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Privates Wirtschaftsrecht (Fach) / Folie 2 (Lektion)

Folie 2

Diese Lektion wurde von karinfuerlinger1996 erstellt.

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  • Herrschaftsrechte Einwirkung auf bestimmte Rechtsobjete Eigentumsrecht, Patentrecht
  • Gestaltungsrechte Veränderung bestehender Rechtsverhältnisse Kündigung, Vertragsanfechtung
  • Forderungsrechte Berechtigung einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu fordern Anspruch auf Übergabe der Kaufsache, auf Kaufpreiszahlung
  • Vertragsabschluss Angebot und Annahme Angebot = Erkläung inhatlich ausreichend bestimmt und Bindungswille Bindungswille = mit Ja kann Vertrag zustande kommen Zungang zu WE: es genügt objetkive Möglichkeit der Kenntnisnahme, tatsächliche Kenntnisnahme muss nicht erfolgen Kein Widerruf der Erkläung bis zur tatsächlichen Kenntnisnahme
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