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Steuerlehre (Fach) / Einteilung der Steuern (Lektion)

Kap 1.4

Diese Lektion wurde von frankthetank erstellt.

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  • Zu den Ertragssteuern gehören die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Aussage falsch. Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrssteuern
  • Zu den Ertragssteuern werden all diejenigen Steuern gerechnet, deren Bemessungsgrundlagen Ertragsgrößen sind. Nach derzeitigem Recht sind als wichtige Ertragssteuern die Einkommen-, Körperschaft- und die Gewerbesteuer zu nennen  richtig
  • Zu den Ertragssteuern werden all diejenigen Steuerarten gerechnet, deren (Haupt-)Bemessungsgrundlagen Ertragsgrößen sind richtig
  • Zu den Ertragssteuern zählt die Grunderwerbsteuer. falsch. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Verkehrssteuern
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