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Steuerlehre (Fach) / Einkommensteuer: Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zu (Lektion)

Kap 5.2.3.

Diese Lektion wurde von frankthetank erstellt.

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  • Die Summe bzw. der Saldo der einzelnen Einkünfte wird als Summe der Einkünfte bezeichnet. richtig
  • Nach Abzug der Freibeträge für Kinder vom Einkommen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Dieses bildet die Bemessungsgrundlage der Einkünftesteuer. falsch Eine Einkünftesteuer gibt es nicht, sondern nur eine Einkommensteuer.
  • Nach Abzug der Freibeträge für Kinder vom Einkommen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Dieses bildet die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer richtig
  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, ist das Einkommen richtig.
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die jeder Einkunftsart zurechenbar sind. falsch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die keiner Einkunftsart zurechenbar sind, vielmehr zu den Ausgaben der privaten Lebensführung gehören
  • Zu den Sonderausgaben gehören vor allem die Vorsorgeaufwendungen. Dies sind insbesondere bestimmte Versicherungsbeiträge, wie die Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen, bestimmte Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung, private Krankenkassenbeiträge und Lebensversicherungsbeiträge richtig
  • Zu den Sonderausgaben zählen der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie private Krankenkassenbeiträge. richtig
  • Außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 33 - 33b EStG gehören zu den Sonderausgaben. falsch Außergewöhnliche Belastungen gehören nicht zu den Sonderausgaben, sondern werden separat vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
  • Alle Sonderausgaben sind uneingeschränkt abzugsfähig falsch. Sonderausgaben sind lediglich im Rahmen der durch § 10 Absätze 3 und 4 EStG gezogenen Grenzen abzugsfähig
  • Bei dem Verlustausgleich handelt es sich um die Saldierung positiver und negativer Einkünfte innerhalb eines Jahres. richtig.
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  • Bei dem Verlustabzug handelt es sich um die Berücksichtigung von Verlusten in einem anderen Jahr als dem Jahr der Verlustentstehung. richtig
  • Bei dem Verlustabzug ist zwischen einem Verlustrücktrag und einem Verlustvortrag zu unterscheiden richtig.
  • Nicht ausgleichsfähige Verluste sind zunächst um ein Jahr zurückzutragen. Sofern dann noch abzugsfähige Verluste vorhanden sind, sind sie in die Jahre nach dem Jahr der Verlustentstehung vorzutragen.  richtig