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Bilanzierung und Konzernrechnungslegung (Fach) / Prüfung des Jahresabschlusses (Lektion)
Kapitel 2 im Skript
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- Aufgabe Jahresabschlussprüfung - Unterstützung der Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats - Glaubwürdigkeit - Gläubigerschutz
- Wer muss geprüft werden? - Mittelgroße Kap. Gesellschaft - Große Kap. Gesellschaft §316 HGB
- Wer wählt und bestellt den Abschlussprüfer? Wahl: Gesellschafter (Vorstand/GF) Bestellung: Gesetzl. Vertreter, grds. Aufsichtsrat, falls verfügbar §318 HGB
- Was ist eine Vorbehaltstätigkeit? Bezieht sich auf die Prüfung des Jahresabschlusses, der Jahresabschluss ist eine Vorbehaltstätigkeit, d.h. nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen prüfen. Ausnahme bei mittelgroßen Kap. Ges. §319 HGB
- Ausschlussgründe Prüfer von Jahresabschlüssen? - Anteile oder andere finanzielle Interessen an der zu prüf. Kap. Gesellschaft - gesetzlicher Vertreter eines Organes des Unternehmens Weiter in §319 HGB genannt
- Zentrales Element der Prüfungsplanung? RISIKOANALYSE
- Welche Prüfungsrisiken (3) gibt es? Innewohnende (Unternehmens- interne) Risiken: - inhärentes Risiko - Kontrollrisiko Prüfer: - Entdeckungsrisiko
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