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Steuerlehre (Fach) / Besteuerungszwecke und ihre Konsequenzen (Lektion)
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- Die Erhebung von Steuern dient der Beschaffung der für die staatlichen Aufgaben erforderlichen Mittel. richtig
- Zweck der Besteuerung ist es unter anderem, die für die staatlichen Aufgaben erforderlichen Mittel zu beschaffen. richtig.
- Mit steuerlichen Maßnahmen werden ausschließlich fiskalische Zwecke verfolgt falsch. Randmarginalien Besteuerungszwecke und außerfiskalische Besteuerungszwecke. Nicht nur in Deutschland, sondern in allen Industriestaaten ist die Verfolgung vielfacher außerfiskalischer Zwecke eine Selbstverständlichkeit.
- Der fiskalische Zweck liegt in der Beschaffung der für die staatlichen Aufgaben erforderlichen Mittel richtig.
- Neben den fiskalischen werden mit den steuerlichen Maßnahmen vielfache außerfiskalische Zwecke verfolgt. richtig.
- Ausschließlicher außerfiskalischer Zweck der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Förderung der Wirtschaft. falsch. Die Wirtschaftsförderung ist ein außerfiskalischer Zweck der Besteuerung, neben sozialpolitischen Zielen, Umverteilungszielen und prohibitiven Zielen.
- Mit steuerlichen Maßnahmen können sozialpolitische Zwecke verfolgt werden. richtig.
- Der Gesetzgeber versucht häufig mit Maßnahmen der Steuergesetzgebung sozialpolitische Ziele zu erreichen. So kann er mit steuergesetzlichen Maßnahmen z. B. eine breitere Vermögensstreuung anstreben bzw. versuchen, einer Vermögenskonzentration entgegenzuwirken. richtig
- Der Gesetzgeber versucht häufig mit Maßnahmen der Steuergesetzgebung sozialpolitische Ziele zu erreichen. So kann er mit steuergesetzlichen Maßnahmen z. B. eine kleinere Vermögensstreuung anstreben bzw. versuchen, eine Vermögenskonzentration zu erzielen. Aussage falsch. Ein sozialpolitisches Ziel ist natürlich eine breitere Vermögensstreuung bzw. eine geringere Vermögenskonzentration. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.2, Randmarginalie Sozialpolitische Ziele.
- Mit steuerpolitischen Maßnahmen kann der Gesetzgeber versuchen, eine Umverteilung von Einkommen und Vermögen innerhalb der Bevölkerung herbeizuführen. Einem derartigen Ziel dient in vielen Ländern u. a. die Erbschaft- und Schenkungsteuer. richtig
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- Mit steuerlichen Maßnahmen versucht der Gesetzgeber durch Umverteilung ein gleichverteiltes Einkommen aller natürlichen Personen zu erreichen. Aussage falsch. Mit steuerpolitischen Maßnahmen kann der Gesetzgeber zwar versuchen, eine Umverteilung von Einkommen und Vermögen innerhalb der Bevölkerung herbeizuführen, aber das Ziel kann niemals ein gleichverteiltes Einkommen aller natürlichen Personen sein
- Mit steuerlichen Maßnahmen können prohibitive Zwecke verfolgt werden. richtig
- Der Gesetzgeber kann mit steuergesetzlichen Maßnahmen auch prohibitive Ziele verfolgen. So kann er z. B. mit einer Tabak- oder Alkoholsteuer versuchen, den Tabak- oder Alkoholgenuss einzudämmen richtig
- Mit steuerlichen Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung kann versucht werden, das gesamtwirtschaftliche Wachstum langfristig zu beschleunigen, etwa indem neue Technologien gefördert werden richtig
- Mit steuerlichen Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung kann versucht werden, das gesamtwirtschaftliche Wachstum langfristig zu beschleunigen, etwa indem neue Technologien gefördert werden. richtig
- Mit steuerlichen Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung kann versucht werden, kurzfristig den Konjunkturverlauf zu beeinflussen richtig
- Mit steuerlichen Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung kann versucht werden, bestimmte Regionen oder Wirtschaftszweige lang- oder kurzfristig zu fördern. richtig.
- Die Höhe der Steuerlast des einzelnen Bürgers hat sich nach dessen Leistungsfähigkeit zu richten. richtig
- Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass alle natürlichen Personen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein prozentual gleiches Opfer bringen müssen richtig
- Problematisch ist der Maßstab, an dem das Opfer gemessen wird. Überwiegend wird er in dem bei den natürlichen Personen entstehenden Einkommen gesehen. Das Opfer besteht dann in einem relativ gleich hohen Nutzenentzug durch Entzug eines Teils des entstandenen Einkommens. richtig.
- Der Maßstab, an dem das Opfer gemessen wird, ist unproblematisch, da ausschließlich das Einkommen einer natürlichen Person als Maßstab herangezogen werden kann. Aussage falsch. Der Maßstab, an dem man das Opfer bei natürlichen Personen misst, wird gerade ausdrücklich als problematisch bezeichnet.
- Da die Nutzenfunktionen der einzelnen Steuerpflichtigen individuell verschieden, aber nicht bekannt sind, muss der Gesetzgeber von einem typisierten Verlauf der Nutzenfunktionen ausgehen. richtig
- Wird ein mit steigendem Einkommen sinkender Grenznutzen angenommen, so ergibt sich ein degressiver Steuertarif falsch. Es ergibt sich ein progressiver Steuertarif. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.2, Randmarginalie Progressiver Einkommensteuertarif
- In allen Industrieländern gilt ein degressiver Einkommensteuertarif heute als selbstverständlich falsch. Ein progressiver Einkommensteuertarif gilt als selbstverständlich
- Die Einkommen natürlicher Personen können ausschließlich auf ihrer Entstehungsseite besteuert werden falsch. Die Einkommen natürlicher Personen können ebenso auf ihrer Verwendungsseite (Verbrauch) besteuert werden