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Steuerlehre (Fach) / Körperschaftsteuer: Steuerpflicht (Lektion)
- Der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen unbeschränkt alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Gebiet der Europäischen Union haben. falsch Unbeschränkte Steuerpflicht, wonach diese ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben müssen.
- Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführten Körperschaften, sofern sie ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. richtig
- Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen. richtig
- Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer. Erhebungszeitraum ist also das Kalenderjahr. richtig
- Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen verteilt wird. Gewinnausschüttungen sind demnach nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. richtig
- Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Ausschüttungen, die nicht in offener Form als Gewinnausschüttungen kenntlich gemacht werden, sondern in verdeckter Form an den/die Gesellschafter bzw. ggf. die Muttergesellschaft erfolgen. Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen nicht mindern. richtig
- Verdeckte Gewinnausschüttungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang als solche kenntlich zu machen. falsch Bei verdeckten Gewinnausschüttungen handelt es sich um Ausschüttungen, die gerade nicht in offener Form als Gewinnausschüttungen kenntlich gemacht werden.
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