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Völkerrecht (Fach) / Immunität (Lektion)

aus VöR verstehen

Diese Lektion wurde von askartei erstellt.

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  • Immunität gem Art 5 UN Übereinkommen über Staatenimmunität die Befreiung von Gerichtsbarkeit eines fremden Staats prozessuale Vorfrage
  • Staaten Immunität vor dem IGH? nein, Staatenimmunität gilt gs nicht bei * eigenen Gerichten des Staates * int. Gerichten und Tribunalen
  • Genießen IO Immunität? ja, aber funktionell begründet; Funktionen unabhängig von ungebührlicher Einflussnahme durch Staaten ausüben
  • Immunität von Staaten bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen? ius-cogens Verstoß kontrovers diskurtiert Ferrini-Entscheidung: bejahrung des GS der Staatenimmunität im Völkergewohnheitsrecht, aber nicht aufgrund NormenhierachieDeutschland-Italien-Fall: Derogation wäre nur möglich wenn Normenkonflikt, liegt nicht vor, weil verschiedene Fragen betroffen sind. Daher Immunität, aber nur auf nationaler Ebene. Italien Missachtung der Immunität Deutschlands --> VöRVerletzung
  • Rechtsquellen für Immunität? VöGewohnheitsrecht Europäisches Übereinkommen der Staatenimmunität (Basler Übereinkommen) 1972 - 7 Staaten UN-Übereinkommen über Staatenimmunität (noch nicht in Kraft, 2006) IO --> Gründungsverträge o. Amtssitzabkommen; multilaterale Abkommen: VN + Spezialorganisationen nationales Recht
  • Klassische Ausnahmen von Staatenimmunität Verzicht; Impliziert bie Widerklagen Klagen im ZH mit Liegenschaften im Gerichtsstaat
  • relative Immunität Hoffmann gegen Dralle beim OHG Staat ist nur für hoheitliches Handeln immun. 
  • Abgrenzung hoheitliche und privatwirtschaftliche Staatstätigkeit Natur der Handlung Iranische Botschaft Fall: Reparatur der heizungsanlage in Botschaft  
  • Wichtige E des OGH im ZH mit Immunität Abholen von Botschaftsposten-Fall: Botschaftsmitarbeiter hat Verkehrsunfall mit einem Auto der US-Botschaft in Ö. --> privatrechtliche Handlung Flughafen Linz-Hörschnig-Fall: nicht beglichene Flughafengebühren für Zwischenlandung der USA iRv NATO-Mission Zentralbanken * Griechische Banken-Fälle --> acta iure gestionis * Schweizer Nationalbanken-Fall: Beeinflussung des Wechselkurses der eigenen Währung = hoheitlich
  • weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität * privatwirtschaftliche Rechtsgeschäfte *Arbeitsverträge natürlicher Personen mit einem Staat, x hoheitlich tätig * Deliktsausnahme * unbewegliches Vermögen im Gerichtstaat * geistiges und gewerbliches EGT * VF zw Staat und Gesellschaft an der er beteiligt ist * VF im Zusammenhang mit einem Schiff des Staats * bestimmte Meinungsverschiedenheiten iZm Schiedsvereinbarungen
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  • Immunität im Vollstreckungsverfahren weiter als im Erkenntnisverfahren Ausnahme nur wenn * Vermögen zu nicht-hoheitlichen Zweck verwendet * Staat der Anordnung socher Maßnahmen ausdrücklich zugestimmt hat * Staat den Vermögensgegenstand eigens zur Befriedigung des verfahrensgegenständlichen Anspruchs bestimmt hat
  • Verletzt die Gewährung von Immunität das Grundrecht auf ein faires Verfahren? Art 6 EMRK gilt nicht absolut;  Immunität muss ein 1) legitimes Ziel verfolgen (dient der Einhaltung des Völkerrechts und fördert int Beziehungen) 2) Grundsatz der VHM (gegeben sofern die Beschränkung vör geboten sit)
  • Immunität IO Verzicht möglich Beurteilung, ob deren Gewährung zur Erreichung der Ziele der Organisation notwendig ist OGH de facto absolut "Mütter von Srebrenica" : Klage gegen VN, allerdings weitreichendste Immunität
  • Waite und Kennedy-Fall Art 6 EMRK* legitimer Zweck* vhm?  GrundsatzurteilParallelurteil: Beer und Regan gegen Deutschland EGMR Bestehen eines angemessen alternativen Rechtsweges ist ein wesentlicher Umstand bei der Beurteilung der vhm