum erfolgt die Einnahme vor, der Ertrag nach dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres
- Bei einem antizipativen Aktivum erfolgt der Aufwand vor, der Ertrag nach dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres. falsch. Bei einem antizipativen Aktivum erfolgt der Ertrag vor, die Einnahme nach dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres.
- Bei einem antizipativem Passivum erfolgt die Einnahme vor, die Ausgabe nach dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres falsch. Bei einem antizipativem Passivum erfolgt der Aufwand vor, die Ausgabe nach dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres.