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Steuerlehre (Fach) / Finanzgerichtsbarkeit (Lektion)

Kap. 2.4

Diese Lektion wurde von frankthetank erstellt.

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  • Das Steuerrecht hat eine eigene Gerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit. Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte. richtig
  • Gericht der Finanzgerichtsbarkeit ist im Bund der Bundesfinanzhof. richtig.