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Verwaltungswissenschaft (Fach) / Anforderungen an eine Moderne Verwaltung (Lektion)

Definition: Effizient, Effektivität usw

Diese Lektion wurde von Erayte erstellt.

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  • Was versteht man unter Rechtsmäßigkeit? Im demokratischen Rechtsstaat ist die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ein elementares Grundprinzip:  „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) sind an Gesetz und Recht gebunden.“ (Art. 20 Abs. 3 GG) Zusammengefasst: Deutschland ist ein Rechtstaat, bei der die Vollziehende Gewalt (also die Regierung sowie Verwaltung) und die Rechtssprechnung an Gesetz und Recht gebunden sind.  - „Die Verwaltung ist bürgernah im demokratischen und sozialen Geist nach der Verfassung und den Gesetzen zu führen.“ (Art. 66 Abs. 1 VvB) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------Daraus ergeben sich entsprechend hohe Anforderungen an das Verwaltungshandeln/ die öffentlich Bediensteten: -  „Rechtmäßig ist derjenige Verwaltungsakt, der von der zuständigen Behörde im richtigen Verfahren, in der gehörigen Form erlassen worden ist und zudem nicht an inhaltlichen Mängeln leidet.“ Alle diese Bedingungen müssen vorliegen, damit ein Verwaltungsakt rechtmäßig zustande kommt. Fehlt eine Bedingung, ist der Verwaltungsakt ungültig.
  • Was bedeutet Effektivität? Definition von Effektivität = die richtigen Dinge tun - Beurteilungskriterium, mit dem sich beschreiben lässt, ob eine Maßnahme geeignet ist, ein vorgegebenes Ziel/ Soll-Zustand zu erreichen („Wirksamkeit“). Er beschäftigt sich mit der Wirksamkeit einer Maßnahme wohin dagegen der benötigte Aufwand (Finanzen, Personalressourcen) zunächst nicht berücksichtig wird Wichtig: Verwaltung ist demnach dann effektiv, wenn sie nach dem Rechtmäßigkeitsprinzip als oberster Handlungsmaxime die nach Gesetz und Recht vorgeschriebenen Dinge tut! * Verwaltungswissenschaftliche Perspektive = Effektivität grds. vor Effizienz
  • Gibt es eine Verbindung zwischen der Effektivität und der Rechtsmäßigkeit? Rechtsmäßigkeit und Effektivität verbinden sich oft mit dem Bürokratiemodell "Idealtypus der Bürokratie". Wir wissen, dass die Verwaltung demnach effektiv ist, wenn sie nach dem Rechtmäßigkeitsprinzip als oberster Handlungsmaxime, die nach Gesetz und Recht vorgeschriebenen Dinge tut (Rechtsbindung). Außedem wissen wir, dass derjenige Verwaltungsakt dann Rechtsmäßig ist, wenn sie von der zuständigen Behörde im richtigen Verfahren  also nach Recht und Gesetzen handelt und es nicht an inhaltlichen Mängeln leidet, geführt wird. Demnach ist Deutschland ist ein Rechtstaat, bei der die Vollziehende Gewalt (also die Regierung sowie Verwaltung) und die Rechtssprechnung an Gesetz und Recht gebunden sind.  Diese Dinge wie nach Recht und Gesetz zu handeln und nicht an inhaltlichen Mängeln zu leiden, finden sich im Bürokratiemodell wieder: "Idealtypus der Bürokratie" - Formalisierung durch schriftl. Regeln (Rechtsbindung und -steuerung, Gesetzmäßigkeit) - Schriftlickeit/ Aktenkundigkeit (Dokumentation, Nachvollziehbarkeit, Kontrolle) - Arbeitsteilung/ Spezialisierung; Amtshierarchie und Zuständigkeitsverteilung (horizontale u. vertikae sachbezogene Tätigkeits- und Zuständigkeitsverteilung) Das alles soll eine gesetzestreue, sachhbezogene, korrekte und überprüfbare Erledigung von Staats- und Verwaltungsaufgaben sicherstellen.
  • Was sind Nachteile der rechtlichen Steuerungslogik? Neben vielen Vorteilen haben rechtliche Steuerungslogiken allerdings auch Nachteile: - Systemisch-institutionell = z.B. Überregulierung/ Normkollisionen -Persönlich-individell = z.B. Formalismus, Absicherung, (Selbst-) Einschränkung von Ermessenspielräumen Reformmöglichkeiten: - (Bundes-) Staatreform - Aufgabenkritik - Deregulierung  - Bessere Normsetzug -kontrole
  • Voraussetzung, damit Effektivität und Rechtsmäßigkeit gewährleistet sind Damit Effektivität und Rechtsmäßigkeit gewährleistet sind, ist allerdings die zentrale Voraussetzung neben der Rechtssicherheit vorallem die Anwendungssicherheit. Es kann keine Anwedungssicherheit ohne Rechtssicherheit geben Daher ist eine wesenliche Voraussetzung ..: - ein zahlenmäßig ausreichendes, entsprechend gut geschultes und motvitiertes Verwaltungspersonal - eine technoligsche Unterstützung durch Digitalisierung (aber stets Abwähunh zwischen "Machbarkeit" und Datenschutz)
  • Was bedeutet Effizienz? Definition von Effizienz = Die Dinge richtig zu tun Dabei steht die Mittel-Zweck-Relation im Vordergrund , indem mit einem möglichst geringen Aufwand ein vorgegebenes Ziel zu erreichen  oder mit einem vorgegebenen Aufwand möglichst weitreichende Ziele zu ermöglichen Angesichts der Knappheit öffentlicher Mittel wurde Effizienz in der Verwaltung häufig auf den Kostenoptimierungs/ -Einsparungsapsekte reduziert. Es wurde behauptet, dass bürokratische Verwaltungsmodelle per se ein Ineffizienz-Problem hätten. Das also quasi bürokratische Organisationsformen ineffizient seien. "Diese Organisationsform gilt nunmehr für den Großteil der öffentlichen Verwaltung zu langsam, zu segmentiert, zu starr und auch als zu teuer." Behauptung von Reichard
  • Zielkonflikte Der (verständliche) Wunsch nach einer gleicheraßen rechtsmäßig, effektiv, effizient, bürgerInnen- und mitarbeiterInnenorientiert hanndelnde Verwaltung kann zudem zu Zielkonflikten führen - mehr Effektivität setzt i.d.R einen höheren Ressourceneinsatz (Personal, Technologien etc.) voraus und führt damit  zu Kostensteigerungen - mehr Effizienz durch Kostenoptimierung und/ oder Personalreduktion wirkt sich hingegen i.d.R auf die Effektivität, mittelfristig aber auch auf die bürgernahme Mitarbetiermotivation aus 
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