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Verwaltungswissenschaft (Fach) / Grundlagen der Bundes- und Länderverwaltung(en) (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Erayte erstellt.

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  • Welche Modelle können bei der Organisation von Verwaltungen unterschieden? Vereinfachen kann bei der Oranisation von Verwaltungen zwischen zwei Modellen unterschieden werden. 1. Gebietsorganisationodell 2. Aufgabenorganisationsmodell 
  • Was ist das Gebietsorganisationsmodell? 1. Gebietsorganisationsmodell ist das klassische Modell der Teritorialverwaltung, in dem eine Verwaltungseinheit gebündelt alle Verwaltungsaufgaben für ein bestimmtes Gebiet wahrnimt  ("Gebietsbezogene Perspektive") Ein klassische Gebietsbezogene Verwaltung ist z.B. die Kommunalverwaltung, die sich genau auf das Gebiet ihrer einen Kommune bezieht. im Gebietsorganisationsmodell ist die Verwaltung jedenfalls in größeren Staaten häufig dreistufig mit obersten/oberen, mittleren und unteren Behörden aufgebaut Vorteile: Es ist ein ganzheitlicher Ansatz: Man kann den Großteil allerAufgaben für dieses Gebiet wahrnehmen. Man kann daher auch zwischen unterschiedlichen Aufgabengebieten/ Aufgabenwahrnehmung koordinieren und dies führt zu einer Harmonisierung sowie zu einem Ausgleich von unterschiedlichen Aufgaben. Letztendlich kann dafür gesorgt werden, dass ein möglichst umfassendes Angebot angeboten wird.  Nachteil: Nachteil ist, dass Fachinteressen (können) bestimmter Einzelverwaltungen oder Spezialverwaltungen innerhalb des Gebietsorganisationsmodells nicht immer optimal durchgesetzt werden können, sondern dass hier tatsächlich eine Abstimmung und Ausgleich stattfindet.
  • Was ist das Aufgabenorganisationsmodell? Gegenüber dem Gebietsorganisationsmodell ist das Aufgabenorganisationsmodell eine neuere Form der Verwaltung, wo eine öffentliche Teilfunktion durch eine spezielle, besonders für diese Verwaltungsaufgabe geschaffene Verwaltungseinheit gesamthaft ("Sektorale Perpsektive") wahrgenommen wird.  Vorteile: - hohe fachliche Spezialisierung Nachteile: - suboptimale Koordination mit anderen Aufgabenfeldern "Tunnelblick"
  • Was ist die unmittelbare Staatsverwaltung? 1. Die unmittelbare Staatverwaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat alleiniger Träger der Verwaltungsaufgabe ist und sie in seiner Behördenstruktur unmitelbar selbst wahrnimmt. z.B. Bezirksamt oder Senatverwaltung für Finanzen
  • Was ist die mittelbare Staatsverwaltung? Die mittelbare Staatsverwaltung = die Verwaltungsaufgabe wird durch einen rechtlch selbständigen Träger (Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) wahrgenommen. z.B. Bundesagentur für Arbeit; Hochschulen (HWR)
  • Welche Organisationsformen gibt es? Für bürokratiscge Organisationen sind bestimmte Organisationsformen typisch. --> Die Bürokratie Verlangt bestimmte Organisationsformen Der Ber Begriff "Organisation" ist vielfälltig und kann auch im Kontext der Verwaltung unterschiedliche Dimensionen aufweisen: 1) Aufbauorganisation   2) Ablauforganisation 3) Informelle Organisationsmerkmale
  • Was ist die Aufbauorganisation? 1) Aufbauorganisation = bezieht sich auf die struktuelle Prozessabläufe innerhalb einer Verwaltung   Man findet sie abgebildet u.a in Organnigrammen, Geschäftsverteilungs- und Stellenplätzen
  • Was ist die Ablauforganisation? 2) Ablauforganisation = bezieht sich auf die Prozessabläufen innerhalb einer Verwaltung   Abgebildet u.a. in Aktenplänen, Proesshandbüchern abber auch explizites/ implizites personenbezogenes Wissen (Wissensmanagement)
  • Was sind informelle Organisationsmerkmale? informelle Organisationsmerkmale = unterscheiden sich vor der formalen Aufbau- und Ablauforganisation dadurch, dass sie nicht festegelegt und i.d.R. nur Organisationsangehörigen bekannt. Damit sind gemeint persönliche Beziehungsgeflechte, individuelle Einflusspotentiale und Verhaltenweisen, die sich nicht aus der formalen Hierarchie/ Stellung ergeben, sondern aus Persönlichkeitsmerkmalen, Kontakten, intra. und extraorganisationsalen Netzwerken etc.
  • Verwaltungsförderalismus - WICHTIG Die förderale Ordnung drückt sich auch in einem "Verwaltungsförderalismus" aus, der die Kompetenzbereiche von Bund, Ländern und Kommunen verfassungsrechtlich schützt: Art. 20: Abs. 1 GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Art.30 GG: Die Ausübung der staatlichen Befugnis und die Erfüllung der Staatlichen Aufgaben ist der Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt Art. 83 GG: Die Länder führen Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, soweit dieses GG nichts anderes bestimmt oder zulässt Art. 28 Abs. 3 GG: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten oder örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gestze in eigener Veranwortung zu regeln.
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  • Was ist der Zweck des Organisationsprinzip der "Einheit der Verwaltung"? Behörden auf gleicher Stufe sollen unter einheitlicher Leitung/ Kontrolle stehen Regelverwaltungsbehörden können dabei durch Sonderverwaltungsbehörden ergänzt werden Wichtig sind: * klare Zuständigkeitsverteilungen und Regeln für unvorhergesehene Zuständigkeitskonflikte
  • Bundesverwaltung - Aufbau und Staatsaufgaben Das GG weist dem Bund nur wenige Staatsaufgaben zu, für die er aufgrund seiner originären Zuständigkeit eine bundeseigene Verwaltung benötigt. z.B. Bundeswerhverwaltung, Luftverkerhsverwaltung, Bundesbank Ausnahmefall: mehrstufiger Aufbau der unmittelbaren Bundesverwaltung (Bsp. Zollverwaltung als Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung) - Oberste Bundesbehörde: Bundesministerum der Finanzen - Bundesoberbehörde: Generealzolldirektion - 42 Hauptzollämter  Regelfall: Unmittelbare bundesverwaltung durch Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Bundesoberbehörden Die Bundesministerien sind die oberste Verwaltungseinheit der unmittelbaren Bundesverwaltung
  • Länderverwaltungen - Aufbau und Staatsaufgaben im deutschen Förderalismus kommt den Länderverwaltungen eine herausgehoebene Stellung, die sich auch in den Beschätgitungsuahlen niederschlägt. 1. Verwaltungsmäßiger Vollzug auch der Bundesgesetzgebung als Regelfall (Art. 83 GG) Art. 83 GG: Die Länder führen Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, soweit dieses GG nichts anderes bestimmt oder zulässt GANZ WICHTIG: Die Länder vollziehen Bundesgesetze als eigene Angelegenheit, in den ihnen geeigneten erscheinten Strukturen. Der Vollzug ist also Bundesgesetzgebung in der Regel Teil der Landeseigenverwaltung. Der Bund hat allenfalls nur eine Rechtsaufsicht 2. Eigene Gesetzgebungkompetenz der Länder in wichtigen Bereichen - keine Aufzählung, abschgließender Komptenezkatalog - Originäre Länderzuständigkeiten 3. Eigene Organisationskompetenz der Länder bezüglich ihres Verwaltungsaufbaus Länder bestimmten selber.. - ..über die Anzahl udn interne Organisation der Ressorts und der Fachbehörden - ..ob es ein zwei- oder dreistufigen Verwaltungsaufbau hat - über.. die Rahmenbedinungen der kommunalen Selbstverwaltung
  • Folgen: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen BUND und LAND Auch bei den Ländern wird wie beim Bund zwischen unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltungen unterschieden Gemeinsamkeiten: - unmittelbar = Land ist selber Rechtsträger - mittelbar = rechtlich selbstständiger Rechtsträger handelt für das Land Ansonsten können sich die Strukturen der Länderwaltungen jedoch z.T. erheblich unterscheiden